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    22. Mai 2009

    Nationales Aktionsprogramm gegen Alkohol- und Tabakkonsum

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    14. Wahlperiode
    Drucksache 14/9287
    22.05.2009

    Antwort
    der Landesregierung
    vom 06. Juli 2009 auf die Kleine Anfrage 3366
    der Abgeordneten Renate Hendricks SPD
    Drucksache 14/9527

    Nationales Aktionsprogramm gegen Alkohol- und Tabakkonsum

    Der von der Bundesdrogenbeauftragten Sabine Bätzing vorgelegte Drogen- und Suchtbericht für das Jahr 2008 zeigt vor allein im Bereich des Alkoholkonsums bei Jugendlichen eine gefährliche Tendenz: Zwar sank bundesweit der Anteil der Jugendlichen, die mindestens wöchentlich ein alkoholisches Getränk konsumiert haben, von 21,2 % im Jahr 2004 auf 17,4 % im Jahr 2008. Allerdings liegt die Zahl derjenigen, die im vergangenen Jahr monatlich fünf oder mehr alkoholische Getränke nacheinander tranken, bei 20,4 % nach wie vor sehr hoch. Angesichts der evidenten Gefahr des sog. "Koma-Saufens" ist die Bundesregierung bemüht, Programme aufzulegen, die die Gefahren deutlich macht, um so eine weitere Senkung der jugendlichen Alkoholkonsumenten zu erreichen.

    Das von der Bundesdrogenbeauftragten nun vorgelegte Nationale Aktionsprogramm umfasste ein Bündel von Maßnahmen, um die Jugendlichen besser vor den Folgen des heftigen Alkoholkonsums zu schützen: So sollten alle beteiligten Stellen enger zusammenarbeiten. Nach anfänglichem Widerstand aus dem Familien- und aus dem Verbraucherschutzministerium, kam es zu Kompromissen in der Ausgestaltung des Aktionsprogramms, etwa in der Frage der Promillegrenze für Alkohol am Steuer, die entgegen dem anfänglichen Vorhaben der Bundesdrogenbeauftragten nicht gesenkt werden sollte. Nach Presseberichten erstarkte von Seiten der genannten Bundesministerien allerdings Widerstand gegen das Inkraftsetzen des Nationalen Aktionsprogramms, so dass ein Wirksamwerden des Programms in dieser Legislaturperiode unter Umständen nicht mehr zu erreichen sein wird.

    Laut § 9 des Jugendschutzgesetzes NRW ist das Land durch die Regelung über den Verzehr von alkoholischen Getränken an Bestimmungen zum Schutz der Jugendlichen vor erhöhtem Alkoholkonsum maßgeblich beteiligt.


    Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

    1. Wie bewertet die Landesregierung das Nationale Aktionsprogramm der Bundesdrogenbeauftragten?

    2. Inwiefern war die Landesregierung in Form des zuständigen Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration an der Ausarbeitung und Kompromissfindung des Aktionsprogramms beteiligt?

    3. Wie ist die zahlenmäßige Entwicklung des heftigen Alkoholkonsums unter Jugendlichen in den letzten vier Jahren (2005, 2006, 2007, 2008) in NRW (nach Städten und Gemeinden aufschlüsseln)?

    4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die Zahl der überdurchschnittlich viel trinkenden Jugendlichen zu senken?

    5. Inwiefern ist die Landesregierung an einer Koordination mit anderen Bundesländern und dem Bund zur Verminderung des Alkoholkonsums bei Jugendlichen beteiligt?

    Antwort der Landesregierung
    Aktionsprogramm gegen Alkohol- und Tabakkonsum