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Finanzielle Unterstützung für Bonn durch den Bund - Beharrlichkeit der Landesregierung zahlt sich aus

Finanzen

Düsseldorf/Bonn - Bonn profitiert zukünftig von finanziellen Hilfen des Bundes. Im vergangenen Herbst wurde im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU eine Soforthilfe zur Unterstützung der Kommunen in Höhe von jährlich einer Milliarde Euro vereinbart, die den Städten, Gemeinden und Kreisen bis zu dem für das Jahr 2017 vorgesehenen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zugute kommen soll. Die Ausgestaltung dieser Hilfen wurde nunmehr konkretisiert und eine entsprechende erste Berechnung der finanziellen Auswirkungen für die jeweiligen Kommunen vorgelegt.

Demnach soll die Entlastung für Bonn ab dem 01. Januar 2015 jährlich rund 5,1 Millionen Euro betragen. Dieser Betrag soll über einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft (2,3 Millionen Euro) sowie über einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer (2,81 Millionen Euro) finanziert werden.

Dazu erklären die beiden Bonner SPD-Landtagsabgeordneten Renate Hendricks und Bernhard „Felix“ von Grünberg: “Die Zusagen aus Berlin stellen für unsere Stadt eine sehr wichtige Unterstützung dar und werden von uns in jeder Hinsicht begrüßt. Insbesondere die Landesregierung und die Vertreter der nordrhein-westfälischen SPD haben in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass flankierend zu allen bereits erfolgten landespolitischen Maßnahmen auch der Bund entsprechende Mittel zur Unterstützung der Kommunen bereitstellen muss.

So kamen auch die zwischen den beiden Koalitionspartnern auf  Bundesebene vereinbarten Soforthilfen nicht zuletzt aufgrund des Drucks aus Nordrhein-Westfalen zustande. Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass wir auch vor dem noch in dieser Legislaturperiode geplanten Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes eine deutliche und zügige Entlastung der Kommunen benötigen. Diese Beharrlichkeit wird sich nunmehr zu Gunsten von Bonn auszahlen. Als nächster Schritt muss nun eine schnelle Umsetzung des geplanten Bundesteilhabegesetzes erfolgen. Nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird es dann für die Kommunen Entlastungen in Höhe von jährlich insgesamt fünf Milliarden. Euro durch die Übernahme der Kosten der Eingliederungshilfe für Behinderte durch den Bund geben.“