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    15. Dezember 2008

    Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf stellt derzeitige Rechtslage bezüglich der Bekenntnisschulen in Frage

    „Die Diskussion über das Miteinander von Muslimen und Christen in den Schulen wurde in den zurückliegenden Monaten oft kontrovers diskutiert. Insbesondere das Verbot für Muslimische Lehrerinnen im Unterricht kein Kopftuch mehr tragen zu dürfen, hat diese Diskussion neu entfacht“, so die Bonner Landtagsabgeordnete Renate Hendricks.

    Laut Landesgesetz in NRW dürfen muslimische Schüler oder Schüler anderer Religionen nun keine katholische oder evangelische Bekenntnisschule mehr besuchen, wenn die Eltern nicht wollen, dass ihr Kind am Religionsunterricht teilnimmt. Wenn es zur nächsten nichtkonfessionellen Schule nicht zu weit ist. Hendricks weiter: „Schulen, die dies umsetzten, bewegten sich im Rahmen der geltenden Rechtslage, taten also letztlich nur ihre Pflicht.“

    Ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf hat die derzeitige Rechtslage nun jedoch in Frage gestellt. Vor dem Verwaltungsgericht legte eine Familie, mit griechisch-orthodoxen Glauben Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid zur Aufnahme in eine Bekenntnisschule ein und bekam nun Recht. Die Schule hatte den Antrag auf Aufnahme mit der Begründung abgelehnt, dass der Sohn der Familie nicht dem katholischen Glauben angehörte. Das Gericht widersprach dieser Begründung nun und führte aus: „Dieses Vorgehen ist jedoch fehlerhaft, weil in den […] Kriterien die Zugehörigkeit zu einem Glauben weder in negativer noch in positiver Hinsicht erwähnt wird. Demzufolge kann die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Glauben auch weder in negativer noch in positiver Hinsicht eine Aufnahmeentscheidung beeinflussen.“

    „Vor dem Hintergrund des Urteils des Verwaltungsgerichts habe ich mich nun mit einem Schreiben an die zuständige Schulministerin, Frau Sommer, gewandt und habe hinterfragt, ob dieses Urteil als Einzelfall zu werten ist oder aber, ob die derzeitige, meines Erachtens intolerante Rechtslage, nicht generell überdacht werden muss.“