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    11. November 2008

    Bonns Landtagsabgeordnete fordert mehr Transparenz bei der Verwendung der Studiengebühren an der Universität Bonn

    Laut Aussage der Landesregierung soll die Einführung von Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen zu einer Verbesserung der Lehre führen. In diesem Zuge wurde den Hochschulen auferlegt, jährliche Berichte zu verfassen, welche transparent aufzeigen sollen, wofür die Studiengebühren jeweils verwendet worden sind. „Die Auffassungen, wie ausführlich solch ein Bericht allerdings ausgestaltet sein soll, gehen jedoch von Hochschule zu Hochschule sehr auseinander“, so Bonns Landtagsabgeordnete Renate Hendricks. Dem AStA der Universität Bonn wurde seitens der Hochschulleitung jüngst ein nur einseitiger (!) Bericht vorgelegt. Erst auf mehrmaliges Nachhaken seitens der Studierendenschaft wurde kurz vor Beginn der Senatssitzung ein ausführlicheres, ca. 50 Seiten umfassendes Exemplar, vorgelegt. Bei den Berichten der Hochschule über die Verwendung von Studienbeiträgen wird derzeit zwischen (1) der Berichtspflicht der Hochschule dem nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerium gegenüber und (2) der Informationsverpflichtung der Hochschule den Studierenden gegenüber unterschieden. Die Berichterstattung an das Wissenschaftsministerium erfolgt mittels eines standardisierten Informationsrasters. Die Hochschulen sind verpflichtet, dem Wissenschaftsministerium zweimal im Jahr zu festgesetzten Stichtagen einen Bericht über die Verwendung von Studienbeiträgen vorzulegen. Der Bericht umfasst nach Auskunft des Wissenschaftsministeriums Angaben zu den folgenden Themenkomplexen:
    • 1. Verwendung von Studienbeiträgen
    • 2. Modalitäten der Aufkommensverteilung in der Hochschule
    • 3. Arbeit des Prüfungsgremiums
    • 4. Anhängige Klageverfahren
    • 5. Informationsstrategie der Hochschule
    „Den Studierenden wird jedoch kein Recht eingeräumt, den Bericht der Hochschule an das Wissenschaftsministerium einsehen zu können. Es obliegt der Hochschule, in welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten sie die Studierendenschaft informiert. Dieser undurchsichtigen Informationspolitik muss gesetzlich ein Riegel vorgeschoben und für mehr Transparenz gesorgt werden“, so Hendricks weiter. Daher hat die SPD-Landtagsfraktion nun einen Antrag in den Landtag eingebracht, der eine gesetzliche Regelung als Ziel hat.