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    09. September 2008

    Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen: "Initiative Fuhrparkverjüngung" starten

    Antrag
    der Fraktion der SPD

    Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen: "Initiative Fuhrparkverjüngung" starten

    I.
    Die Stadt Köln hat zum Januar dieses Jahres die erste Umweltzone in Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Die Stadt hat damit als erste nordrhein-westfälische Kommune Maßnahmen zur Senkung der Feinstaubelastung ergriffen. Damit setzt Köln europarechtliche Vorgaben um, mit denen die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner geschützt wird. Das Vorgehen der Stadt Köln ist rechtlich geboten und gesundheitspolitisch begrüßenswert. Zum 1. Oktober 2008 werden die 'Umweltzonen Ruhr' starten. Andere Städte in Nordrhein-Westfalen werden folgen.

    II.
    Handwerksbetriebe sowie kleine und mittelständische Gewerbetreibende klagen nunmehr darüber, dass sie mit ihren älteren, gewerblich genutzten Fahrzeugen nicht mehr in die Kölner Innenstadt fahren können.
    Mit dem Start der 'Umweltzonen Ruhr' am 01. Oktober 2008 wird sich dieses Problem für viele Unternehmen in Nordrhein-Westfalen erheblich ausweiten. Die weitere Ausweisung von Umweltzonen in den Städten in NRW wird zukünftig immer mehr Unternehmen vor vergleichbare Probleme stellen.

    Um die umwelt- und gesundheitspolitische zwingend erforderliche Ausweisung von Umweltzonen ohne negative wirtschaftliche Folgen für Handwerk und Mittelstand vornehmen zu können, sind flankierende Maßnahmen erforderlich.

    III.
    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem der Erwerb von Nutzfahrzeugen mit über 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gefördert wird. Dies ist zu begrüßen. Das Programm umfasst damit jedoch nicht die Kleintransporter bis 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Diese werden überwiegend von Handwerksbetrieben und klein und mittelständischen Gewerbetreibenden genutzt. Insbesondere im Handwerk ist es nicht ungewöhnlich, dass Baustellen- und Spezialfahrzeuge (z. B. Kranwagen) weit über die Abschreibungsdauer hinaus, im Einzelfall bis zu 20 Jahre betrieben und genutzt werden.

    IV.
    Die Kommunen versuchen insbesondere mit dem Instrument der Ausnahmegenehmigung bzw. dem Handwerkerparkausweis Unternehmen den Zugang zu innerstädtischen Baustellen in Umweltzonen zu ermöglichen. Ausnahmeregelungen können keine dauerhafte Lösung ersetzen und widersprechen dem Ziel des Gesundheitsschutzes durch Absenkung der Feinstaubemissionen in den Innenstädten.

    Es ist daher aus Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen aus gesundheits- und wirtschaftspolitischen Gründen geboten, dass die Anschaffung eines Neufahrzeuges für die in Rede stehenden Unternehmen von der NRW.Bank gefördert wird. Damit stiege die Akzeptanz der Umweltzonen bei den Unternehmen. Zugleich würde der Automobilstandort Nordrhein-Westfalen einen Produktions- und Verkaufsschub erfahren.

    V.
    Der Landtag Nordrhein-Westfalen fordert die Landesregierung daher auf, über die NRW.Bank ein Finanzierungsinstrument zu schaffen, mit dem die Neuanschaffung von Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 12 Tonnen gefördert wird.

    Hannelore Kraft
    Carina Gödecke
    Marc Jan Eumann
    Norbert Römer
    Thomas Eiskirch
    Svenja Schulze
    Bodo Wißen
    und Fraktion