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    21. September 2007

    Sachstand bezüglich der Haltepunkte in Bonn, Alfter und Rheinbach der RB 23 (Voreifelbahn)

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    14. Wahlperiode
    Drucksache 14/5321
    23.10.2007

    Antwort
    der Landesregierung
    auf die Kleine Anfrage 1915
    der Abgeordneten Renate Hendricks und Achim Tüttenberg SPD
    Drucksache 14/5118

    Sachstand bezüglich der Haltepunkte in Bonn, Alfter und Rheinbach der RB 23 (Voreifelbahn)

    Wortlaut der Kleinen Anfrage 1915 vom 18. September 2007:

    Die Realisierung der genannten Haltepunkte der Voreifelbahn scheint sich mittlerweile nennenswert zu verzögern.

    Wir fragen die Landesregierung:

    1. Gibt es einen vereinbarten Zeitkorridor zur Fertigstellung der geplanten Ausbauabschnitte der sog. Voreifelbahn inkl. Haltepunkte?

    2. Liegen der Landesregierung Informationen über erhebliche Verzögerungen vor, wenn ja seit wann?

    3. In welcher Weise und wann ist die Landesregierung diesbezüglich tätig geworden?

    4. Wann ist welches Gremium durch die Landesregierung über den aktuellen Realisierungsstand informiert worden?

    Antwort des Ministers für Bauen und Verkehr vom 23. Oktober 2007 namens der Landesregierung:

    Vorbemerkung

    Es ist vorgesehen, den Ausbau der RB 23 auf der Grundlage des § 8 Absatz 2 Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchwAG) zu finanzieren. Herren des Verfahrens sind das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das Eisenbahnbundesamt (EBA) und die DB AG. Das Land ist in den Abstimmungsprozess eingebunden. Das Ministerium für Bauen und Verkehr setzt sich im Rahmen seiner rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten für einen baldigen Ausbau der SPNV-Strecke Bonn – Euskirchen ein, da das Vorhaben in der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) sehr positive Werte erreicht hat.

    Vor dem Hintergrund dieser Vorbemerkung beantworte ich namens der Landesregierung die Kleine Anfrage 1915 wie folgt:

    Zur Frage 1

    Zu dem Ausbau der geplanten weiteren Ausbaustufen der Regionalbahn 23 wurden seitens der Landesregierung noch keine verbindlichen Vereinbarungen oder Verträge abgeschlossen.
    Insoweit können verbindliche Aussagen zur Inbetriebnahme der einzelnen Bauabschnitte bzw. einzelnen Haltepunke zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.

    Zu den Fragen 2 und 3

    Unter Berücksichtigung der Antwort zur Frage 1 kann von Verzögerungen nicht gesprochen werden.

    Zur Frage 4

    Da noch kein verbindlicher Realisierungstand beschrieben werden kann, hat die Landesregierung entsprechend hierüber auch nicht berichten können.