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    28. Mai 2009

    Sachstand Stipendienprogramm der Landesregierung

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    14. Wahlperiode
    Drucksache 14/9323
    28.05.2009

    Antwort
    der Landesregierung
    vom 31. Juli 2009 auf die Kleine Anfrage 3379
    der Abgeordneten Renate Hendricks SPD
    Drucksache 14/9631

    Sachstand Stipendienprogramm der Landesregierung

    Ab kommendem Wintersemester sollen nach der Planung der Landesregierung 1.200 Studierenden Stipendien in Höhe von 300 Euro monatlicher Förderung erhalten, von denen das Land jeweils 150 Euro anteilig finanziert. Die private Kofinanzierung soll seitens der Hochschulen sichergestellt werden. Ebenfalls sollen sie alleine die Auswahlkriterien selbst festlegen.

    Ein gravierendes Problem erscheint aber weiterhin ungelöst. So verwies die Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage meines Kollegen Schultheis ("Pinkwart`s Elite- Stipendien als BAföG-Falle?", Drs. 14/7623) auf seine Frage, ob ein Stipendium nach dem Modell der Landesregierung nicht auf das BAföG angerechnet werden muss, darauf, dass "angesichts der noch andauernden Beratung in der GWK-Arbeitsgruppe sich diese Frage derzeit noch nicht beantworten lässt".

    Hintergrund ist, dass es BAföG-Empfängern bisher nicht möglich ist, ein Vollstipendium und BAföG gleichzeitig zu erhalten. Teilstipendien werden voll auf das BAföG angerechnet und müssen auch auf dem entsprechenden Formblatt angegeben werden. Ausgenommen hiervon sind lediglich Leistungen nach dem Bildungsprogramm des Bundes.

    Ich frage vor diesem Hintergrund die Landesregierung:

    1. Müsste ein Stipendium nach dem Modell der Landesregierung auf das BAföG angerechnet werden?

    2. Wie würde sich das Stipendium nach dem Modell der Landesregierung finanziell jeweils auf die Höhe der BAföG-Leistung bei einem Empfänger des BAföG-Höchstsatzes auswirken?

    3. Wie hat die Landesregierung die Zahl der Stipendienplätze auf die Hochschulen in NRW jeweils anteilig verteilt?

    4. Wie viele dieser Plätze sind bereits jeweils (hochschulscharf) angenommen worden?

    5. Dürfen bereits an Hochschulen existierende Stipendienfons, die ganz oder anteilig aus Studiengebühren finanziert werden, als private Kofinanzierung der Landesstipendien herangezogen werden?

    Antwort der Landesregierung
    Sachstand Stipendienprogramm