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    20. November 2007

    Mehr Tempo für die Voreifelbahn RB 23

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    14. Wahlperiode
    Drucksache 14/5932
    03.01.2008
    Datum des Originals: 21.12.2007/Ausgegeben: 07.01.2008

    Antwort
    der Landesregierung
    auf die Kleine Anfrage 2114
    der Abgeordneten Renate Hendricks und Achim Tüttenberg SPD
    Drucksache 14/5545

    Mehr Tempo für die Voreifelbahn RB 23

    Wortlaut der Kleinen Anfrage 2114 vom 16. November 2007:

    Die Beantwortung der Kleinen Anfrage 1915 zeigt auf, warum der Ausbau der RB 23 nicht vorankommt.

    Obwohl die Landesregierung "in den Abstimmungsprozess eingebunden" ist, will sie nicht über den erbetenen "aktuelle Realisierungsstand" (von "verbindlich" war die Rede) berichten.

    Wir fragen die Landesregierung:

    1. Für welchen rechtlich, technisch und finanziell umsetzbaren Zeitkorridor zur Fertigstellung der geplanten Ausbauabschnitte der RB 23 hat sich die Landesregierung eingesetzt?

    2. Welches Ergebnis hatte das letzte Abstimmungsgespräch?

    3. Welche finanziellen Möglichkeiten sieht die Landeregierung für das Projekt vor?
    _______

    Antwort des Ministers für Bauen und Verkehr vom 21. Dezember 2007 namens der Landesregierung:

    Vorbemerkung:
    Es ist vorgesehen, den Ausbau der Infrastruktur der RB 23 mit nicht rückzahlbaren Baukostenzuschüssen nach § 8 Absatz 2 Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchwAG) zu finanzieren. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen (Benchmarks) in Form einer „Standardisierten Bewertung“ erfüllt werden. Verfahrensbeteiligte sind das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das Eisenbahnbundesamt (EBA) und die DB AG.

    Zur Frage 1

    Das Ministerium für Bauen und Verkehr setzt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten für eine zügige Fertigstellung ein.

    Zur Frage 2

    Im letzten Abstimmungsgespräch hat das MBV zur Verfahrensbeschleunigung angeboten, die DB AG bei der Antragsstellung im Rahmen des BSchwAG zu unterstützen und aktiv die Erstellung einer „Standardisierten Bewertung“ voranzubringen. Diese ist eingeleitet.

    Zur Frage 3

    Da die Finanzierung nach dem BSchwAG maßgeblich die Höhe einer möglichen Landesförderung bestimmt, ist zunächst zwischen den Beteiligten Einvernehmen über eine BSchwAGFinanzierung zu erzielen. Erst danach kann die Höhe eines möglichen Kostenanteils des Landes beziffert werden.