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    14. Dezember 2009

    Gibt es an den Förderschulen Lernen Ganztag erster und zweiter Klasse?

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    14. Wahlperiode
    Drucksache 14/10427
    14.12.2009

    Gibt es an den Förderschulen Lernen Ganztag erster und zweiter Klasse?

    Die Entwicklung der Ganztagsschule in NRW hat zu unterschiedlichen Stellenzuschlägen für den Unterrichtsmehrbedarf an Förderschulen im Ganztag geführt. So sollen den Förderschulen Lernen im "echten" Ganztag sowohl 20 % als auch teilweise 30 % Stellenzuschlag gewährt werden.

    Darüber hinaus soll es im Bereich der Offenen Ganztagsschule (OGS) ebenfalls zwei Varianten geben, wonach ein Zuschlag von entweder 0,1 bzw. 0,2 Stellen je Gruppe gewährt wird. Dieser unterschiedliche Ganztagszuschlag führt zu nicht nachvollziehbaren ungleichen Verhältnissen an den Schulen. Eltern, Lehrer und Lehrerinnen kann nicht vermittelt werden, warum Schulen mit unterschiedlichen Stellenzuschlägen bei ansonsten ähnlichen Ausgangsvoraussetzungen arbeiten müssen, die lediglich aus der Historie abzuleiten wären.

    Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

    1. Welche unterschiedlichen Stellenzuschläge für den Unterrichtsmehrbedarf an Förderschulen im Ganztag werden in NRW an welchen Standorten gewährt?

    2. Wie erklärt die Landesregierung die unterschiedlichen Ansätze beim Offenen Ganztag im Bereich der Förderschulen?

    3. Welche Rechtsgrundlagen sind für die unterschiedlichen Stellenzuschläge an den Förderschulen Lernen im Ganztag maßgeblich?

    4. Welche Bestrebungen bestehen seitens der Landesregierung diese Unterschiede zu beseitigen, um zu einer gleichen und gerechteren Versorgung der Förderschulen im Ganztag zu kommen?

    5. An welchen Förderschulen für Lernen in NRW findet ein Sozialindex in welcher Höhe Anwendung?