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    22. September 2008

    Erste Eingriffe in die Naturlandschaft des Siebengebirges ermöglichen Naturpark – wer profitiert von den Ökopunkten?

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode Drucksache 14/7726 21.10.2008 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2776 der Abgeordneten Renate Hendricks SPD Drucksache 14/7507 Erste Eingriffe in die Naturlandschaft des Siebengebirges ermöglichen Naturpark – wer profitiert von den Ökopunkten? Wortlaut der Kleinen Anfrage 2776 vom 16. September 2008: Im Zuge der Debatte um die Einrichtung eines Nationalparks Siebengebirge, hat sich die Bedeutung der Ökopunkte bei Eingriffen in den Naturhaushalt für die angrenzenden Gemeinden als bedeutsam herausgestellt. Diese rechnen mit dem Land Nordrhein-Westfalen und privaten Waldbesitzer diese „Ökopunkte”, im Zuge der Umwandlung in einen Nationalpark als Kompensationsmaßnahmen ab. Letztlich können damit u. a. Bauflächen ausgewiesen werden, die teilweise ohne die entsprechenden Ökopunkte nicht hätten Bauland werden können. Dabei gilt: Je mehr bauliche Maßnahmen geplant sind, desto mehr ausgleichende Maßnahmen im Rahmen der Ökokonto-Führung werden benötigt. Damit ergibt sich die ungewöhnliche Situation, dass nur durch viele Eingriffe in die Naturlandschaft in der Region ein Naturpark umgesetzt werden kann. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Ökopunkte erhalten die jeweilig Beteiligten Eigentümer (Kommunen, private) bei der Ausweisung des Siebengebirges als "Nationalpark" übertragen? 2. Wie viele bzw. wie große neue Baugebiete können in den Gemeinden Königswinter, Bad Honnef und Bonn aufgrund der Ökopunkte ausgewiesen werden? 3. Wie erfolgt Verwaltung und Verteilung der Ökopunkte? 4. Wie sieht Kostendarstellung für die Verwaltung der Ökopunkte aus? 5. In welchem Umfang wird zukünftig durch Inanspruchnahme eines Ökopunktekontos im Siebengebirge auf direkte Ausgleichsmaßnahmen am Eingriffsort verzichtet? Der Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2776 - Drucksache 14/7507 - vom 8. September 2008 mit Schreiben vom 20. Oktober 2008 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Innenminister wie folgt beantwortet: Vorbemerkung der Landesregierung Das Ökokonto als Möglichkeit Kompensationsmaßnahmen zu realisieren, bevor es zu Baumaßnahmen kommt (vorgezogene Kompensationsmaßnahmen), ist im Baurecht bereits seit dem Bau- und Raumordnungsgesetz (BauROG) vom 18.08.1997 durchführbar. Mit der Aufnahme in das Landschaftsgesetz NRW und der Veröffentlichung der Ökokonto-Verordnung am 18. April 2008 wurde es ermöglicht, Ökokonten auch außerhalb der Bauleitplanung im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung einzurichten. Durch dieses Instrument wird der Zeitverlust überbrückt, der bei der standardmäßigen Kompensation dadurch entsteht, dass die durch Kompensationsmaßnahmen entstehenden Biotope eine Jahre- bis Jahrzehnte lange Reifezeit benötigen, um ihre Funktion voll zu erfüllen, wohingegen der biotische Verlust am Eingriffsort sofort eintritt. Kreise und kreisfreie Städte können im eigenen Interesse oder auf Antrag für andere Ökokonten bei der unteren Landschaftsbehörde einrichten und führen. Wird ein Ökokonto nicht im eigenen Interesse oder auf Antrag für andere bei der unteren Landschaftsbehörde eingerichtet, ist auch die Einrichtung und Führung eines Ökokontos durch und bei juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts oder natürlichen Personen im Wege von öffentlich-rechtlichen Verträgen möglich. Die Maßnahmen, die in ein Ökokonto eingebucht werden, müssen geeignet sein, dauerhaft günstige Wirkungen auf Natur und Landschaft auszuüben. Das bedeutet, sie müssen flächenbezogen zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung führen. Daher kommt es nicht auf die Lage der Maßnahme innerhalb oder außerhalb eines Schutzgebietes an, sondern auf die jeweiligen Aufwertungspotenziale der Maßnahmen. Um dies sicherzustellen, prüft die untere Landschaftsbehörde die Eignung der Kompensationsmaßnahmen. Antwort auf die Fragen:
    • 1. Wie viele Ökopunkte erhalten die jeweilig Beteiligten Eigentümer (Kommunen, private) bei der Ausweisung des Siebengebirges als "Nationalpark" übertragen?
    • 2. Wie viele bzw. wie große neue Baugebiete können in den Gemeinden Königswinter, Bad Honnef und Bonn aufgrund der Ökopunkte ausgewiesen werden?
    Die Höhe der Ökopunkte ist abhängig von dem Aufwertungspotenzial der in dem jeweiligen Ökokonto eingestellten Kompensationsmaßnahmen. Eine Prognose, in welchem Umfang Eingriffe damit kompensiert werden können, kann nicht abgegeben werden, da der Kompensationsbedarf von der Intensität der jeweiligen Eingriffe (z.B. die Bauleitplanung) und dem naturschutzfachlichen Wert der beeinträchtigten Biotope abhängt und nicht allein von der Flächengröße des Eingriffs. Ein Zusammenhang von Ökokonten mit der Ausweisung eines Nationalparks im Siebengebirge besteht nicht. Möglichkeiten für eine naturschutzfachliche Bewertung von Eingriffen und deren Kompensation können auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) eingesehen werden (http://www.lanuv.nrw.de/natur/lebensr/num_bewert.htm). Antwort auf die Frage:
    • 3. Wie erfolgt Verwaltung und Verteilung der Ökopunkte?
    Siehe Vorbemerkung. Antwort auf die Frage:
    • 4. Wie sieht Kostendarstellung für die Verwaltung der Ökopunkte aus?
    Kostendeckende Entgelte werden gemäß § 8 Ökokonto VO dann erhoben, wenn Kreise bzw. kreisfreie Städte auf Antrag für andere ein Ökokonto bei der unteren Landschaftsbehörde einrichten und pflegen. Kosten werden ebenso für die Anerkennung der Eignung der vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen sowie für die Abnahme der Kompensationsmaßnahmen durch die untere Landschaftsbehörde erhoben. Antwort auf die Frage:
    • 5. In welchem Umfang wird zukünftig durch Inanspruchnahme eines Ökopunktekontos im Siebengebirge auf direkte Ausgleichsmaßnahmen am Eingriffsort verzichtet?
    Grundsätzlich ist nach § 4a) LG NRW die durch den Eingriff beeinträchtigte Funktion des Naturhaushaltes durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Wenn Kompensationsmaßnahmen aus Ökokonten hierfür geeignet sind, können sie dafür auch in Anspruch genommen werden. Tendenziell ist die Kompensation der beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes umso optimaler, je näher die Kompensation am Eingriffsort erfolgt. Die Waldflächen der Stadt Bad Honnef liegen im Stadtgebiet und damit tendenziell in unmittelbarer Nähe von möglichen Eingriffen auf der Grundlage eines Bebauungsplans. Der Stadt Bad Honnef ist im Rahmen der Planung für einen künftigen Bürgernationalpark Siebengebirge vertraglich zugesichert, dass die nationalparkkonforme Entwicklung ihrer Waldflächen (z. B. Übergang in die natürliche Entwicklung ohne forstwirtschaftliche Nutzung) im Rahmen des kommunalen Ökokontos anrechenbar bleibt.