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    09. September 2008

    Zugang zu Prüfungen während einer Beurlaubung aufgrund von Familienarbeit ermöglichen

    Antrag
    der Fraktion der CDU,
    der Fraktion der SPD,
    der Fraktion der FDP und
    der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Zugang zu Prüfungen während einer Beurlaubung aufgrund von Familienarbeit ermöglichen

    Im Hochschulgesetz werden unter anderem Pflegetätigkeit und Kinderbetreuung als Beurlaubungsgründe während des Studiums benannt. Allerdings wird die Möglichkeit, während dieser Beurlaubung Prüfungen abzulegen, ausdrücklich ausgeschlossen.

    Studentinnen und Studenten, die ihrer Verantwortung für die Pflege von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern sowie engen Angehörigen und für die Betreuung ihrer Kinder gerecht werden, können daher im Falle einer pflege- oder betreuungsbedingten Beurlaubung ihr Studium nicht innerhalb der der Regelstudienzeit entsprechenden Zeit abschließen. Dies entspricht nicht dem Ziel des Landtags, die Familienfreundlichkeit an den Hochschulen zu erhöhen.

    Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Studentinnen und Studenten, die ihrer Verantwortung für die Pflege von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern sowie engen Angehörigen und für die Betreuung ihrer Kinder gerecht werden, die Möglichkeit erhalten, während ihrer Beurlaubung aufgrund von Pflegetätigkeit und Kinderbetreuung an Prüfungen teilnehmen zu können.

    Fraktion der CDU
    Helmut Stahl
    Peter Biesenbach
    Manfred Kuhmichel
    Michael Brinkmeier
    und Fraktion

    Fraktion der SPD
    Hannelore Kraft
    Carina Gödecke
    Marc Jan Eumann
    Karl Schultheis
    und Fraktion

    Fraktion der FDP
    Dr. Gerhard Papke
    Ralf Witzel
    Christian Lindner
    und Fraktion

    Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    Sylvia Löhrmann
    Johannes Remmel
    Dr. Ruth Seidl
    Barbara Steffens
    und Fraktion