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    22. Oktober 2008

    Die Landesregierung muss die richtigen Konsequenzen aus der weltweiten Finanzkrise ziehen: Die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen dürfen nicht weiter gefährdet werden

    Antrag
    der Fraktion der SPD

    Die Landesregierung muss die richtigen Konsequenzen aus der weltweiten Finanzkrise ziehen: Die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen dürfen nicht weiter gefährdet werden

    Die Lage auf den internationalen Finanzmärkten verschärft sich von Tag zu Tag. Ein Ende der weltweiten Finanzkrise ist noch nicht absehbar. Schon heute zeichnet sich jedoch bereits ab, dass die öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Deutschland und ganz besonders in Nordrhein-Westfalen die Krise am besten überstehen werden. Dies ist auch ein Erfolg ihres aktuellen Geschäftsmodells.

    Die Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses zur vorliegenden Novelle für ein neues NRW-Sparkassengesetz am 11. September 2008 hat mehr als deutlich gemacht, dass die Pläne der Landesregierung nicht nur bei den Verbänden auf große Kritik stoßen.

    Die eingeladenen Experten kritisierten besonders die gesetzliche Festschreibung des SFinanzverbundes Nordrhein-Westfalen, die Beleihung der Westdeutschen Landesbank mit den Aufgaben einer Sparkassenzentralbank und die optionale Ausweisung von Trägerkapital als Einstieg in die Privatisierung der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen.

    In den vorliegenden Stellungnahmen und Zuschriften der vergangenen Tage und Wochen wird von Seiten der kommunalen Sparkassen und der Spitzenverbände vielfach der Wunsch geäußert, die Beratungen über die Novelle für ein zukünftiges Sparkassengesetz so lange auszusetzen, bis die Zukunft der WestLB geklärt ist und das EU-Beihilfeverfahren abgeschlossen ist. Gerade vor dem Hintergrund der Krise auf den Weltfinanzmärkten führt nicht nur nach Meinung der Sparkassen eine weitere Beratung der Novelle zu einer Verunsicherung bei den Kundinnen und Kunden.

    Der Landtag Nordrhein-Westfalen beschließt:

    1. Die Landesregierung wird aufgefordert, die vorliegende Novelle für ein Sparkassen gesetz zurückzuziehen.

    2. Die Landesregierung wird aufgefordert, mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Sparkassenverbänden gemeinsam Gespräche über die mögliche Umsetzung der notwendigen, von der EU vorgegebenen Änderungspunkte zum 1. Januar 2009 aufzunehmen.

    Hannelore Kraft
    Carina Gödecke
    Gisela Walsken
    und Fraktion