29. Oktober 2007
Diskussion über minderjährige Testkäufer von Alkohol und Zigaretten
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/5721
05.12.2007
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 1988
der Abgeordneten Renate Hendricks SPD
Drucksache 14/5316
Diskussion über minderjährige Testkäufer von Alkohol und Zigaretten
Wortlaut der Kleinen Anfrage 1988 vom 25. Oktober 2007:
Im Kampf gegen Alkohol- und Nikotinmissbrauch und die Verbreitung von Gewaltvideos wollten die Bundesfamilienministerien den Einsatz jugendlicher Testkäufer legalisieren. Trotz des Rückzugs der Bundesministerin aus diesem Vorhaben hält der nordrhein-westfälische Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration Armin Laschet an dieser Forderung fest.
Es müsse dafür gesorgt werden, so Laschet, „dass Kinder und Jugendliche bestimmte Dinge in Läden nicht erhielten. Die Händler seien dafür verantwortlich, den Ausweis zu verlangen. Am Beispiel der Schweiz sei festgestellt worden, dass durch solche Testkäufe der tatsächliche Verkauf jugendgefährdeter Waren um 30 Prozent zurückgegangen sei.“
Wie viele kommunale Ordnungsämter in NRW bereits Testkäufe durchführen, ist dem Familienministerium nicht bekannt. Jedoch liegen laut Presseberichten in einzelnen Kommunen erste Erkenntnisse über Testkäufe durch Jugendliche vor.
Kritik an den Testkäufen wurde nun auch deutlich von Seiten der FDP-Bundestagsfraktion geäußert. "Kinder sind keine Köder" erklärte die jugendpolitische Sprecherin der FDPBundestagsfraktion Miriam Gruss. Auch bestehen ernsthafte Gefahren für die Persönlichkeitsentwicklung und Gesundheit der eingesetzten Kinder und Jugendlichen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wo in Nordrhein Westfalen wurden bzw. werden Testkäufe durchgeführt werden?
2. Welche Stellen bzw. Organisation sind mit der Durchführung, Betreuung und Nachbereitung/Auswertung in NRW betraut?
3. Wie wurden bzw. werden die Jugendliche für die Testkäufe ausgewählt?
4. Welche validen Erfahrungen liegen wo vor, die einen Einsatz von "jungendlichen Testkäufern" untermauern?
5. Law and order oder eine Bewusstseinsbildung - welche Zielrichtung strebt Herr Minister Laschet mit den Testkäufen in NRW an?
Antwort des Ministers für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 30. November 2007 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Innenminister und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales:
Bislang gibt es keine positive gesetzliche Regelung zum Einsatz jugendlicher Testkäufer. Entsprechende Aktivitäten von örtlichen Ordnungsbehörden zur Durchsetzung der Regelungen des Jugendschutzgesetzes verstoßen jedoch auch nicht gegen gesetzliche Verbote, sondern bewegen sich grundsätzlich im Rahmen der Möglichkeiten der Behörden zur Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz. Soweit die Kommunen solche Testkäufe durchführen, erfolgt dies in eigener Zuständigkeit. Eine Information des Landes über solche Maßnahmen ist nicht vorgesehen und erfolgt auch nicht.
Zur Frage 1
Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor.
Zur Frage 2
Gemäß § 2 der Jugendschutzzuständigkeitsverordnung des Landes Nordrhein Westfalen sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 28 Jugendschutzgesetz. Sie sind damit auch verantwortlich für die ordnungsgemäße und sachgerechte Durchführung der Maßnahmen. Dies kann auch Betreuungsfragen oder Aspekte der Nachbetreuung umfassen, soweit z. B. Testkäufe durchgeführt werden.
Zur Frage 3
Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor.
Zur Frage 4
Statistische Angaben über die Wirksamkeit von Testkäufen mit Minderjährigen in Deutschland sind der Landesregierung nicht bekannt. Zur beweissicheren Feststellung eines Verstoßes gegen die Altersgrenzen des Jugendschutzgesetzes bei der Abgabe von Alkohol, Tabakwaren oder altersgekennzeichneten Bildträgern an Kinder und Jugendliche sind minderjährige Testkäufer nach Einschätzung der Landesregierung ein effektives Mittel. Dies belegen Untersuchungen zu Testkäufen mit Minderjährigen in der Schweiz.
Zur Frage 5
Die Bewusstseinsbildung und die Erziehung zur Einhaltung der Regelungen des Jugendschutzes stehen für die Landesregierung im Mittelpunkt. Dies betrifft neben den Gewerbetreibenden auch die Eltern, die Schulen und letztlich die ganze Gesellschaft, die eine positive Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche ausüben soll. Damit die Regelungen des Jugendschutzgesetzes wirken, müssen die vorgesehenen gesetzlichen Sanktionen in Form von Bußgeldern effektiv greifen. Der Einsatz von Jugendlichen als Testkäufer stellt keine Überbetonung repressiver Maßnahmen dar, sondern unterstützt bei entsprechendem Bedarf die Ordnungsämter. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung von Testkäufen mit Minderjährigen könnte klarstellen, dass lediglich Testkäufe unter der Aufsicht der Ordnungsämter zulässig sind. Von Privatpersonen, Vereinen oder den Medien durchgeführte Testkaufaktionen sind aus Sicht der Landesregierung ordnungswidrig aufgrund eines Verstoßes gegen § 28Abs. 4 Jugendschutzgesetz.