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    10. Juni 2008

    Wie werden die Unklarheiten bei der Vergabe von Kopfnoten für die Abiturienten beseitigt?

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    14. Wahlperiode
    Drucksache 14/7196
    15.07.2008

    Antwort
    der Landesregierung
    auf die Kleine Anfrage 2561
    der Abgeordneten Renate Hendricks SPD
    Drucksache 14/6918

    Wie werden die Unklarheiten bei der Vergabe von Kopfnoten für die Abiturienten beseitigt?

    Wortlaut der Kleinen Anfrage 2561 vom 1. Juni 2008:

    Laut § 49 Abs. 2 des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes werden die Kopfnoten von der Zeugniskonferenz festgelegt. Laut der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) gibt es aber für das Halbjahr 13.2 keine Zeugniskonferenz. An ihre Stelle tritt der zentrale Abiturausschuss. Es gibt daher zurzeit keinerlei geregeltes Verfahren zur Festlegung der Kopfnoten für die zukünftigen Abiturienten.

    Nach mir vorliegenden Informationen haben einige Dezernate der verschiedenen Bezirksregierungen nun ihre Schulen angewiesen, auch im Jahrgang 13.2 Jahrgangskonferenzen abzuhalten, um die Kopfnoten festzulegen. Andere Dezernate haben den Schulen ein solches Verfahren nahegelegt, aber ausdrücklich nicht dienstlich angewiesen.

    Ergebnis ist, dass sämtliche Schulen zur Zeit nach handgestrickten Verfahren die Kopfnoten für die Abiturzeugnisse "finden", teilweise nach dienstlicher Anweisung, teilweise ohne, auf jeden Fall aber ohne eine Recht schaffende Verordnung des Ministeriums, das heißt, ohne rechtliche Grundlage und im Widerspruch zum Schulgesetz. Nur am Rande sei bemerkt, dass die vorhandenen Formulare (auch die vom Ministerium bereitgestellten) die Eintragung der Kopfnoten bisher noch gar nicht zulassen.

    Wenn die so beschriebene unklare Rechtslage nicht schnellstens beendet wird, steuern die Schulen auf immense rechtliche Auseinandersetzungen bei den sicherlich nicht ausbleibenden Widerspruchsverfahren zu.

    Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

    1. Wie interpretiert die Landesregierung die unterschiedlichen Vorgehensweisen der Bezirksregierung im Hinblick auf die Information der Schulen?

    2. Welche Informationen hat es von Seiten des Ministeriums im Hinblick auf die ungeklärte Situation der Notenfestlegung im Bereich der Kopfnoten gegenüber der Schulaufsicht bzw. der Schulen gegeben?

    3. Wie wird ausgeschlossen, dass die Kopfnoten der Halbjahreszeugnisse nicht die rechtliche Grundlage für die Notenvergabe auf dem Abiturzeugnis sind?

    4. Wie und wann wird für die Schulen im Land eine rechtlich einwandfreie Lage geschaffen?

    Antwort der Ministerin für Schule und Weiterbildung vom 11. Juli 2008 namens der Landesregierung:

    Zu den Fragen 1 und 2

    Wie ich schon in meiner schriftlichen Beantwortung der mündlichen Anfrage „Wie werden die Unklarheiten bei der Vergabe von Kopfnoten für die Abiturienten beseitigt?“ der Abgeordneten Renate Hendricks dargelegt habe, wird aus § 49 Abs. 2 Nr. 2 des Schulgesetzes der Wille des Gesetzgebers deutlich, dass die Noten zum Arbeits- und Sozialverhalten von einer Konferenz festzulegen sind, der alle Lehrerinnen und Lehrer angehören, die einen Schüler oder eine Schülerin unterrichten. Dies ist in der Sekundarstufe I die Versetzungskonferenz und in der Sekundarstufe II die Jahrgangsstufenkonferenz.

    Für die Jahrgangsstufen 13/II, in der es an einigen Schulen keine Jahrgangsstufenkonferenzen mehr gibt, sind die Bezirksregierungen schon vor Monaten informiert worden, wie zu verfahren ist: Ein Konferenzbeschluss kann auch in Form eines schriftlichen Verfahrens getroffen werden. Die Notenvorschläge des Leistungskurslehrers oder der Leistungskurslehrerin können von den Kolleginnen und Kollegen im Umlaufverfahren eingesehen werden. Eine schriftliche Zustimmung ist möglich, so dass der Konferenzbeschluss auf diesem Wege zustande kommen kann. In Fällen in denen Diskussionsbedarf besteht, muss eine Konferenz abgehalten werden, deren Dauer und Ergebnis schriftlich festzuhalten ist. Das muss nicht einmal eine zusätzliche Konferenz sein. Viele Schulen halten in der Jahrgangsstufe 13 noch eine Konferenz ab, so dass die Noten zum Arbeits- und Sozialverhalten in diesem Rahmen beschlossen werden können. Diese Verfahren sind in den Schulen bekannt. Keine einzige Anfrage ist diesbezüglich in meinem Haus eingegangen.

    Zur Frage 3

    Der Landesregierung liegen keine Hinweise vor, dass Schulen die Noten der Halbjahreszeugnisse zur Grundlage für die Notenvergabe auf den Abiturzeugnissen gemacht haben.

    Zur Frage 4

    Vgl. meine Antwort zu den Fragen 1 und 2.