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    24. Oktober 2008

    Landesregelungen für alle Kinder- Grenzpendlerlösung für die Nachbarbundesländer ermöglichen

    Rede von Renate Hendricks im Plenum am 24.10.2008 zum Antrag der SPD
    Landesregelungen für alle Kinder- Grenzpendlerlösung für die Nachbarbundesländer ermöglichen

    Sehr geehrte Frau Präsidentin,
    sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

    Nordrhein-Westfalen soll das familienfreundlichste Land der Republik werden, so wenigstens liest man in Pressemitteilungen der CDU-Landtagsfraktion. Ich will gleich vorwegschicken, diese Auffassung deckt sich durchaus mit dem, was die SPD erreichen möchte. Nur dass wir uns unter Familienfreundlichkeit an etlichen Stellen deutlich andere Weichenstellungen und Veränderungen vorstellen.

    Aber unterstellen wir einfach, Herr Minister Laschet, es ist ihnen und den Regierungsfraktionen ernst damit, NRW zu einem Land für Kinder zu machen.
    Dann sollten Kinder, die nahe unseren Landesgrenzen in Hessen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen wohnen und auf unser Land hin orientiert sind, doch auch die Möglichkeit bekommen, an dieser Haltung zu partizipieren.

    Immerhin haben Sie, Herr Laschet, ein analoges Argument für die in Belgien und den Niederlanden lebenden Kinder benutzt, um durch eine entsprechende Regelung für diese Kinder den Besuch einer nordrhein-westfälischen Kita zu ermöglichen. Ich möchte hier ausdrücklich klarstellen, dass wir diese Regelungen, für Kinder aus dem EUREGIO-Gebiet für richtig halten.

    Arbeitnehmer und Arbeitgeber, damit auch die Gemeinden und das Land profitieren von dieser Regelung in gleichem Maße. Sie ermöglicht den Eltern zudem die gewünschte und praktizierte Mobilität.

    Aber warum gilt für Rheinland-Pfalz Hessen oder Niedersachsen nicht, was für Belgien oder die Niederlande gilt? Nach Einführung des KiBiz wurde es Eltern aus diesen Ländern ausgesprochen schwer gemacht, ihre Kinder in eine Tageseinrichtung nach NRW unterzubringen.
    Was bis zur Einführung des KiBiz möglich war und vielfach praktiziert wurde, führt nun zu enormen Abstimmungs- und Finanzierungsproblemen.

    Theoretisch eröffnet das SGB VIII Regelungen für gemeinde- oder landesfremde Kinder. Praktisch erfordert es jedoch schwierige bilaterale Abstimmungen zwischen einzelnen Jugendämtern, die durch die abweichende Finanzierungssystematik in NRW noch erheblich erschwert wurden.

    Nach Auffassung des MGFFI ist es nicht möglich, Kinder nach dem Kinderbildungsgesetz zu fördern, die nicht im Geltungsbereich des Gesetzes wohnen. Damit geht dieses Gesetz an den Lebenswirklichkeit von Familien vorbei, die heute oftmals auf eine erhöhte Mobilität mit ihren Kindern angewiesen sind, wenn sie ihren Arbeitsplatz nicht verlieren wollen.

    Es wäre deshalb dringend erforderlich, ergänzende Regelungen, wie sie z. B. für die Grenzregionen in Aachen gelten, durch entsprechende Regelungen für die Grenzgebiete zu den übrigen Bundesländern zu ergänzen. Dies sieht der Städtetag übrigens genauso.

    Generös weisen Sie, Herr Minister Laschet, in Ihrer Antwort auf meine mündliche Anfrage darauf hin, " dass es Kommunen freistehe, sich mit Jugendämtern der Nachbargemeinden wegen der Kostenerstattung in Verbindung zu setzen.“ Ich kann Ihnen nur sagen, diese Verhandlungen sind

    1. zeit- und bürokratieaufwändig
    2. aufgrund der neuen Finanzierungssystematik des KiBiz mit der Kindpauschale im Gegensatz zur Gruppenpauschale mit Spitzabrechung ausgesprochen schwierig und
    3. leider oftmals nicht Ziel führend.

    In dieser Not sehen sich viele Kommunen gezwungen, Kinder aus den Nachbarländern aus dem eigenem kommunalem Budget mit zu finanzieren.
    Dies ist keine dauerhafte tragfähige und sichere Geschäftsgrundlage, zumal die Haushaltslage der Kommunen dies oftmals nicht zulässt. Es schafft jedoch vor allem keine Transparenz und Rechtssicherheit für Eltern und Träger.

    Wir fordern Sie deshalb auf, verbindliche und transparente Regelungen für die Finanzierung von Kindern aus den übrigen Bundesländern mit diesen zu verabreden und durchzuführen.