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    14. Dezember 2007

    Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    14. Wahlperiode
    Drucksache 14/6126
    05.02.2008

    Antwort
    der Landesregierung
    auf die Kleine Anfrage 2160
    der Abgeordneten Renate Hendricks und Ute Schäfer SPD
    Drucksache 14/5762

    Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)

    Wortlaut der Kleinen Anfrage 2160 vom 6. Dezember 2007:

    Die Mittel des ESF sind ein Förderprogramm der Europäischen Union, das die Arbeitsmarktsituation in den einzelnen Ländern verbessern soll. Hierbei ist der ESF sozial bestimmt, er fördert beispielsweise Fortbildungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose und Menschen, die es schwer auf dem Arbeitsmarkt haben.

    Die Mittel aus ESF sollten daher verstärkt für die Qualifizierung und Weiterbildung der Menschen eingesetzt werden. Nun hat sich allerdings herausgestellt, dass insbesondere Weiterbildungsträger große bürokratische Hürden bei der Beantragung der Mittel zu überwinden haben.

    Zudem schreibt eine EU-Richtlinie vor, dass die Mittelvergabe nur unter bestimmten Zuwendungsvorrausetzungen bewilligt und erfolgen darf.

    Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

    1. Kann die Landesregierung eine Übersicht der oben genannten Zuwendungsvoraussetzungen zur Verfügung stellen?

    2. Wurden seitens der Landesregierung alle bewilligten Mittel aus dem ESF unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen bewilligt und vergeben?

    3. Muss die Landesregierung bereits bewilligt und vergebene Mittel aus dem ESF an die EU zurückzahlen?

    4. In welcher Höhe wurden Mittel aus dem ESF seit 2005 vergeben (bitte aufschlüsseln)?

    5. In welcher Höhe stehen ESF-Mittel im Haushaltsjahr 2007 noch zur Verfügung?

    ______

    Antwort des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 30. Januar 2008 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und der Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie:

    Zur Frage 1

    Grundlage für eine Förderung mit ESF-Mitteln ist zunächst die inhaltliche Entsprechung des beantragten Vorhabens mit dem jeweiligen Operationellen Programm für die Umsetzung des ESF in NRW. In formaler Hinsicht geben sich die Zuwendungsvoraussetzungen aus der Landeshaushaltsordnung NRW sowie ggf. aus weiteren Einzelbestimmungen zur Umsetzung der im Rahmen der ESF-Programme geförderten einzelnen Landesprogramme. Insofern sind die Zuwendungsvoraussetzungen öffentlich zugänglich bzw. – sofern es sich um ergänzende Einzelbestimmungen handelt – zu spezifisch, als dass sie für eine Übersichtsdarstellung geeignet wären. Potenzielle Antragsteller können alle nötigen Informationen bei der für sie zuständigen Regionalagentur (Kontaktdaten unter www.regionalagenturen.nrw.de) erhalten.

    Zur Frage 2

    Bei Nichterfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen kann keine Bewilligung von Fördermitteln erfolgen.

    Zur Frage 3

    Jedes Förderprojekt wird im Rahmen der Schlussverwendungsnachweisprüfung daraufhin geprüft, ob die Fördermittel in der gewährten Höhe ordnungsgemäß und zweckentsprechend eingesetzt worden sind. Sofern gewährte Fördermittel zurückzufordern sind, erfolgt diese Rückforderung vor der Erstattungsbeantragung an die Kommission. Aus diesem Grund müssen keine aus dem ESF bewilligten Mittel an die Europäische Kommission zurückgezahlt werden.

    Zur Frage 4

    Handlungsfeld und die bewilligten ESF-Mittel von 2005-2007 in Tsd. €

    - Beschäftigungsfähigkeit: 162.983
    - Jugend und Beruf: 257.672
    - Arbeitsmarktpolitische Zielgruppen: 114.169
    - Technische Hilfe zur Programmumsetzung: 10.357
    - Summe: 545.181

    Zur Frage 5

    Aus operativen Gründen konnten in der 2. Dezemberhälfte praktisch keine Bewilligungen mehr erfolgen. In diesem Sinne standen im Haushaltsjahr 2007 keine ESF-Mittel mehr zur Verfügung.