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    03. November 2008

    Errichtung des Nationalparks Siebengebirge und Stellenbesetzung

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    14. Wahlperiode
    Drucksache 14/8062
    04.12.2008

    Antwort
    der Landesregierung
    auf die Kleine Anfrage 2857 vom 20. Oktober 2008
    der Abgeordneten Renate Hendricks SPD
    Drucksache 14/7771

    Errichtung des Nationalparks Siebengebirge und Stellenbesetzung

    Wortlaut der Kleinen Anfrage 2857 vom 20. Oktober 2008:

    Im Jahr 2007 beschloss der Landtag Nordrhein-Westfalens eine weitreichende Forstreform. Diese reduzierte die Anzahl der Forstämter von 35 auf 15 plus des Nationalparkforstamts und die Anzahl der Forstbetriebsbezirke von 358 auf 300. Diese Schritte wurden vom Minister für Umwelt und Naturschutz mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung begründet. Im Zuge dessen kam es zu einer Stellenreduzierung und einer hohen Anzahl von Personalfreistellungen.
    Ebenfalls 2007 wurde das Personaleinsatzmanagementgesetz (PEMG NRW) beschlossen, welches durch die Stellenreduzierung frei werdendes Personal in einen „Stellenpool“ versetzt und dort für unterschiedliche anderweitig frei werdende Stellen eingesetzt werden soll.
    Im gleichen Jahr entschied sich die Landesregierung, die Errichtung eines Nationalparks Siebengebirge zu unterstützen. Aufgrund der deswegen zwingenden Umstrukturierung des bisher bestehenden Naturparks Siebengebirge, erklärte die Landesregierung, ein neu zu errichtender Zweckverband solle die Trägerschaft für den Nationalpark übernehmen.

    Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

    1. In welchem Umfang (wie viele Stellen und wo) wird in den Forstämtern frei werdendes Personal im Sinne des PEMG NRW in der Landesbehörde auf frei werdende Stellen eingesetzt?

    2. Durch welche Stellen soll der neu zu errichtende Zweckverband als Träger des Nationalparks Siebengebirge besetzt werden?

    3. Welche Qualifikationen hinsichtlich der Verwaltung eines Nationalparks müssen diese Stellen besitzen?

    4. Welche dieser Stellen beabsichtigt die Landesregierung über das PEMG NRW zu
    besetzen?

    Der Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2857 mit Schreiben vom 3. Dezember 2008 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister wie folgt beantwortet:

    Vorbemerkung der Landesregierung zum Zweckverband
    Bei der Trägerschaft des geplanten Bürgernationalparks im Siebengebirge sollen neue Wege beschritten werden. Üblicherweise handelt es sich bei der Nationalparkverwaltung um eine reine Landesbehörde; im Siebengebirge hat jedoch das traditionelle bürgerschaftliche Engagement wesentlich zur heutigen Schutzwürdigkeit der Region beigetragen. Es ist deshalb gemeinsames Ziel der Beteiligten auf Landes- und kommunaler Ebene, dieses bürgerschaftliche Engagement zu erhalten und dafür eine neue Organisationsform für den Bürgernationalpark zu finden.
    Zur Einbindung der Kommunen und Privaten hatte ein dazu beauftragte Gutachter ursprünglich vorgeschlagen, einen Zweckverband zu gründen, der wiederum Träger einer Anstalt öffentlichen Rechts ist. Diese Anstalt öffentlichen Rechts sollte dann auch alle Aufgaben einer Nationalparkverwaltung übernehmen.

    In der weiteren Diskussion um die organisatorische Optimierung der künftigen Nationalparkverwaltung ist vom Land angeregt worden, eine einfachere Organisation für den Bürgernationalpark zu entwickeln und ggf. aus Gründen der Rechtssicherheit hierzu eine sondergesetzliche Regelung über einen Verband, dem die künftigen privaten und kommunalen Mitglieder jeweils freiwillig beitreten, zu erarbeiten.

    Nach dem aktuellen Diskussionsstand erscheint für die Verwaltung des Bürgernationalparks Siebengebirge die Gründung eines sondergesetzlichen Verbandes sowie die Einrichtung eines Nationalparkforstamtes als gangbarer Weg. In einem solchen Modell sollen beide in einer Verwaltungseinheit vertraglich zusammengeführt werden.

    Antwort auf die Frage:
    1. In welchem Umfang (wie viele Stellen und wo) wird in den Forstämtern frei werdendes Personal im Sinne des PEMG NRW in der Landesbehörde auf frei werdende Stellen eingesetzt?

    Der Landesbetrieb Wald und Holz wird voraussichtlich am Ende des Jahres 2008 alle ihn betreffenden kw-Vermerke abgebaut haben. Ein weiterer Abbau von Stellen ist danach nicht mehr beabsichtigt.
    Die Einrichtung eines Nationalparkforstamts führt nicht automatisch zur Ausweitung von Stellen im Landesbetrieb Wald und Holz.

    Antwort auf die Frage:
    2. Durch welche Stellen soll der neu zu errichtende Zweckverband als Träger des Nationalparks Siebengebirge besetzt werden?

    Der Verband (siehe Vorbemerkung) soll die erforderlichen Verwaltungskapazitäten durch Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit dem Landesbetrieb Wald und Holz erhalten.

    Antwort auf die Frage:
    3. Welche Qualifikationen hinsichtlich der Verwaltung eines Nationalparks müssen diese Stellen besitzen?

    Die in diesen Funktionen arbeitenden Personen müssen über entsprechenden ökologischen und forstlichen Sach- und Fachverstand sowie über Erfahrungen im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern sowie der Verwaltungsarbeit verfügen oder entsprechend qualifiziert werden.

    Antwort auf die Frage:
    4. Welche dieser Stellen beabsichtigt die Landesregierung über das PEMG NRW zu besetzen?

    Da für die Nationalparkverwaltung keine neuen Stellen eingerichtet werden, können auch keine Stellen über das LPEM besetzt werden.