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    Pressemitteilung der KMK

    Ergebnisse der 319. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz

    Die Kultusministerkonferenz hat sich auf ihrer 319. Plenarsitzung am 17. und 18. Oktobr 2007 in Bonn unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Senator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, insbesondere mit folgenden Themen befasst:
    • Standards für die Abiturprüfung
    • Reduzierung der Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss
    • Lehrerbildung
    • Wahl einer 1. Vizepräsidentin

    Entwicklung von Standards für die Abiturprüfung

    Bei der Gestaltung des Abiturs ist für die Kultusministerkonferenz die Qualitätssicherung und -eiterentwicklung zentrale Leitlinie. Die Kultusministerkonferenz hat innerhalb des grundlegenden Reformprozesses seit PISA 2000 Beschlüsse zur Erarbeitung, Umsetzung und länderübergreifenden Überprüfung von Bildungsstandards gefasst; dabei hat sie sich vorerst auf die Primarstufe und die Sekundarstufe I (Hauptschulabschluss, mittlerer Abschluss) konzentriert. Die Kultusministerkonferenz beschließt nun die Weiterentwicklung der Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung zu Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife. Grundlegende Ziele sind, die Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse und die Durchlässigkeit des Bildungswesens in der Bundesrepublik Deutschland zu sichern sowie einen Beitrag zur Unterrichtsentwicklung zu leisten.
    Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, sprach von einem „guten Ergebnis, mit dem die Steuerung unseres Schulsystems konsequent auf Qualität, Vergleichbarkeit und Mobilität ausgerichtet wird“.

    1. Die Kultusministerkonferenz beschließt die Weiterentwicklung der Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung (EPA) zu bundesweiten Bildungsstandards für die Abiturprüfung zunächst in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache (Englisch/Französisch), ferner für die naturwissenschaftlichen Fächer (Biologie, Chemie, Physik).

    2. Die Kultusministerkonferenz beauftragt das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) in Zusammenarbeit mit der Amtschefskommission „Qualitätssicherung in Schulen“ die Erarbeitung der Bildungsstandards zu organisieren, ein Kompetenzstufenmodell für die gymnasiale Oberstufe zu entwickeln und dabei folgende Eckpunkte zu berücksichtigen:
    - Nutzung der bisherigen Leistungen der EPA, des Austauschs der Abiturauf-gaben und der gegenseitigen Hospitationen bei mündlichen Prüfungen sowie Berücksichtigung der grundsätzlichen Konzeption der bisher von der Kultusministerkonferenz vorgelegten Bildungsstandards,
    - Einführung der Bildungsstandards nach Möglichkeit bereits beginnend für die Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2010/2011 in die Qualifikationsphase eintreten.

    3. Das IQB wird beauftragt, ein Konzept einschließlich eines Kostenplans und einen möglichen Zeitplan für die Implementierung von länderübergreifenden Vergleichsarbeiten im ersten Jahr der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe zu erstellen.

    4. Die Amtschefskommission „Qualitätssicherung in Schulen“ wird gebeten, parallel zur Entwicklung von Bildungsstandards gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ein Konzept zu entwickeln, wie die Bildungsstandards analog zur Sekundarstufe I über die Festlegung von Leistungsanforderungen hinaus auch für die Unterrichtsentwicklung möglichst schnell und um-fassend nutzbar gemacht werden können.

    5. Die Amtschefskommission „Qualitätssicherung in Schulen“ wird darüber hinaus um die Vorbereitung einer Vereinbarung mit dem Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) gebeten, nach der dieses beauftragt wird, parallel zur Erarbeitung der Standards mit der Entwicklung eines Pools von Aufgaben für den Einsatz in der gymnasialen Oberstufe zu beginnen.

    6. Die gemeinsame Steuerungsgruppe von Bund und Ländern nach Art. 91b Abs. 2, die u.a. die Bildungsforschung koordiniert, wird gebeten zu prüfen, wie die-ses Konzept wissenschaftlich begleitet werden kann.

    Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss soll weiter verringert, wenn möglich halbiert werden – Kultusministerkonferenz beschließt Handlungsrahmen

    Die Länder wollen die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss in allen Bildungsbereichen weiter verringern, wenn möglich halbieren, die Anschlussfähigkeit sichern und die Zahl der Ausbildungsabbrecher reduzieren. Dazu verabschiedete die Kultusministerkonferenz in Bonn einen Handlungsrahmen, der konkrete Maßnahmen umfasst, wie diese Ziele erreicht werden sollen.
    Im vergangenen Jahr verließen 7,9 Prozent der Schülerinnen und Schüler gemessen an der gleichaltrigen Bevölkerung die allgemein bildenden Schulen ohne Abschluss. Der weitaus größere Teil der Jugendlichen ohne Schulabschluss bricht die Schullaufbahn vor Erreichen des Abschlussjahres ab. Der Anteil der männlichen Jugendlichen liegt deutlich über dem der weiblichen Jugendlichen. Besonders betroffen sind Jugend-liche mit Migrationshintergrund.
    Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Prof. Dr. Jürgen Zöllner, erklärte: „Die Länder unternehmen konkrete Anstrengungen, um die Zahl der Jugendlichen ohne Abschluss weiter zügig und wirksam zu verringern. In einer offenen Gesellschaft, in der die Bedeutung von Bildung ständig wächst, muss jeder die Chance auf eine berufliche Ausbildung bekommen. Wir legen großen Wert auf die Zusammenarbeit mit der beruflichen Praxis, auf die Weiterentwicklung pädagogischer Konzepte zur Verbesserung der Ausbildungsreife und den Übergang von allgemein bildenden Schulen in die Berufswelt. Dabei werden wir die bewährten Partnerschaften mit der Wirtschaft, der Bundesagentur für Arbeit und den Trägern der Jugendhilfe weiter stärken und ausbauen.“
    Der Handlungsrahmen sieht Maßnahmen u.a. zur individuellen Förderung insbesondere von benachteiligten Kindern und Jugendlichen und von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund vor. Der Ausbau der Ganztagsangebote wird speziell für besonders förderungsbedürftige Schülerinnen und Schüler verstärkt fortgesetzt. In der Sekundarstufe I werden die Begegnungen mit der Arbeitswelt intensiviert. Netzwerke von schulischen und außerschulischen Partnern sollen die Förderarbeit unterstützen. Die Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern soll in lerntheoretischer und lernpsychologischer Hinsicht verbessert werden. Schülerinnen und Schülern, deren Abschluss gefährdet ist, sollen spezielle Hilfsangebote zum Erreichen des Hauptschulabschlusses gemacht werden. Die Berufsorientierung wird vertieft.

    Lehrerbildung – Anhörung zu inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissen-schaften und Fachdidaktiken im ersten Halbjahr 2008 geplant

    „Die länderübergreifende Reform der Lehrerausbildung ist auf gutem Wege. Damit sind wir einen entscheidenden Schritt bei der Harmonisierung und Qualitätsentwicklung der Lehrerausbildung voran gekommen“, erklärte der Präsident der Kultusministerkonferenz, Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner.
    Die Kultusministerkonferenz hat sich über den Stand der Arbeiten an den ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken informieren lassen. Mit diesen Arbeiten für die einzelnen Fächer wurde im März 2006 als zweiter Säule und zur Ergänzung der auf die Bildungswissenschaften bezogenen Standards begonnen. Die bereits für die Fächer Deutsch und Physik erarbeiteten Entwürfe dienten dabei als Muster für weitere Fächer.
    Die seit März 2006 erarbeiteten Fachprofile beziehen sich auf die Kompetenzen und somit auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen, über die eine Lehrkraft zur Bewältigung ihrer Aufgaben im Hinblick auf das jeweilige Lehramt verfügen muss. Es wird deshalb zwischen Anforderungen für Lehrämter der Sekundarstufe I und Anforderungen für Lehrämter der Sekundarstufe II unterschieden. Für die Grundschulbildung werden die Anforderungen unter einem integrativen Fachkonzept „Grundschulbildung“, für die Förderschule/Sonderschule unter dem Fachkonzept „Pädagogik der Förderschule/Sonderschule“ jeweils zusammenfassend beschrieben.
    Die ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen ergänzen die im Dezember 2004 verabschiedeten „Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften“, die als überfachliche Kompetenzen seit dem Ausbildungsjahr 2005/2006 Grundlage der Lehrerbildung sind.
    Die Kultusministerkonferenz wird im ersten Halbjahr 2008 zu einer Expertenanhörung über die künftigen ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken einladen. „Ich gehe davon aus, dass wir das Gesamtpaket für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken Ende 2008 bzw. Anfang 2009 vor-legen können“, erläuterte Prof. Zöllner.

    Saarländische Bildungsministerin Kramp-Karrenbauer zur 1. Vizepräsidentin gewählt

    Die Kultusministerkonferenz hat die Ministerin für Bildung, Familie, Frauen und Kultur des Saarlandes, Frau Annegret Kramp-Karrenbauer, zu ihrer 1. Vizepräsidentin gewählt. Frau Kramp-Karrenbauer ist Nachfolgerin des früheren saarländischen Bil-dungsministers Jürgen Schreier, der zum Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Saarländischen Landtag gewählt worden ist.