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    11. Juni 2008

    LEG-Verkauf erfolgreich abgeschlossen

    Sozialcharta wahrt die Interessen der Mieter und Beschäftigten Das Finanzministerium teilt mit: Das LEG-Verkaufsverfahren ist in der Nacht zu heute erfolgreich abgeschlossen worden. Der Kaufvertrag ist unterschrieben. Die Anteile an der LEG haben die Whitehall Real Estate Funds erworben zu einem Gesamtkaufpreis von 787,1 Millionen Euro. Darin enthalten sind gut 79 Millionen Euro für die Übertragung der Gesellschafter-Darlehen der BVG auf den Erwerber. Der Kaufpreis entspricht einem Unternehmenswert von etwa 3,4 Milliarden Euro. Der Landesregierung ist es damit gelungen, die LEG zu einem sehr guten Preis zu veräußern trotz einer einzigartigen Sozialcharta, welche die Interessen der Mieter und Beschäftigten wahrt. Verkauft wurden
    • die Anteile der landeseigenen Beteiligungsverwaltungsgesellschaft (BVG) von 68,15 Prozent
    • die Anteile der NRW.Bank von 22,25 Prozent sowie
    • die Anteile der DRV-Westfalen an den drei Westfälischen Beteiligungsgesellschaften von jeweils 50 Prozent
    Der Kaufpreis verteilt sich wie folgt auf die drei Veräußerer:
    • Die BVG erhält gesamt 473,6 Millionen Euro (für die Anteile 394,4 Millionen Euro, für den Verkauf des Darlehens 79,2 Millionen Euro)
    • die NRW.Bank 128,8 Millionen Euro und
    • die DRV 184,7 Millionen Euro
    Die Whitehall-Fonds Whitehall gehört zu den größten Immobilienbestandshaltern in Deutschland. Die Investitionen umfassen sowohl Gewerbeimmobilien als auch Wohnungsgesellschaften. Zu den bedeutendsten Beständen gehören die Karstadt Warenhäuser und die Deutsche Wohnungsbaugesellschaft GSW in Berlin. Die Käufer sehen die LEG als Plattform für ein langfristiges Engagement im Bereich der Wohnimmobilien in NRW. Ziel ist es, die Gesellschaft in Zusammenarbeit mit dem Management und den Mitarbeitern als eigenständiges und wettbewerbsfähiges Unternehmen mit einer starken Kundenorientierung zu erhalten. Dies war sicherlich einer der Aspekte bei der Entscheidung. Strukturiertes Bieterverfahren Die LEG wurde in einem zweiphasigen Verkaufsverfahren veräußert. Nachdem im Oktober 2006 das Kabinett den Verkauf beschlossen hatte, wurde in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren der Transaktionsberater bestellt. Den Auftrag erhielt das Konsortium um das Bankhaus Metzler. Nach umfangreichen Vorarbeiten wurde das Verkaufsverfahren am 20. November 2007 eingeleitet durch Zeitungsanzeigen in der FAZ, im Handelsblatt, in der Financial Times Deutschland und der Financial Times. Es handelte sich um ein strukturiertes Bieterverfahren. Das Verfahren ermöglichte die immer weitere und stufenweise Reduzierung des Bieterkreises. Nach den Zeitungsanzeigen war das Interesse am Erwerb der LEG groß. Insgesamt mehr als 30 Bieter bekundeten bis zum 6. Dezember ihr Interesse; 23 wurden ausgewählt. An diese wurde ein Informationsmemorandum geschickt, das alle wesentlichen Daten zur LEG enthielt. Bis Ende Januar haben über 10 Bieter ein indikatives Angebot abgegeben. Die Anzahl der Interessenten wurde dann stufenweise weiter reduziert. Den Abschluss des Verfahrens bildete die Due-Diligence-Phase, zu der nur noch drei Investoren zugelassen wurden. In dieser Phase hatten die finalen Bieter die Gelegenheit, das Unternehmen zu prüfen. Wesentliche Elemente der Due Diligence waren:
    • ein virtueller Datenraum mit ca. 13.100 Dokumenten
    • fünf physische Datenräume für Unterlagen der Sparte Development
    • ein Question & Answer-Tool: Die finalen Bieter haben insgesamt ca. 1.250 Fragen gestellt, die alle beantwortet wurden
    • diverse Expertengespräche zu den Themen Finanzen, Steuern, Wohnen, Development und Jahresabschluss 2007
    • Bankengespräche
    • Geführte Besichtigungstouren von Objekten der Sparten Wohnen und Development
    • Gespräche über die Kaufverträge
    An dieser Aufzählung können Sie den Umfang der Prüfung und den damit für alle Beteiligten verbundenen Aufwand ermessen. Die Due-Diligence-Phase wurde schließlich Ende Mai abgeschlossen. Gestern Abend fiel auf Basis der finalen Angebote der Käufer die Entscheidung. Die Landesregierung hat damit ihren Zeitplan eingehalten und das Verkaufsverfahren gemessen am Umfang und Aufwand in einem rasanten Tempo durchgeführt. Sozialcharta ist wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrags Für die Landesregierung war es wichtig, die Interessen der Mieter und Beschäftigten zu wahren. Deshalb hat sie eine umfangreiche Sozialcharta beschlossen, die von allen finalen Bietern akzeptiert wurde. Bauminister Oliver Wittke betonte, „dass mit der Sozialcharta die Interessen der Mieter und Beschäftigten nun auch langfristig gewahrt bleiben. Die Sozialcharta ist ein ganz wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrags, die durch empfindliche Vertragsstrafen über einen Zeitraum von zehn Jahren abgesichert ist. Damit haben die Mieter einen umfangreichen Schutz. Die Standards liegen weit höher als bei vergleichbaren Transaktionen.“ Die Sozialcharta umfasst folgende Schutzrechte der Mieter:
    • Begrenzung von Mieterhöhungen
    • Verzicht auf Luxussanierungen
    • Ausschluss von Kündigungen wegen Eigenbedarfs
    • Lebenslanges Mietrecht für ältere Mieterinnen und Mieter über 60 Jahre
    • Bestandsschutz für Mietereinbauten
    • Beschränkung des Verkaufs von Wohnungen
    • Fortbestand der Mieterrechte und der Sozialstandards bei einem Weiterverkauf
    Darüber hinaus wurde vereinbart, dass pro Jahr durchschnittlich 12,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche in die Wohnungen investiert werden muss. Wittke erläuterte weiter, dass auch „die Mitarbeiter beruhigt sein können“. Zum Schutz der Beschäftigten sind ebenfalls für 10 Jahre umfassende Rechte festgelegt worden. Im Wesentlichen sind dies:
    • Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen und wirtschaftlicher Verwendung
    • Fortführung der bestehenden Tarifverträge
    • Festhalten an Betriebsvereinbarungen
    • Verkaufsbeschränkungen für Gesellschaftsanteile
    • Wahrung der wirtschaftlichen Identität des LEG-Konzerns
    Public Services wird auf das Land übertragen Die Sparte Public Services, also auch die Stadtentwicklung, wird aus dem LEG-Konzern herausgelöst und auf das Land übertragen. Wohnungsverwaltung ist nicht Aufgabe des Staates Der Verkauf der LEG war erfolgreich und er ist richtig. Er ist richtig, weil es nicht Aufgabe des Staates ist, Wohnungen im großen Stil zu halten und zu verwalten. Aufgabe des Staates ist es, Wohnraum für sozial Schwache zu fördern. Die Landesregierung wird diese Verantwortung auch in Zukunft über die Wohnungsbauförderungsanstalt (WfA) übernehmen.