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    25. Februar 2008

    Rückzahlung der überhöhten Solidarbeitragslasten an die Kommunen und Städte

    Die Erhebung der Solidarbeitragslasten für die Deutsche Einheit wird über die Gewerbesteuerumlage durch alle Gemeinden solidarisch geleistet. Nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs stehen den Städten und Gemeinden die Rückerstattung zuviel gezahlter Solidarbeiträge seit dem Jahr 2006 zu. Nach Schätzungen sind dies insgesamt 1,5 Milliarden Euro. Von der Rückzahlung der Überzahlung profitiert jedoch nur ein Teil der Städte.

    Die Stadt Bonn soll Meldungen zur Folge (General-Anzeiger vom 18.02.08) von den zuviel gezahlten 25 Millionen Euro nur rund 1,1 Millionen Euro zurückerhalten. Der Grund hierfür liegt im Rückzahlungsmodus der Landesregierung, welcher vorsieht, dass die zuviel kassierten Millionen über das System der Schlüsselzuweisungen erstattet werden sollen. In dem Bericht des General-Anzeigers heißt es weiter, dass „genau hier der Haken für die Stadt Bonn liegt: Im Berechnungszeitraum erhielt Bonn gar keine Schlüsselzuweisungen, da Bonn insbesondere wegen einer Gewerbesteuerzahlung der Telekom rechnerisch zu reich war. Wenn also die Rückzahlung mit den damaligen Schlüsselzuweisungen verrechnet wird, geht die Stadt Bonn leer aus, obwohl mittlerweile rund 309 Millionen Euro Gewerbesteuer zurückgezahlt werden mussten. Dieser seitens der Landesregierung angelegte Rückzahlungsmodus ist ungerecht, denn während bei der Erhebung der Einheitslasten alle Gemeinden ihren Beitrag solidarisch leisten mussten, profitiert von der Rückzahlung nur ein Teil der Städte.“

    Die Bonner Landtagsabgeordnete Renate Hendricks wandte sich daher nun mit einer Kleinen Anfrage an die schwarz-gelbe Landesregierung, um aufzuzeigen, dass die Landesregierung zwei Sachverhalte – den Finanzausgleich und die Solidarbeitragsrückerstattung - die nicht miteinander verknüpft werden dürfen, vermischt. Hendricks führte hierzu aus:„Über diese Vermengung führt das Land quasi durch die Hintertür eine Abundanabgabe ein, die zudem überhaupt nicht transparent ist. Hinzu kommt noch, dass das Urteil des Verfassungsgerichtshofs an keiner Stelle besagt, dass der von der Landesregierung gewählte Abrechnungsmodus der Überzahlung gutgeheißen wird. Der Verfassungsgerichtshof hat vielmehr nur den Verzicht auf einen horizontalen Spitzausgleich der Solidarbeitragslasten der Kommunen als im Rahmen des Gestaltungsspielraumes des Gesetzgebers akzeptiert. Sollte die Landesregierung bei ihrer damals gewählten Systematik bleiben, dann müsste die Überzahlung nach Berechnungen von Herrn Prof. Junkernheinrich alleine für 2006 bei rund 450 Mio. EUR liegen und auch die Abschlagszahlungen für die nachfolgenden Jahre müssten damit deutlich erhöht werden.“

    Vor diesen Hintergründen übermittelte Hendricks folgende Fragestellungen an die Landesregierung, die für die Beantwortung nun 4 Wochen Zeit hat:

    1. Wie kann es sein, dass es Städte gibt, die bereits bei dem Abschlagsbetrag von 280 Mio. EUR für das Jahr 2006 bereits mehr Mittel zurückerhalten als sie an Solidarbeitragslasten geleistet haben?

    2. Läuft die Landesregierung nicht durch die unsystematische Abschlagsregelung Gefahr dem Vorwurf der Übernivellierung ausgesetzt zu werden?

    3. Wird die Landesregierung bezogen auf die Höhe der Überzahlungen eine neue Berechnungsgrundlage zu seiner damaligen Prognoserechnung vorlegen oder wird es bei seiner damals gewählten Systematik bleiben?

    4. Sind der Landesregierung die Berechungen von Prof. Junkernheinrich bekannt und wie bewertet sie diese?