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    17. Juni 2008

    Evangelischer Entwicklungsdienst (EED) muss seinen Sitz am UN-und Entwicklungsstandort Bonn behalten

    Antrag der Fraktion der SPD Laut Berlin/Bonn-Gesetz (§ 6 Abs. 2) und Ausgleichsvertrag (Art. 1 Abs. 2) soll der Ausgleich für die Bundesstadt Bonn in vier Bereichen realisiert werden:
    • Bonn als Wissenschaftsstandort,
    • Bonn als Kulturstandort,
    • Bonn als Standort für Entwicklungspolitik, nationale, internationale und supranationale Einrichtungen,
    • Entwicklung Bonns zu einer Region mit zukunftsorientierter Wirtschaftsstruktur.
    Bezüglich dieser sogenannten „Bonn-Berlin-Beschlüsse“ hatte der nordrein-westfälische Landtag die Landesregierung mit einem interfraktionellen Antrag vom 20. März 2007 (Drucksache 14/4017) bereits dazu aufgefordert, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für den Fortbestand dieser Regelungen einzusetzen. Vor diesem Hintergrund sind die derzeitigen Planungen bezüglich eines Umzuges des Evangelischen Entwicklungsdienstes (EED) von Bonn nach Berlin kontraproduktiv. Der EED ist ein Entwicklungsdienst der evangelischen und der alt-katholischen Kirche in Deutschland. Er beteiligt sich an dem Prozess der Befreiung von Hunger, Armut und Krankheit und versucht ungerechten Machtstrukturen, die Menschen in ihrer Würde und ihrem Recht verletzten und ihnen die Kontrolle über lebensnotwendige Ressourcen verwehren, entgegenzuwirken. Nun soll der EED im Rahmen einer Fusion mit dem Hilfswerk „Brot für die Welt“ und der „Diakonie Katastrophenhilfe“ zum Jahr 2012 vom jetzigen Standort Bonn nach Berlin umziehen. Dies würde nicht nur für Bonn als Stadt der UN- und Entwicklungspolitik einen „Rückschlag“ zur Folge haben, sondern auch für die Arbeit des EED keine Vorteile oder Verbesserungen erbringen, da in Bonn die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die Arbeit des EED vorherrschen. Die Stadt Bonn und viele andere Institutionen haben erreicht, Bonn als Kompetenzzentrum für nachhaltige Entwicklung aufzubauen und als zentralen Ort des Nord-Süd-Dialogs zu profilieren. Hierfür wurden erhebliche Mittel bereit gestellt, sodass sich mittlerweile 17 UNSekretariate mit über 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zwölf internationalen NGOs sowie weitere wichtige Institutionen der Entwicklungszusammenarbeit in Bonn angesiedelt haben. Der EED ist als Partner und als wichtiges Instrument der Entwicklungszusammenarbeit eng mit Bonn verbunden. Die Wirksamkeit moderner Entwicklungspolitik hängt hierbei auch unmittelbar von intensiver Vernetzung und Abstimmung der Akteure ab. Insbesondere sind auch die unmittelbaren persönlichen Kontakte und kurzen Wege von entscheidender Bedeutung. Sollten die derzeitigen Planungen bezüglich eines Umzuges des EED tatsächlich realisiert werden, so würde dies somit nicht nur eine Verschlechterung der Arbeitsweise und der Wirksamkeit des EED bedeuten, sondern auch Synergieeffekte nach sich ziehen, sodass auch weitere Institutionen Bonn verlassen werden. Deshalb fordert der Landtag die Landesregierung auf, sich für den Verbleib des EED am Standort Bonn einzusetzen, damit dieser ein starker Partner der Entwicklungszusammenarbeit bleibt. Hannelore Kraft Carina Gödecke Renate Hendricks und Fraktion