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    25. Februar 2010

    Regierungspräsident fährt Gesamtschulverhinderungspolitik

    „Die Ablehnung der Gesamtschule in St. Augustin ist ein erneutes Beispiel für die Gesamtschulverhinderungspolitik des Kölner Regierungspräsidenten“, kommentieren die Landtagsabgeordneten aus Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis, Renate Hendricks und Achim Tüttenberg, das vorzeitige Aus für die Gesamtschulpläne in St. Augustin. Regierungspräsident Lindlar hatte die Nichtgenehmigung damit begründet, es habe lediglich 110 gültige Anmeldungen gegeben, womit die erforderliche Anzahl von 112 unterschritten worden sei.

    „Die Zahl von 112 Anmeldungen hätte problemlos erreicht werden können“, meint hingegen Hendricks und verweist auf die umliegenden Städte, die für ihre Kinder einen Platz an der Gesamtschule in St. Augustin erstreiten wollten. Zudem sei nicht geprüft worden, welche St. Augustiner Kinder etwa in Bonn abgewiesen worden sind. „Dass diese nicht berücksichtigt worden sind, unterstreicht meine Einschätzung, dass alles unternommen wurde, um die Marke der 112 Anmeldungen nicht zu erreichen.“

    „Zusätzliches Geschmäckle erhält der Vorgang für mich, wenn man bedenkt, dass derjenige, der für die Anmeldungen für die Gesamtschule verantwortlich war, nach meiner Kenntnis zukünftig für die Schulaufsicht der Gesamtschulen im Kölner Regierungspräsidium zuständig sein soll“, fährt Hendricks fort. Tüttenberg hat zwischenzeitlich Einsicht beim Regierungspräsidenten in das Anmeldeverfahren beantragt.

    „Gesamtschulen haben eine größere Nachfrage denn je. Alle vier Bonner Gesamtschulen erlebten bei den Anmeldungen für das kommende Schuljahr einen Ansturm und konnten längst nicht alle Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Dies beweist: Eltern wie Schülerinnen und Schüler wissen um die Vorteile des längeren gemeinsamen Lernens.“

    „Dies allerdings“, so die Landtagsabgeordneten, „trifft nicht auf den Regierungspräsidenten zu. Vor der Verhinderung der Gesamtschule in St. Augustin erlebten wir das gleiche in Alfter. Die Gesamtschule in Bonn konnte nur durchgesetzt werden, nachdem sich die Stadt zu einer Klage gegen die zuvor erteilte Nichtgenehmigung entschlossen hatte.“

    Es sei ein trauriges Zeichen, dass man offenbar erst gegen die Bescheide des Regierungspräsidenten klagen müsse, um als Eltern eine Schule seiner Wahl angeboten zu bekommen und Recht zu erhalten, so Hendricks. „Gerade deswegen hoffen wir, dass die Eltern in St. Augustin den Rechtsweg beschreiten. Wir sind davon überzeugt, dass die Gesamtschule in St. Augustin eine Zukunft haben kann“, schließen Hendricks und Tüttenberg ab.