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    17. November 2008

    Entspricht die Größe des Siebengebirges den Vorgaben eines Nationalparks?

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    14. Wahlperiode
    Drucksache 14/8063
    04.12.2008

    Antwort
    der Landesregierung
    auf die Kleine Anfrage 2895 vom 4. November 2008
    der Abgeordneten Renate Hendricks SPD
    Drucksache 14/7877

    Entspricht die Größe des Siebengebirges den Vorgaben eines Nationalparks?

    Wortlaut der Kleinen Anfrage 2895 vom 04. November 2008:

    Laut „Abschlussbericht zur Vorbereitung einer Entscheidung von Landesregierung und Region ob im Bereich des Siebengebirges ein Dialog über die Errichtung eines Nationalparks eingeleitet werden soll“ beträgt die Fläche des geplanten Nationalparks insgesamt ca. 4.503 ha (Seite 5). Damit ist das Naturschutzgebiet Siebengebirge - nach seiner Erweiterung aus dem Jahr 2004/2005 - mit 4.788 ha um 285 ha größer als der geplante Nationalpark.

    Nach den Kriterien der nationalen Vorgaben soll ein Nationalpark eine Größe von mindestens 6.000 bis 8.000 ha besitzen (Seite 23 des oben genannten Abschlussberichtes).

    Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

    1. Welche Flächen sind Bestandteil des Naturschutzgebietes Siebengebirges, nicht aber des geplanten Nationalparks Siebengebirge?

    2. Wieso sind diese Flächen für das Naturschutzgebiet, nicht aber für den Nationalpark geeignet?

    3. Wie kann das Siebengebirge unter dem Umstand, deutlich kleiner als die erforderliche Mindestgröße für die Errichtung eines Nationalparks zu sein, als Nationalpark als geeignet
    angesehen werden?

    Der Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2895 mit Schreiben vom 3. Dezember 2008 namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

    Vorbemerkung der Landesregierung:
    Im Rahmen der fachlichen Diskussion über die mögliche Ausweisung des Siebengebirges als Nationalpark wurde im Dezember 2007 entschieden, die ursprüngliche Gebietskulisse um die östlich der BAB 3 gelegenen Teile des Naturschutzgebietes Siebengebirge zu erweitern. Die Gebietskulisse des geplanten Bürgernationalparks Siebengebirge liegt demnach bei 4.770,8 ha.

    Antwort auf die Fragen:
    1. Welche Flächen sind Bestandteil des Naturschutzgebietes Siebengebirges, nicht aber des geplanten Nationalparks Siebengebirge?
    2. Wieso sind diese Flächen für das Naturschutzgebiet, nicht aber für den Nationalpark geeignet?

    Die Flächengröße des Naturschutzgebietes Siebengebirge beträgt 4.788,5 ha. Die Flächengröße des geplanten Nationalparks Siebengebirge liegt bei 4.770,8 ha. Der Unterschied zwischen beiden beträgt somit 17,7 ha.

    Es handelt sich bei den nicht in die Nationalparkplanung einbezogenen Flächen um bebaute Flächen im Bereich der Zuführung zum Drachenfels (Bereich „Eselsweg“), die baulichen Anlagen im Bereich der Drachenfelskuppe, den Straßenkörper der BAB 3 außerhalb der Logebachtal Überquerung sowie eine kleine landwirtschaftlich genutzte Fläche am Pleisbach am östlichen Rand des Gebietes. Insoweit besteht für diese Flächen keine besondere Eignung für die Hinzuziehung zur Nationalparkplanung. Ihre Einbindung in das Naturschutzgebiet Siebengebirge erklärt sich aus der historischen Entwicklung.

    Antwort auf die Frage:
    3. Wie kann das Siebengebirge unter dem Umstand, deutlich kleiner als die erforderliche Mindestgröße für die Errichtung eines Nationalparks zu sein, als Nationalpark als geeignet angesehen werden?

    Weder das Bundesnaturschutzgesetz (§ 24) noch das Landschaftsgesetz NRW (§ 43) legen eine Mindestflächengröße für Nationalparke fest. Die Mindestgröße für deutsche Nationalparke von 10.000 ha ist ein Richtwert, der im Rahmen eines Forschungsprojektes unter dem Dach von EUROPARC (Dachverband der Nationalparke, UNESCO-Biosphärenreservate und Naturparke in Deutschland) empfohlen wurde. Dieser Wert kann danach bei Vorliegen besonderer Ausnahmetatbestände aber ausdrücklich auch unterschritten werden. Die besondere nationale Einmaligkeit hierfür ist im Siebengebirge nach der Prüfung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gegeben.

    Die Landesregierung unterstützt aber auch alle Bemühungen einer Einbeziehung/ Erweiterung des Gebietes um die angrenzenden rheinland-pfälzischen Bereiche.

    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass mit dem Nationalpark Jasmund, mit einer Flächengröße von 3.003 ha – davon 673 ha Wasserfläche-, in Deutschland bereits ein wesentlich kleineres Gebiet als Nationalpark ausgewiesen wurde.