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    09. März 2009

    Schulministerium wird Gründung von Gesamtschulen zukünftig erschweren

    Nach dem Gerichtsurteil zur Gesamtschule in Bonn prüft die Landesregierung zurzeit die Festschreibung einheitlicher Kriterien bei der Errichtung von Gesamtschulen. Dabei geht es in erster Linie um die Beurteilung der Leistungsheterogenität. "Die von der Landesregierung angekündigte Festlegung macht deutlich, dass sie daran denkt die Gründung von Gesamtschulen formal einzuschränken", zeigt sich Renate Hendricks besorgt. Richtig ist, dass die CDU/FDP Regierung in Düsseldorf seit Beginn der Legislaturperiode versucht den Gesamtschulen Steine in den Weg zu werfen. So dürfen Gesamtschulen bei Neugründungen keinen Ganztag erhalten. "Das ist unsinnig und entspricht nicht den pädagogischen Bedürfnissen der Schülerschaft. Insofern begrüße ich ausdrücklich, dass die CDU Bonn sich nunmehr für den Ganztag in Düsseldorf einsetzen möchte", führt Hendricks aus.

    Mit der neuerlichen Entscheidung der Landesregierung, den Schülern der Gesamtschulen die Möglichkeit zu nehmen nach der Jahrgangsstufe 11 die Option auf die Fachhochschulreife zu erhalten, wird wieder versucht, den Besuch der Gesamtschule unattraktiver zu machen. Die Fachhochschulreife wird nach Abgang der Jahrgangsstufe 11 nur dann erteilt, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen ist. Nunmehr werden die Schüler und Schülerinnen gezwungen bis zur Jahrgangstufe 12 die Oberstufe zu besuchen. In Niedersachsen hat die CDU/FDP Regierung zudem beschlossen auch an Gesamtschulen die Schulzeit auf 12 Jahre zu verkürzen, womit die Ausweichmöglichkeit auf 13 Schuljahre komplett wegfällt. Es ist zu befürchten, dass eine entsprechende Entwicklung auch in NRW angestrebt wird.

    Hendricks sieht diese Entwicklungen mit Besorgnis im Hinblick auf die Gründung der vierten Gesamtschule in Bonn. Sie begrüßt, dass die Bezirksregierung Köln in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen keine Beschwerde gegen den Gründungsbeschluss der vierten Gesamtschule in Bonn vom Verwaltungsgericht Köln einlegen wird. Dennoch macht Hendricks deutlich: "Es ist wichtig, dass die Schüler und Schülerinnen für die 4. Gesamtschule noch dieses Jahr zusammenkommen, sodass die Gesamtschule zum Schuljahr 2009/2010 an den Start gehen kann. Ansonsten droht die Gefahr, dass die Gründung aufgrund bevorstehender gesetzlicher Regelungen deutlich erschwert wird."