Suchen

 
     

    01. Dezember 2008

    Dient die Sanierung von Toiletten der Verbesserung der Lehre an nordrheinwestfälischen Universitäten?

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    14. Wahlperiode
    Drucksache 14/8365
    27.01.2009

    Antwort
    der Landesregierung
    auf die Kleine Anfrage 2924 vom 25. November 2008
    der Abgeordneten Renate Hendricks SPD
    Drucksache 14/7969

    Dient die Sanierung von Toiletten der Verbesserung der Lehre an nordrheinwestfälischen Universitäten?

    Der Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie hat die Kleine Anfrage 2924 mit Schreiben vom 26. Januar 2009 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen und Verkehr wie folgt beantwortet:

    Wortlaut der Kleinen Anfrage
    Laut § 2 Absatz 2 des Studienbeitragsgesetzes des Landes NRW dürfen die von den Hochschulen erhobenen Studienbeiträge lediglich "zweckgebunden für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen" eingesetzt werden.
    Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn hat sich dazu entschlossen, die seit längerer Zeit unhaltbaren Zustände an den Toiletten im Juridicum, vor allem aber derer im Hauptgebäude der Universität zu verbessern und diese Toilettenanlagen zu sanieren. Dieses an sich begrüßenswerte Vorhaben hat vor dem Hintergrund, dass von dem gesamten zu erbringenden Aufwand von 4,2 Millionen Euro, 545.000 Euro aus Studiengebühren finanziert werden sollen, zu erheblicher Kritik in der Bonner Studierendenschaft geführt (siehe General-Anzeiger Bonn vom 11.11.2008). Sie argumentieren, die Sanierung der Toilettenanlagen diene weder der Verbesserung der Lehre noch der der Studienbedingungen. Darüber hinaus würden gerade die Toilettenanlagen im Hauptgebäude der Universität wegen ihrer zentralen Lage in der Bonner Innenstadt auch von der Allgemeinheit stark genutzt.

    Antwort auf die Frage:
    1. Welche finanziellen Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen erhält die Bonner Universität für Baumaßnahmen im Rahmen ihres Budgets?

    Die Universität Bonn erhält keine finanziellen Zuwendungen für Baumaßnahmen im Rahmen ihres Budgets. Eigentümer der Hochschulliegenschaften ist der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW). Dieser finanziert die Bauvorhaben der Hochschulen. Zwischen dem BLB NRW und den Hochschulen besteht eine Vermieter-Mieter-Beziehung. Den Hochschulen werden die erforderlichen Mietbudgets über den Landeshaushalt zur Verfügung gestellt. Baumittel für die Hochschulen sind daher im Haushalt nicht ausgewiesen.

    Antwort auf die Frage:
    2. Betrachtet die Landesregierung die Sanierung von Toilettenanlagen durch Studiengebühren als adäquate Maßnahme zur Verbesserung der Lehre und der Verbesserung der Studienbedingungen?

    Verbesserungen der Studienbedingungen können grundsätzlich auch durch bauliche Maßnahmen erreicht werden. Inwieweit der Gesetzeszweck erfüllt wird, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Das Rektorat hat deutlich gemacht, dass es den rechtlichen Bedenken entsprechend erneut über die Finanzierung beschließen lassen will.

    Antwort auf die Frage:
    3. Welche Maßnahmen der Hochschulen dienen nach Ansicht der Landesregierung der Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen?

    Das Studienbeitragsgesetz stellt den Hochschulen die Instrumente zur Verfügung, mit denen die Hochschulen eine durchgreifende Verbesserung in der Qualität der Hochschullehre erzielen können. Wie aus dem gemeinsamen Bericht des Deutschen Studentenwerks und des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft hervorgeht, haben die Hochschulen die Studienbeitragseinnahmen überwiegend in personelle und infrastrukturelle Maßnahmen investiert. Hierzu zählen beispielsweise die Aufstockung des Lehrpersonals für fachliche Lehrveranstaltungen, die Einrichtung zusätzlicher Tutoren- und Mentorenprogramme, eine Verbesserung der technischen Ausstattung und ein Ausbau der Serviceangebote.

    Antwort auf die Frage:
    4. In welchem Umfang werden Nordrhein-Westfalen Baumaßnahmen durch Studienbeiträge mitfinanziert?

    Die Hochschulen können etwa 10 Prozent ihres jährlich erzielten Studienbeitragsaufkommens für die Finanzierung von Bauvorhaben verwenden. Dabei muss sichergestellt sein, dass das jeweilige Bauvorhaben zumindest weit überwiegend der Verbesserung der Lehre und der Studiensituation dient. Nach Informationen der Hochschulen wurden im Sommersemester 2008 im Durchschnitt rd. 3 Prozent der verfügbaren Studienbeitragseinnahmen für bauliche Maßnahmen verwandt.

    Antwort auf die Frage:
    5. Wie unmittelbar müssen Studierende eine Verbesserung der konkreten Lehre und der Studienbedingungen erfahren, wenn mit ihren Studienbeiträgen bauliche Maßnahmen mitfinanziert werden?

    Die Einnahmen aus den Studienbeiträgen sind von den Hochschulen zweckgebunden u. a. für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen zu verwenden. Die jeweilige Verwendungsentscheidung wird im Einzelfall hinsichtlich dieser Vorgaben jeweils zu bewerten sein.