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    21. August 2009

    Auskunft der Landesregierung zu Kleinen Anfragen

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    14. Wahlperiode
    Drucksache 14/9719
    21.08.2009

    Antwort
    der Landesregierung
    vom 23. September 2009 auf die Kleine Anfrage 3528
    der Abgeordneten Renate Hendricks SPD
    Drucksache 14/9876

    Auskunft der Landesregierung zu Kleinen Anfragen

    Kleine Anfragen sind ein wichtiges Instrument der parlamentarischen Demokratie und der Kontrollfunktion des Parlaments, vor allem der oppositionellen Fraktionen und deren Abgeordneten, gegenüber der Regierung. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 01.07.2009 (2 BvE 5/06) noch einmal die besondere Bedeutung des Instrumentariums der Kleinen Anfragen deutlich gemacht und die Rechte der Abgeordneten gestärkt. Dies gilt nicht nur für Bundestags-, sondern auch für Landtagsabgeordnete. Im Einzelnen führte das Bundesverfassungsgericht aus: „Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Regierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann.“ In der Kleinen Anfrage 3445 „Studentinnen und Studenten zeigen sich von schlecht konzipierten BA/MA-Studiengängen überfordert – Nachfrage nach psychologischen Beratungsstellen steigt an“ (Drucksache 14/9495) stellte ich die Frage (5.), wie die speziellen psychologischen Beratungsstellen für Studierende an den Hochschulen personell ausgestattet seien. Darauf erhielt ich vom zuständigen Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie die Antwort, „entsprechende Daten wären nur durch eine den Rahmen einer Kleinen Anfrage übersteigende Einzelabfrage bei allen Hochschulen zu ermitteln“.

    Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

    1. Inwiefern sieht sich die Landesregierung an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 01.07.2009 gebunden?

    2. Inwiefern schätzt die Landesregierung ein, ob es sich bei der personellen Ausstattung der Hochschulen durch psychologische Beratungsstellen um Informationen handelt, „die sie mit zumutbaren Aufwand in Erfahrung bringen kann“ (2 BvE 5/06)?

    3. Inwiefern ist das Wissenschaftsministerium in der Lage, effizient zu arbeiten und Erkenntnisse zu erzielen, wenn die Zusammenführung von Personalstellen an nordrheinwestfälischen Hochschulen offenbar den Arbeitsumfang übersteigt?

    4. Wie sind die speziellen psychologischen Beratungsstellen für Studierende an den Hochschulen personell ausgestattet?

    Antwort der Landesregierung
    Auskunft der Landesregierung zu Kleinen Anfragen