Suchen

 
     

    05. Februar 2008

    Renate Hendricks fordert, die Kopfnoten für Abiturienten auszusetzen - Bayern schafft die Kopfnoten ab - NRW hinkt der aktuellen Entwicklung hinterher

    In Nordrhein-Westfalen werden die Kopfnoten (Verhaltensnoten) auf den Zeugnissen just in dem Jahr eingeführt, in dem Bayern die Kopfnoten auf den Zeugnissen der Grundschule wieder abschafft.

    Nach jahrelangen Protesten von Eltern und Lehrern schafft die CSU die Kopfnoten in Grundschulzeugnissen wieder ab. Die Lehrer sollen das Verhalten der Schüler künftig nur noch in Textform bewerten. Außerdem wird die Bewertung des Verhaltens stark vereinfacht. Die Kopfnoten waren in Bayern vor drei Jahren von Monika Hohlmeier wieder eingeführt worden. Die Bewertung wurde in sieben Kategorien mit einer vierstufigen Notenskala vorgenommen. Lehrer in Bayern klagten seither über den bürokratischen Aufwand und die hohe zeitliche Belastung. Ähnlich gestaltet sich die Arbeitsbelastung auch in NRW. Nach einer Berechnung der GEW entsteht für die Kopfnoten ein Zeitaufwand in der Größenordnung von 1.100 Lehrerstellen.

    Die Bonner Landtagsabgeordnete Renate Hendricks (SPD) weist darauf hin, dass Fachleute vor der Einführung der Kopfnoten gewarnt hätten. Die Landesregierung erhoffe sich, Schüler und Schülerinnen über Noten besser disziplinieren zu können. „Diese Annahme stammt aus der pädagogischen Mottenkiste und ist nicht begründet“, führt Hendricks dagegen aus.

    Ende Januar zeigten sich Schülerinnen der Liebfrauenschule Bonn bei einem Besuch im Landtag verärgert darüber, dass sie auf ihrem Abiturzeugnis nunmehr „Kopfnoten“ erhalten werden. „Diese Charakternoten lehne ich ab“, äußerte eine Schülerin erbost.

    Renate Hendricks sagte zu, dass sie hierzu mit dem Ministerium Kontakt aufnehmen will. Sie will klären, ob nicht zumindest für den kommenden Abiturjahrgang ein Vertrauensschutz angewendet und auf die Verhaltensnoten im Abschlusszeugnis verzichtet werden kann. „Diese Schüler und Schülerinnen haben die Oberstufe unter anderen rechtlichen Voraussetzungen begonnen“, begründet Hendricks ihren Vorstoß. Darüber hinaus hat sie gegen die Kopfnoten auf Abiturzeugnissen grundsätzliche Bedenken.

    Eltern und volljährige Schüler haben die Möglichkeit, gegen die Kopfnoten über das Arbeits- und Sozialverhalten ebenso wie gegen Leistungsnoten Beschwerde einzulegen. Wenn die Schule der Beschwerde nicht statt gibt, kann die Schulaufsichtsbehörde eingeschaltet werden, informiert Hendricks. Eine Klage gegen Einzelnoten sei dagegen nach Auffassung des Schulministeriums nur möglich, wenn Noten Auswirkungen „nach außen“ hätten, also bei Versetzungsentscheidungen oder der Vergabe von Abschlüssen.