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    15. September 2008

    Übergang von Haupt- und Realschülern in die gymnasiale Oberstufe gefährdet?

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    14. Wahlperiode
    Drucksache 14/7646
    10.10.2008

    Antwort
    der Landesregierung
    auf die Kleine Anfrage 2756
    der Abgeordneten Renate Hendricks SPD
    Drucksache 14/7461

    Übergang von Haupt- und Realschülern in die gymnasiale Oberstufe gefährdet?

    Wortlaut der Kleinen Anfrage 2756 vom 3. September 2008:

    Die von der Landesregierung beschlossene Schulzeitverkürzung der Gymnasien von 13 auf 12 Schuljahre (sog. „G8“) wird dazu führen, dass es 2013 einen doppelten Jahrgang von Schulabgängerinnen und Schulabgängern gibt. Dadurch entsteht eine Belastung für Universitäten und Ausbildungsbetriebe, die sich auf doppelte Bewerberzahlen einstellen müssen. Ab 2010 müssen in den Oberstufen aufsteigend doppelte Abiturjahrgänge unterrichtet werden.
    Diese Überlast führt in den Schulen zu Aufnahmeproblemen für die Schulabgänger, die mit Qualifikationsvermerk von Haupt- oder Realschulen in die bestehenden Oberstufen der Gymnasien und Gesamtschulen wechseln wollen.

    Mir liegen bereits erste Rückmeldungen vor, dass Abgänger von Real- und Hauptschulen auf ihre entsprechende Anfrage an Gymnasien aus Kapazitätsgründen mitgeteilt bekommen, dass sie voraussichtlich keinen Platz in einer Oberstufe erhalten werden.

    Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

    1. Wie soll gewährleistet werden, dass angesichts des doppelten Abiturjahrgangs Schulabgängern von Real- und Hauptschulen mit Qualifikation in der Sekundarstufe II ausreichend Plätze angeboten werden?

    2. Besitzen diese Schülerinnen und Schüler einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer gymnasialen Oberstufe?

    3. Welche Maßnahmen zieht die Landesregierung in Betracht, um der anstehenden Überlast der Schulen bei den doppelten Jahrgängen entgegen zu wirken?

    4. Ist daran gedacht, zusätzliche Lehrerstellen für den doppelten Abiturjahrgang zur Verfügung zu stellen?

    5. Sind andere organisatorische Maßnahmen für die Schulen vorgesehen, z. B. eine Aufstockung der der gymnasialen Oberstufen an den Gesamtschulen?

    Antwort der Ministerin für Schule und Weiterbildung vom 8. Oktober 2008 namens der
    Landesregierung:

    Zur Frage 1

    An den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen treten zum Schuljahr 2010/11 aufgrund der Schulzeitverkürzung zwei Jahrgänge in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe ein. Dadurch erhöht sich jedoch die Zahl der Schülerinnen und Schüler an dem einzelnen Gymnasium nicht. Ggf. vorübergehend geringfügig erhöhter Raumbedarf, der sich ausschließlich aus den geringeren Frequenzrichtwerten der neuen Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe ergeben könnte, kann durch Optimierung der Kurs- und Raumplanung vor Ort aufgefangen werden.

    Zur Frage 2

    Bei ausgewiesener Qualifikation: Ja.

    Zur Frage 3

    Eine „Überlast“ steht nicht an, wie der Antwort zur Frage 1 zu entnehmen ist.

    Zur Frage 4

    Der Lehrerstellenbedarf wird auf der Grundlage der Schüler-Lehrer-Relation errechnet. Diese wird ab dem Jahrgang, der erstmalig nach fünfjähriger Sekundarstufe I in die gymnasiale Oberstufe eintritt, an die erhöhte Wochenstundenzahl für die Jahrgangsstufe 10 und den geringeren Relationswert angepasst, so dass eine bedarfsgerechte Zuteilung der Lehrerstellen gewährleistet ist.

    Zur Frage 5

    Mit einer signifikant erhöhten Zahl an Übergängen von Haupt- und Realschulen zum Schuljahr 2010/11 ist nicht zu rechnen. Da die Schulzeitverkürzung ausschließlich das Gymnasium betrifft, wird unverändert nur ein Jahrgang von „Seiteneinsteigern“ aus Haupt- und Realschulen in die gymnasiale Oberstufe wechseln. Eine Aufstockung der Zügigkeit der gymnasialen Oberstufen der Gesamtschulen wird sich daher nicht als notwendig erweisen.