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    21. September 2007

    Wann arbeitet das Ministerium für Bauen und Verkehr?

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    14. Wahlperiode
    Drucksache 14/5320
    29.10.2007

    Antwort
    der Landesregierung
    auf die Kleine Anfrage 1914
    der Abgeordneten Renate Hendricks SPD
    Drucksache 14/5117

    Wann arbeitet das Ministerium für Bauen und Verkehr?

    Wortlaut der Kleinen Anfrage 1914 vom 19. September 2007:

    Im Rahmen meiner Bürgersprechstunden erhielt ich in den zurückliegenden Monaten vermehrt Anfragen zum Planungsstand des Baus der S 13 In Bonn Beuel. Diesbezüglich forderte ich bereits mit Schreiben vom 4. Juni 2007 Informationen vom zu-ständigen Minister Wittke an. Eine Antwort auf mein Schreiben habe ich bis zum heutigen Tage nicht erhalten.

    Lediglich eine Zwischeninformation des Ministeriums vom 2. Juli 2007, in der mir mitgeteilt wurde, dass sich die Beantwortung verzögern würde, „da bei einigen Fragen die Mitarbeit der zuständigen Experten erforderlich sei, deren Stellungnahmen noch nicht eingegangen sind.”

    Auch auf meine erneute schriftliche Nachfrage vom 21.08.2007 habe ich bis heute keine Antwort erhalten!

    Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

    1. Aus welchen Gründen habe ich nach mehr als 15 Wochen bis zum heutigen Tag keine Antwort auf meine oben genannte Anfrage erhalten?

    2. Wann darf ich mit einer Antwort von Minister Wittke rechnen?

    3. In welchem Zeitraum werden schriftliche Anfragen von Bürgern und Abgeordneten an die Landesregierung von den einzelnen Ministerien beantwortet?

    Antwort des Ministers für Bauen und Verkehr vom 23. Oktober 2007 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Innenminister:

    Zur Frage 1

    Zur Beantwortung des umfangreichen Fragenkataloges war die Mitarbeit von Experten erforderlich, deren Stellungnahmen sich verzögert haben. Dies wurde in der Zwischennachricht vom 2. Juli 2007 mitgeteilt.

    Zur Frage 2

    Das Schreiben ist mit Datum vom 4. Oktober 2007 beantwortet worden.

    Zur Frage 3

    Schreiben von Mitgliedern des Landtages sind in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang zu beantworten. Wenn abzusehen ist, dass die Bearbeitung länger als vier Wochen in Anspruch nehmen wird, ist ein individuell gefasster, qualifizierter Zwischenbescheid erforderlich.