09. September 2008
Zugang zu Prüfungen während einer Beurlaubung aufgrund von Familienarbeit ermöglichen
Antrag
der Fraktion der CDU,
der Fraktion der SPD,
der Fraktion der FDP und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zugang zu Prüfungen während einer Beurlaubung aufgrund von Familienarbeit ermöglichen
Im Hochschulgesetz werden unter anderem Pflegetätigkeit und Kinderbetreuung als Beurlaubungsgründe während des Studiums benannt. Allerdings wird die Möglichkeit, während dieser Beurlaubung Prüfungen abzulegen, ausdrücklich ausgeschlossen.
Studentinnen und Studenten, die ihrer Verantwortung für die Pflege von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern sowie engen Angehörigen und für die Betreuung ihrer Kinder gerecht werden, können daher im Falle einer pflege- oder betreuungsbedingten Beurlaubung ihr Studium nicht innerhalb der der Regelstudienzeit entsprechenden Zeit abschließen. Dies entspricht nicht dem Ziel des Landtags, die Familienfreundlichkeit an den Hochschulen zu erhöhen.
Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Studentinnen und Studenten, die ihrer Verantwortung für die Pflege von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern sowie engen Angehörigen und für die Betreuung ihrer Kinder gerecht werden, die Möglichkeit erhalten, während ihrer Beurlaubung aufgrund von Pflegetätigkeit und Kinderbetreuung an Prüfungen teilnehmen zu können.
Fraktion der CDU
Helmut Stahl
Peter Biesenbach
Manfred Kuhmichel
Michael Brinkmeier
und Fraktion
Fraktion der SPD
Hannelore Kraft
Carina Gödecke
Marc Jan Eumann
Karl Schultheis
und Fraktion
Fraktion der FDP
Dr. Gerhard Papke
Ralf Witzel
Christian Lindner
und Fraktion
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sylvia Löhrmann
Johannes Remmel
Dr. Ruth Seidl
Barbara Steffens
und Fraktion