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    18. Mai 2009

    Ausbaustand von Integrationsplätzen für Kinder mit Behinderungen in den Kitas - in welchem Umfang werden integrative Plätze in NRW vorgehalten, ausgebaut und nachgefragt?

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    14. Wahlperiode
    Drucksache 14/9250
    14.05.2009

    Antwort
    der Landesregierung
    vom 19. Juni 2009 auf die Kleine Anfrage 3356
    der Abgeordneten Renate Hendricks und Petra Schnepper SPD
    Drucksache 14/9448

    Ausbaustand von Integrationsplätzen für Kinder mit Behinderungen in den Kitas - in welchem Umfang werden integrative Plätze in NRW vorgehalten, ausgebaut und nachgefragt?

    Das Gesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist zum 01.01.2009 in Kraft getreten. Basis ist die "UN-Konvention zur Förderung der Rechte behinderter Menschen".

    Der Bundestag hat die Ansicht vertreten, dass das Übereinkommen der UN den in Deutschland bereits angelegten Paradigmenwechsel in der Politik für Menschen mit Behinderungen bestätigt, zugleich aber in vielen Bereichen noch Verbesserungen bei der gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen erforderlich wäre.

    Artikel 24 der UN-Konvention fordert von den Vertragsstaaten die Gewährleistung eines integrativen Bildungssystems auf allen Ebenen. Viele Kommunen und Träger wollen oder haben daher begonnen Anstrengungen zu unternehmen, integrative Plätze in den Kindertageseinrichtungen für Kinder mit Behinderungen auszubauen. Oftmals fehlen jedoch die erforderlichen Grundlagen und Erkenntnisse für den Ausbau und die Konzepte für die Schaffung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren.

    In vielen Kommunen besteht jedoch ein Bedarf für die Altersgruppe der unterdreijährigen und für die Kinder mit Rechtsanspruch. Inwieweit bei der geplanten Ausweitung der Rechtsanspruch für alle behinderten Kinder erfüllt werden kann, hängt zentral davon ab, wie viele Plätze in den nächsten zwei Jahren in NRW geschaffen werden können.

    Während die Sozialverbände in NRW einen gemeinsamen Schulunterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern zu recht einfordern, besteht im Bereich der Kindertagesstätten mit dem Kinderbildungsgesetz theoretisch die Möglichkeit des Ausbaus von integrativen Gruppen. So wird für Kinder, die eine Behinderung haben oder von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind und bei denen dies vom Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, ein 3,5 fache Kindpauschale der Gruppenform IIIb nach KiBiz aufgewandt, 14.788,76 Euro.

    Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

    1. In welchen Umfang sind seit 2008 in den Kommunen von NRW integrative Plätze in den Kindertageseinrichtungen entstanden?

    2. Wie viele Anträge auf Neueinrichtung von integrativen Plätzen liegen in welchen Kommunen für das kommende Kindergartenjahr vor?

    3. In welchem Umfang konnte dem angemeldeten Bedarf der Eltern in den Kommunen an Kitaplätzen entsprochen werden?

    4. Können die von den Eltern gewünschten Betreuungszeiten für ihre behinderten Kinder vorgehalten werden? (Bitte die gewünschten Betreuungszeiten darstellen)

    5. Wird mit die Möglichkeiten des KiBiz zur Förderung von behinderten Kindern die Gewährleistung eines integrativen Bildungssystems im Bereich der frühen Förderung ausreichend entsprochen?

    Antwort der Landesregierung
    Ausbau von Integrationsplätzen