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    4. Januar 2011

    Reform des Gemeindefinanzierungsgesetzes

    Renate Hendricks: Kühler Kopf statt Stimmungsmache ist angesagt!

    „Dass die städtische Haushaltslage schwierig ist, ist wohl jedem in Bonn bewusst. Es hilft aber nichts, nun vorschnell und in aufgeheizter Stimmung Panik zu verbreiten. Jetzt erst recht sind ein kühler Kopf und eine wohlüberlegte Strategie vonnöten“, kommentiert die Bonner Landtagsabgeordnete Renate Hendricks die notwendige Reform des Gemeindefinanzierungsgesetzes durch die Landesregierung. Stadtkämmerer Ludwig Sander hatte Hendricks und die anderen Bonner Landtagsabgeordneten in einem Brief angeschrieben und darin die Sorge zum Ausdruck gebracht, durch die Neuberechnung der Schlüsselzuweisungen an die Kommunen werde Bonn einen Nettoverlust von 28 Millionen Euro hinnehmen müssen. Die Herleitung dieser Zahl ist allerdings unklar. Nach der vorliegenden Modellrechnung des zuständigen Ministeriums würde die Zuweisung um 15,4 Mio. geringer ausfallen.

    Tatsache ist jedoch: Das Land hat den Kommunen aus dem „Aktionsplan Kommunalfinanzen“ noch Ende des Jahres 2010 zusätzliche 300 Millionen Euro angewiesen, davon hat Bonn ca. 5 Mio. erhalten.

    Tatsache ist auch: Die Datengrundlagen für die Gemeindefinanzierung mussten dringend aktualisiert werden. Die letzte Anpassung ist bereits 2003 auf der Datengrundlage von 1999 erfolgt. Die 2008 fällige Anpassung der statistischen Daten für das Gemeindefinanzierungsgesetz hat die alte Landesregierung unterlassen, trotz eines entsprechenden Urteils des Verfassungsgerichtshofes, so Hendricks. Nun sorgt die neue Landesregierung für die dringend erforderliche Anpassung der Finanzzuweisungen an aktuelle Daten. „Dies ist ein Gebot der Gerechtigkeit allen Kommunen gegenüber. Eine neue politische Bewertung ist damit nicht verbunden“, so Hendricks.

    „Es muss auch festgehalten werden, dass die Finanzmasse insgesamt auf 7,92 Milliarden Euro und damit um 4,26 Prozent gestiegen ist. Die neue Landesregierung ist deutlich kommunalfreundlicher – dies zeigt sich auch in der Unterstützung beim U3-Ausbau oder der Betätigungsfreiheit der kommunalen Unternehmen. Der Landesregierung nun also vorzuwerfen, sie würde Kommunen ‚bestrafen’, ist abwegig“, fährt Hendricks fort.

    „Die schlussendliche Verteilung der Schlüsselzuweisungen steht noch nicht fest. Das Kabinett beschäftigt sich am 18. Januar 2011 mit dem Gesetzesentwurf, hiernach beginnt das Gesetzgebungsverfahren. Bisher haben die allermeisten Gesetze das Parlament nicht so verlassen, wie sie eingebracht wurden. Bei den anstehenden Beteiligungsverfahren werden die Kommunen selbstverständlich Gelegenheit haben, Stellungen zu beziehen. Genau deshalb ist der Kämmerer auch bereits frühzeitig informiert worden. „Ich werde die konkreten Auswirkungen auf Bonn noch einmal überprüfen und auf Nachbesserungen drängen, sollte Bonn ungerecht behandelt werden“, schließt Hendricks ab.