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    27. Februar 2009

    Hendricks begrüßt Gerichtsurteil zur vierten Gesamtschule - Gericht bestätigt Elternrecht

    Mit diesem Gerichtsurteil wird der willkürlichen Schulpolitik der Landesregierung endlich ein Riegel vorgeschoben. "Ich begrüße dieses Urteil ausdrücklich und freue mich, dass damit in Bonn der Weg für Eltern und Kinder zur Gesamtschule frei wird", führt die Bonner Landtagsabgeordnete Hendricks aus.

    Für die von der Bezirksregierung gesetzte Bedingung, dass ein Drittel der Kinder eine Gymnasialempfehlung vorweisen müsse, gibt es keine Rechtsgrundlage. "Damit bestätigt das Gericht meine - auch durch eine kleine Anfrage bestätigte - Rechtsauffassung, dass es für die geforderte Weise der Leistungsheterogenität keine Rechtsgrundlage gibt", äußert sich Hendricks.

    Mit diesem Urteil geht für die Eltern, die eine Gesamtschule wünschen, endlich eine Hängepartie zu Ende. Gleichzeitig ist dieses Urteil ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Landesregierung erneut nicht willens oder in der Lage ist, ihre Handlungsweise an den geltenden Gesetzen auszurichten. Die Landesregierung hat mit ihren Vorgaben auch unrechtmäßig in die Rechte der Schulträger eingegriffen.

    Wichtig sind die Ausführungen des Gerichtes zu den Grundschulempfehlungen. Diese werden in ihrer Aussagekraft relativiert. "Ausdrücklich begrüße ich den vom Gericht eingeräumten Ermessensspielraum für Schulleiter und Schulleiterinnen bei der Aufnahme von Schülern und Schülerinnen an ihrer Schule", betont Hendricks.

    Damit trägt das Gericht der Tatsache Rechnung, dass die Übergangsgutachten zwischen verschiedenen Grundschulen nicht immer ausreichend vergleichbar sind und insgesamt keine zuverlässige Zukunftsprognose für Kinder bedeuten. Vielmehr hängt die Entwicklung von Kindern von vielfältigen Faktoren ab, die im Alter von neun bis zehn Jahren nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden können. Schullaufbahnentscheidungen sind deshalb möglichst lange offen zu lassen. Die Landesregierung müsste nach diesem Urteil ihr Festhalten an den Übergangsgutachten ebenso revidieren wie das Genehmigungsverfahren für die Gesamtschulen.

    Es bleibt abzuwarten, ob die Landesregierung gegen den Beschluss binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegt.