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    01. Dezember 2008

    Streichung der Mittel für Familienbildung in Nordrhein-Westfalen

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode Drucksache 14/8277 08.01.2009 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2926 vom 25. November 2008 der Abgeordneten Renate Hendricks und Marlies Stotz SPD Drucksache 14/7971 Streichung der Mittel für Familienbildung in Nordrhein-Westfalen Der Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration hat die Kleine Anfrage 2926 mit Schreiben vom 2. Januar 2009 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Innenminister wie folgt beantwortet: Wortlaut der Kleinen Anfrage Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Verabschiedung des Kinderbildungsgesetzes, das das Motto "Kinder früher fördern" trägt, die Bedeutung der frühkindlichen Bildung anerkannt. In § 2 des Gesetzes wird dabei als allgemeiner Grundsatz festgestellt, die Erziehung des Kindes liege "in der vorrangigen Verantwortung seiner Eltern." Familienbildung und die Kompetenzstärkung der Eltern in der Erziehung ihrer Kinder sind in der Tat wichtige Voraussetzungen für eine gute und umfassende frühkindliche Bildung und Entwicklung. Gleichwohl hat sie das für Eltern wichtige und nachgefragte Instrument der Elternkompetenzkurse aus dem Haushalt gestrichen. Elternkompetenzkurse sind zentrale Elemente der Familienbildung. Sie bedeuten eine Stärkung der Eltern-Kind-Bindung und ermöglichen eine adäquate Erziehung. Gerade durch die Tatsache, dass vermehrt beide Elternteile berufstätig sind, ist die Stärkung der Elternkompetenzen äußerst bedeutsam. Dies haben auch die Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen anerkannt und in einem Schreiben an die Vorsitzende des Landtagsausschusses für Generationen, Familie und Integration, Frau Andrea Milz, die Vorsitzenden der CDU- und FDP-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag, Herrn Helmut Stahl sowie Dr. Gerhard Papke, zum Ausdruck gebracht. Ein weiteres Instrument der Familienbildung, der Gebührennachlass für sozial benachteiligte Familien wurde im Haushalt des Landes überrollt. Die Träger der freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen fordern eine Erhöhung der Förderung um 50%. Gerade für sozial und finanziell benachteiligte Eltern muss gewährleistet sein, an Kursen der Familienbildung teilzunehmen. Da unter diese Gruppe auch häufig Eltern mit Migrationshintergrund fallen, ist zu befürchten, dass das so wichtige Zusammenwirken von Kindern, Eltern und Einrichtungen der Familienbildung für die Integration, unter Mitleidenschaft gezogen wird, sollte die Förderung dieser Gruppe reduziert werden. Antwort auf die Fragen: 1. Wurden für den Wegfall bzw. die Reduzierung der oben genannten Posten Kompensationen im Haushalt eingestellt? 2. Wie sollen die wegfallenden Angebote der Elternkompetenzkurse für Eltern ansonsten kompensiert werden? Die Landesmittel für die Elternkompetenzkurse waren Bestandteil des Aktionsplans "Frühe Förderung von Kindern", der bis zum Inkrafttreten des neuen Kinderbildungsgesetzes als Förderinstrument und zur Begleitung der ersten Familienzentren eingesetzt wurde. Das mit dem Haushaltsentwurf 2009 vorgesehene Auslaufen der für die Elternkompetenzkurse vorgesehenen Mittel in Höhe von 600.000? im Haushaltsjahr 2009 wird durch verschiedene Maßnahmen mehr als kompensiert. Für den Ausbau der Familienzentren, die einen Schwerpunkt ihrer Arbeit in der Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern haben, ist im Haushaltsentwurf für das Jahr 2009 ein Betrag von 20 Mio.? vorgesehen. Das Land gewährt den anerkannten Trägern von Einrichtungen der Familienbildung im Rahmen der gesetzlichen Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz eine jährliche Zuwendung von rd. 14,8 Mio.?. Das Land beteiligt sich ferner am Finanzbudget der Familienbildungsstätten, in dem es zweckgebunden Mittel zur Verfügung stellt. Das jährliche Fördervolumen beträgt rd. 1,5 Mio.?. Die Mittel werden als Gebührennachlass für Unterrichtsveranstaltungen sowie zur Förderung von Familienbildungsurlaub gewährt. Antwort auf die Frage: 3. Wie will die Landesregierung angesichts der Reduzierung der Fördermittel für sozial und finanziell benachteiligte Familien die Möglichkeit der Familienbildung für diese Bevölkerungsgruppe gewährleisten? Auf die besonderen Bedarfe der Familien mit Zuwanderungsgeschichte und der Familien in schwierigen Lebenslagen hat die Familienbildung mit dem Wirksamkeitsdialog reagiert, mit dem die Arbeit der Familienbildungsstätten zukunftsfähig weiterentwickelt und mit anderen Angeboten für Eltern und Kinder vernetzt wird. Damit richtet sich die Familienbildung auch auf die Entwicklung der Familienzentren aus. Diese Fort- bzw. Weiterentwicklung sowie Verstetigung des Angebots wird unterstützt durch Landesmittel. Nachfolgende Broschüren und Leitfäden sind in diesem Zusammenhang bereits veröffentlicht worden:
    • Zuwanderung - Eine Chance für die Familienbildung
    • Praxisleitfaden - Interkulturelle Öffnung der Familienbildung
    • Familienbildung Kooperiert - Eine Arbeitshilfe
    • Nah dran - Familienbildung in Familienzentren.
    In Nordrhein-Westfalen besuchen Kinder immer häufiger und oft schon früher eine Kindertageseinrichtung. Um Eltern beim Start ihrer Kinder in der Tageseinrichtung zu unterstützen, entwickelt die Familienbildung in Nordrhein-Westfalen aktuell und gefördert mit Landesmitteln ein zeitgemäßes Kurskonzept. Die Landesregierung unterstützt Eltern zudem durch die Förderung der Elternbriefe des Arbeitskreises Neue Erziehung e.V. (ANE). Elternbriefe sind wichtige Informationsquellen. Die Elternbriefe des ANE bestehen aus insgesamt 46 Briefen, die jeweils einem bestimmten Alter und Entwicklungsstand des Kindes entsprechen. In vielen Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten die Familien automatisch ab der Geburt des ersten Kindes kostenlos diese Briefe. Für Eltern türkischer Herkunft gibt es zweisprachige Elternbriefe in türkisch und deutsch. Antwort auf die Frage: 4. Wie lässt sich nach Einschätzung der Landesregierung das Motto des Kinderbildungsgesetzes NRW, "Kinder früher fördern", mit den oben genannten Änderungen im Haushalt des Landes NRW in Einklang bringen? Die Landesregierung setzt insbesondere mit dem neuen Kinderbildungsgesetz (KiBiz) einen Schwerpunkt bei der Förderung der frühkindlichen Bildung. Kinder - als Teil der Familie - werden mit dem Kinderbildungsgesetz individuell gefördert. So ist der Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen gestärkt und präzisiert worden. Erstmalig wird mit dem KiBiz auch die Kindertagespflege qualitativ und finanziell landesgesetzlich geregelt. Auch das Platzangebot für die Unterdreijährigen wurde deutlich erweitert. Das KiBiz fördert den Ausbau der Kindertagesbetreuung mit dem Ziel, im Jahr 2013 für insgesamt 32% der Unterdreijährigen ein bedarfsgerechtes Angebot unterbreiten zu können. Bereits zum Kindergartenjahr 2008/2009 konnte das Angebot an Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen vervierfacht werden. Einrichtungen in sozialen Brennpunkten und eingruppige Einrichtungen können mit einem zusätzlichen Pauschalbetrag von bis zu 15.000,- Euro besonders gefördert werden. Mit dem KiBiz hat die Landesregierung die Mittel zur Förderung der Tagesbetreuung für Kinder erstmalig auf über 1 Milliarde Euro erhöht. Antwort auf die Frage: 5. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, dass Familienbildungsstätten aufgrund von Unterfinanzierung schließen müssen? Nein