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    27. April 2010

    Ausbau einer bedarfsgerechten Unter- Dreijährigen- Betreuung in Bonn braucht mehr Geld – das die Stadt nicht hat

    „Das Kinderbildungsgesetz verdient seinen Namen nicht“, machte Wolfgang Jörg, der jugendpolitische Sprecher der SPD Landtagsfraktion, bei einer Pressekonferenz in Bonn deutlich. Es sei ein Finanzierungsgesetz, das nicht der pädagogischen Qualitätsentwicklung diene. „Die schlechte finanzielle Unterstützung des Landes ist zudem Schuld daran, dass Nordrhein-Westfalen beim Ausbau der U3-Betreuung auf dem letzten Platz unter den Flächenländern des Bundes rangiert“, ergänzte Renate Hendricks. Die Kommunen müssen ab 2013 einen Rechtsanspruch einlösen, ohne dafür die entsprechende finanzielle Unterstützung durch das Land zu erhalten.

    Alleine Bonn benötigt für den Ausbau der U3-Betreuung, um auf eine 35prozentige Deckung zu kommen, weitere 600 Plätze. Dabei wünschen sich die meisten Eltern Plätze in einer Kindertagesstätte und nicht in der Tagespflege. Der Ausbau der Tagespflege ist jedoch für die Kommunen preiswerter. Deshalb setzen viele Kommunen auf einen deutlichen Anteil an Tagespflegeplätzen, weil hierzu keine Investitionen erforderlich sind.

    „Wenn Bonn 450 zusätzliche U3-Plätze in Kitas schaffen will, benötigt Bonn dazu Investitionen von insgesamt ca. 10 Mio. Euro. Nach der jetzigen Landesförderung würde Bonn nur ca. 2,2 Mio. € Landeszuschüsse erhalten. Aus dem städtischen Haushalt wären damit rund 8 Mio. € für den Ausbau erforderlich“, stellt Hendricks fest. Die fehlenden Plätze müssten in der Tagespflege geschaffen werden. Wenn die Stadt bis 2013 den bedarfsgerechten Ausbau nicht schafft, können die Eltern gegenüber der Stadt einen Rechtsanspruch geltend machen. „Hier rollt eine Lawine auf die Kommunen zu, deren Ausmaße derzeit noch nicht abschätzbar sind“, erläutert Jörg. Unter anderem deshalb klagen die Kommunen gegen das Land NRW für eine bessere Finanzierung des U3-Ausbaus.

    „Derzeit gibt es in NRW zudem keinen Anreiz für die Kommunen, mehr für den Ausbau zu tun“, weiß Wolfgang Jörg zu berichten. Anders handhabt dies das Land Rheinland-Pfalz, wo eine beachtenswerte Betreuungsquote erreicht wurde. Hier erhalten die Kommunen vom Land zusätzliches Geld, wenn der Rechtsanspruch vorzeitig erfüllt und darüber hinaus ausgebaut wird. „Mit solchen positiven Anreizen sollten wir die Kommunen ebenfalls unterstützen, um die Betreuungsquote schneller zu erreichen. Damit schaffen wir Sicherheit für die Eltern im Hinblick auf einen Betreuungsplatz“, Jörg aus. Rheinland-Pfalz weist eine deutlich bessere Bilanz in der frühkindlichen Bildung auf als NRW. (Eine Tabelle zur Übersicht finden Sie hier)

    Insgesamt bestehe im Land eine sehr große Unzufriedenheit mit den Rahmenbedingungen des KiBiz. Bei einer Wahlveranstaltung der CDU verließ unlängst Herr Minister Laschet nach massiven Vorwürfen der Erzieher/innen vorzeitig eine Veranstaltung, sagte Hendricks. „Die Arbeitsbedingungen für die Erzieher haben sich nach KiBiz verschlechtert, die Einkommen sind zu niedrig und die Betreuungsrelation hat sich ebenfall verschlechtert. Kinder und Eltern brauchen Sicherheit bei den Betreuungsangeboten und eine gute Qualität in der Bildung. Das kostet Geld, aber dieses Geld ist gut angelegt und wird zu einer hohen volkswirtschaftlichen Rendite führen“, schließt Hendricks ab.