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    26. August 2009

    Fehlbelegungsabgabe trotz Abschaffung eingezogen – wann werden überzahlte Abgaben zurückerstattet?

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    14. Wahlperiode
    Drucksache 14/9742
    26.08.2009

    Antwort
    der Landesregierung
    vom 28. Septemver 2009 auf die Kleine Anfrage 3540
    der Abgeordneten Renate Hendricks SPD
    Drucksache 14/9897

    Fehlbelegungsabgabe trotz Abschaffung eingezogen – wann werden überzahlte Abgaben zurückerstattet?

    Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Fehlbelegungsabgabe, nach der ein Mieter einen Aufschlag auf seine Miete zahlen muss, wenn er ohne Wohnberechtigungsschein in einer Sozialwohnung wohnt, rückwirkend zum 01.01.2006 abgeschafft. Dennoch berichtete der Bonner General-Anzeiger von einem Mieter, der allein im Jahr 2008 für sechs Monate mehr als 2.300 Euro nachzahlen und 2009 monatlich zusätzlich 387 Euro zahlen sollte (General-Anzeiger, 17.08.2009, S. 11).

    Auf die Intervention des Bonner Mietervereins hin, teilte Bauminister Lutz Lienenkämper mit, dass es das Ziel sei, zum nächstmöglichen Stichtag auf die Erhebung zusätzlicher Leistungen zu verzichten.

    Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

    1. In welcher Höhe sind nach dem 01.01.2006 Fehlbelegungsabgaben in Nordrhein-Westfalen insgesamt eingezogen worden?

    2. Sind alle Mieter in Sozialwohnungen ohne Wohnberechtigungsschein rechtzeitig ordnungsgemäß informiert worden, dass aufgrund der Gesetzesänderung keine Fehlbelegungsabgabe
    zu zahlen ist?

    3. Bei wie vielen Mietern wurden nach dem 01.01.2006 noch Abgaben erhoben, die noch nicht zurückerstattet sind?

    4. Wann können Mieter ohne Wohnberechtigungsschein, die nach dem 01.01.2006 noch die Fehlbelegungsabgabe gezahlt haben, mit einer Rückerstattung ihrer überzahlten Fehlbelegungsabgabe rechnen?

    5. In welcher Höhe sind nach dem 01.01.2006 Fehlbelegungsabgaben bei Bürgerinnen
    und Bürgern in der Stadt Bonn abgezogen worden?

    Antwort der Landesregierung
    Fehlbelegungsabgabe trotz Abschaffung eingezogen - wann werden überzahlte Abgaben zurückerstattet?