17. November 2009
Wer verzögert die S 13 bis zum Jahr 2020?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/10114
17.11.2009
Antwort
der Landesregierung
vom 15. Dezember 2009 auf die Kleine Anfrage 3659
der Abgeordneten Renate Hendricks und Achim Tüttenberg SPD
Drucksache 14/10424
Wer verzögert die S 13 bis zum Jahr 2020?
In den Jahren 2006 und 2007 wurden in der Stadt Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis verbindliche Planungsvoraussetzungen für die S 13 von Oberkassel bis Troisdorf geschaffen. Die Projektziele bestehen in der Anbindung der Bundesstadt Bonn und des Flughafens Köln/Bonn an das S-Bahnnetz Rhein-Ruhr und in der Realisierung wesentlicher Lärmschutzmaßnahmen entlang der rechtsrheinischen rheinparallelen Bahnstrecken.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wann werden nach aktueller Beurteilung die Planfeststellungsbeschlüsse vollständig vorliegen?
2. Wann wird mit der Erarbeitung der Entwurfsplanung begonnen?
3. Welche Kosten werden für welchen Teilabschnitt wann relevant?
4. Welche Kosten werden für welchen Kostenträger wann relevant?
5. Was muss veranlasst werden, um die Lärmschutzmaßnahmen zeitlich nennenswert vorzuziehen bzw. diese Maßnahmen notfalls abschnittsbezogen komplett voranzustellen?
Antwort der Landesregierung
Wer verzögert die S 13 bis zum Jahr 2020?