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    04. Oktober 2008

    Denkmalwürdigkeit des "Metropol" in Bonn

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode Drucksache 14/7815 03.11.2008 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2826 vom 25. September 2008 der Abgeordneten Renate Hendricks SPD Drucksache 14/7590 Denkmalwürdigkeit des "Metropol" in Bonn Wortlaut der Kleinen Anfrage 2826 vom 25. September 2008: Das Metropol ist ein Kinobau aus dem Jahre 1928 im Zentrum von Bonn. Sein über 800 Sitzplätze fassendes "großes Haus" gilt als einer der letzten größeren Kinosäle im Art-Deco-Stil in Deutschland. Das Gebäude steht seit 1983 unter Denkmalschutz. Die Weisung der obersten Denkmalbehörde, das Metropol als Baudenkmal einzutragen, wurde unter anderem damit begründet, dass das Metropol "eine Bühne besitzt, so dass es nicht nur als Kino, sondern auch beispielsweise für Variete-Veranstaltungen genutzt werden konnte" und dass sich beim Metropol der Typus des Lichtspieltheaters mit einer für die damaligen Zeit typischen Raumsituation erhalten habe. Noch in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 12.10.2007 führten die Richter aus, dass die unter enger Beteiligung und nach Vorgaben der Denkmalpflege erfolgte detailgetreue Restaurierung der ersetzten Bauteile dazu geführt habe, dass der Gesamteindruck heute dem Original aus dem Jahre 1928 näher sei als zu Beginn der genannten Veränderungen. Am 28.08.2008 hingegen befand das Oberverwaltungsgericht Münster, dass nur noch die Fassade des Gebäudes über eine Denkmaleigenschaft verfüge. Ansonsten müsse das Lichtspieltheater aus der Denkmalliste der Stadt gestrichen werden, da es über zu wenig originale Bausubstanz verfüge. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ließen die Richter nicht zu. Die Stadt Bonn will gegen die Nichtzulassung Beschwerde einlegen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass der Innenraum des "Metropol" in Bonn schützenswert ist? 2. Sieht die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit, Konsequenzen für das Denkmalschutzgesetz NRW zu ziehen? 3. Welche Gesetzesänderungen werden in der Folge seitens der Landesregierung angedacht? Der Minister für Bauen und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2826 mit Schreiben vom 30. Oktober 2008 namens der Landesregierung wie folgt beantwortet: Antwort auf die Fragen:
    • 1. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass der Innenraum des "Metropol" in Bonn schützenswert ist?
    • 2. Sieht die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit, Konsequenzen für das Denkmalschutzgesetz NRW zu ziehen?
    • 3. Welche Gesetzesänderungen werden in der Folge seitens der Landesregierung angedacht?
    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG) hat mit Urteil vom 26. August 2008 (10 A 3250/07) entschieden, dass das Lichtspieltheater Metropol - mit Ausnahme der Fassade - infolge der nach dem 14. April 1987 genehmigten und durchgeführten Umbauarbeiten die Eigenschaft als Baudenkmal verloren hat und aus diesem Grunde nach § 3 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz NRW aus der Denkmalliste zu löschen ist. Zugleich hat das OVG die Revision nicht zugelassen. Hiergegen haben die Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn als Beklagte und der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland als Beigeladener jeweils Beschwerde beim OVG eingelegt. Eine Veröffentlichung der Position der Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt wäre ein Eingriff in ein schwebendes Verfahren.