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    22. Mai 2009

    Entwicklung des integrativen Unterrichts in Nordrhein-Westfalen

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    14. Wahlperiode
    Drucksache 14/9288
    22.05.2009

    Antwort
    der Landesregierung
    vom 01. Juli 2009 auf die Kleine Anfrage 3367
    der Abgeordneten Renate Hendricks SPD
    Drucksache 14/9511

    Entwicklung des integrativen Unterrichts in Nordrhein-Westfalen

    Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat in der Sitzung des Bundesrates vom 19. Dezember 2008 der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen zugestimmt. In dieser Konvention heißt es in Art. 24 Abs. 2 b), dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben. In Abs. 4 heißt es weiter, die Vertragsstaaten seien dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Einstellung von Lehrkräften zu ergreifen. Die UN- Konvention bestimmt also nicht nur das Ziel eines integrativen, gemeinsamen Unterrichts von Menschen mit und ohne Behinderung, sondern legt auch fest, dass dieser durch eine ausreichende Einstellung von Lehrkräften gewährleistet werden müsse.

    Während Bundesländer wie Baden-Württemberg die Wahlfreiheit für Eltern über den Ort der Beschulung ihrer Kinder mit Sonderschulempfehlung weitgehend aufgehoben haben, gibt es in NRW keine Wahlfreiheit. In NRW gibt es nach Aussage des Ministeriums eine Integrationsquote von 14%, in Baden-Württemberg bereits jetzt eine Inklusionsquote von 29%. Bremen mit seiner Schulgesetznovelle die Sonderschule abschafft. Schleswig-Holstein strebt eine Inklusionsquote von 85% in den nächsten zehn Jahren an. Damit haben die anderen Bundesländer begonnen, die UN-Konvention sichtbar umzusetzen.

    In einer Positionierung zahlreicher nordrhein-westfälischer Elterninitiativen protestieren diese heftig gegen die von der Landesregierung vorgenommene "Deckelung" der Lehrerstellen für Integrationsschulen der Sekundarstufe I. Hierdurch werde dem gestiegenen Bedarf an Lehrpersonal nicht Rechnung getragen. Dies führe dazu, dass bisherige Integrationsschulen Personal für die Errichtung zusätzlicher Integrationsklassen bereitstellen müssten.

    Die Bezirksregierungen haben derweil die Förderung den Mehrbedarf an Stellen gekürzt, etwa im Regierungsbezirk Köln von 0,1 Stellen auf 0,08 Stellen und im Regierungsbezirk Arnsberg von 0,1 Stellen auf 0,05 Stellen.

    Während die Stellen in der Sekundarstufe I "gedeckelt" worden sind, führt die Landesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Willi Körfges aus, Gemeinsamer Unterricht finde zurzeit nahezu in jeder dritten Grundschule im Land statt (Drucksache 14/8956). Weiterhin wird ausgeführt, der Gemeinsame Unterricht in der Sekundarstufe I werde nicht an einer so großen Anzahl von Standorten wie in der Primarstufe angeboten.

    Darüber hinaus führte Bildungsministerin Barbara Sommer in der Landtagsdebatte über den Gemeinsamen Unterricht am 02.04.2009 aus, in den eingerichteten Kompetenzzentren werde versucht, "eine Kultur des Behaltens" für Kinder mit sonderpädagogischem Bedarf zu etablieren.

    Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

    1. Inwiefern sieht die Landesregierung die Forderung der UN-Konvention nach einer Integration im Bildungsbereich im Sinne der UN als gedeckt an?

    2. Wie hoch ist der Bedarf an Stellen im Gemeinsamen Unterricht, der in dem Schuljahr 2008/2009 nicht gedeckt werden konnte und der von den Schulen eingefordert worden ist?

    3. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass jede dritte Grundschule Gemeinsamen Unterricht anbietet, diese Quote sich jedoch nicht in der Sekundarstufe I fortsetzt?

    4. Wie stellt sich die Integrationsquote von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf im Gemeinsamen Unterricht den Regierungsbezirken im laufenden Schuljahr dar (aufgeschlüsselt nach Grundschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Realschulen, Hauptschulen)?

    5. In welchem Umfang werden in welchen Schulformen in den Regierungsbezirken Anträge auf integrative Beschulung zum Schuljahr 2009/2010 genehmigt?

    Antwort der Landesregierung
    Haupt- und Realschulen verlieren Lehrer