Suchen

 
     

    22. September 2008

    Islamkundeunterricht in Nordrhein-Westfalen

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode Drucksache 14/7739 23.10.2008 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2772 vom 3. September 2008 der Abgeordneten Renate Hendricks SPD Drucksache 14/7493 Islamkundeunterricht in Nordrhein-Westfalen Wortlaut der Kleinen Anfrage 2772 vom 3. September 2008: Integrationsminister Armin Laschet äußerte sich zu Beginn seiner Amtszeit, es gebe kein größeres Integrationssignal gegenüber einer Religionsgemeinschaft als die Einstellung von Lehrkräften, die ihre Religion unterrichten. Laschet beteuerte damals, die Landesregierung hole „Tausende Religionslehrer, die Islamkunde vermitteln, in die Schulen hinein“ (Caritas in NRW, 1/2006). Der Dialog mit den muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist in der Tat eminent wichtig, um Vorurteilen und Unverständnis entgegenwirken zu können. Dies schließt nicht nur ein vermehrtes Wissen von Nicht-Muslimen über den Islam ein, sondern erfordert auch die Möglichkeit für junge Musliminnen und Muslime, an ihren Schulen einen islambezogenen Unterricht zu besuchen. Dies bietet für die staatliche Ebene auch die Möglichkeit, Lehrinhalte transparent und in deutscher Sprache zu gestalten. Die Zahl der muslimischen Schülerinnen und Schülern steigt dabei, nicht nur in Nordrhein- Westfalen. Aufgrund dessen wurde ein „Islamunterricht in deutscher Sprache“ eingerichtet, der dem Bedürfnis der Schülerinnen und Schülern nach Islamunterricht auch in der Schule gerecht werden soll. Bisher ist dieser Islamkundeunterricht als Sachunterricht konzipiert, der sich vom christlich-konfessionellen Religionsunterricht unterscheidet. Dabei orientiert er seine Inhalte an der sunnitischen Glaubensrichtung (Islamkunde in Nordrhein-Westfalen, hrsg. Vom Landesinstitut für Schule, NRW, 1.1.2007, Seite 4). Gelehrt wird im Islamkundeunterricht von Lehrpersonal des muttersprachlichen Unterrichts (MSU), Islamwissenschaftlern, die als „Seiteneinsteiger“ in den Schulbereich übergewechselt sind, sowie seit der Einführung des Lehrstuhls für islamische Theologie in Münster auch universitär ausgebildete Islamkundelehrer. Dies ist angesichts des pädagogischen Anspruchs des Lehrplans für die Islamkunde eine Erfordernis, der durch die Einrichtung des Lehrstuhls Rechnung getragen worden ist. Der Münsteraner Lehrstuhl alleine kann allerdings nicht den Bedarf decken. So kommen bundesweit auf 750.000 muslimische Schülerinnen und Schüler gerade einmal 150 Lehrer (Süddeutsche Zeitung, 18.8.2006, S. 16). Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele muslimische Schülerinnen und Schüler, gibt es in Nordrhein-Westfalen, die Anspruch auf einen Islamkundeunterricht haben? 2. Wie viele muslimische Schülerinnen und Schüler erhalten Islamkunde-Unterricht? 3. Wie viele für die Islamkunde ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer unterrichten an nordrhein- westfälischen Schulen? 4. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer müssten zur Verfügung stehen, um der Zahl der muslimischen Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Islamkundeunterricht zu decken? 5. Für welchen Zeitpunkt geht die Landesregierung von einer bedarfsdeckenden Versorgung muslimischer Schülerinnen und Schülern mit Islamkunde-Lehrpersonal aus? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2772 mit Schreiben vom 21. Oktober 2008 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration wie folgt beantwortet: Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung will bekenntnisorientierten Islamunterricht einrichten. Bislang fehlen hierfür die nach Art. 7 Abs. 3 GG vorgesehenen Ansprechpartner auf Seiten der Muslime. Die in Nordrhein-Westfalen ansässigen islamischen Dachverbände erfüllen bisher nicht die Anforderungen, die an eine Religionsgemeinschaft zu stellen sind. Seit 1999 wird religionskundlicher Unterricht im Schulversuch „Islamkunde in deutscher Sprache“ angeboten. Der Schulversuch wird in der Primarstufe und der Sekundarstufe I durchgeführt. Es liegen entsprechende Lehrpläne für beide Schulstufen vor. Antwort auf die Frage:
    • 1. Wie viele muslimische Schülerinnen und Schüler, gibt es in Nordrhein-Westfalen, die Anspruch auf einen Islamkundeunterricht haben?
    Ein Anspruch auf den religionskundlichen Unterricht ist nicht gegeben, da es sich um einen Schulversuch handelt. Antwort auf die Frage:
    • 2. Wie viele muslimische Schülerinnen und Schüler erhalten Islamkunde-Unterricht?
    Derzeit sind 10.840 Schülerinnen und Schüler im Schulversuch „Islamkunde in deutscher Sprache“. Antwort auf die Frage:
    • 3. Wie viele für die Islamkunde ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer unterrichten an nordrhein-westfälischen Schulen?
    109 Lehrkräfte von Schulen der Primarstufe und Sekundarstufe I verfügen über eine Lehrbefähigung „Islamkunde“. 80 Lehrkräfte unterrichten im Schulversuch. Antwort auf die Frage:
    • 4. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer müssten zur Verfügung stehen, um der Zahl der muslimischen Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Islamkundeunterricht zu decken?
    Es gibt keinen Anspruch auf religionskundlichen Islamunterricht, da es sich dabei um einen Schulversuch handelt (vgl. Antwort zu Frage 1). Antwort auf die Frage:
    • 5. Für welchen Zeitpunkt geht die Landesregierung von einer bedarfsdeckenden Versorgung muslimischer Schülerinnen und Schülern mit Islamkunde-Lehrpersonal aus?
    Bei der Islamkunde handelt es sich um einen Schulversuch, der von seiner Natur her im Umfang begrenzt ist und sich deshalb nicht auf alle muslimischen Schülerinnen und Schüler erstrecken kann.