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    20. Dezember 2007

    Auflösung des Landesvermessungsamtes

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    14. Wahlperiode
    Drucksache 14/5994
    14.01.2008

    Antwort
    der Landesregierung
    auf die Kleine Anfrage 2140
    der Abgeordneten Renate Hendricks SPD
    Drucksache 14/5730

    Auflösung des Landesvermessungsamtes

    Wortlaut der Kleinen Anfrage 2140 vom 5. Dezember 2007:

    Auf meine Kleine Anfrage „Verlust von Arbeitsplätzen für die Region Bonn“ vom 18.06.2007 (Drucksache 14/4566) führt die Landesregierung in ihrer Antwort vom 24.07.2007 (Drucksache 14/4749) auf die Fragen eins und zwei aus, dass „zu einem möglichen Übergang des von Strukturentscheidungen betroffenen Personals in das geplante Landesamt für Personaleinsatzmanagement (PEM) zurzeit keine Angaben möglich sind.“

    Die Auflösung des nordrhein-westfälischen Landesvermessungsamtes zum 01.01.2008 wurde bereits im März von der Landesregierung beschlossen. Erst jetzt, wenige Wochen vor der Auflösung des Landesvermessungsamtes, werden die ersten Auswirkungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich: In der Vereinbarung zwischen Innen- und Finanzministerium nach § 7 Abs. 7 PEMG vom 19.11.2007 heißt es:

    „In der Titelgruppe Vermessungs- und Katasterwesen (Kap. 03 310 TG 80) sind 200 kw-Vermerke ausgebracht. Das Innenministerium ist verpflichtet, zum 01.04.2008 75 Beschäftigte, die auf (Plan-)Stellen dieser Titelgruppe geführt werden, an das Landesamt für Personaleinsatzmanagement (LA PEM) zu versetzen.“

    Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

    1. Wie kam die Landesregierung nun entgegen ihrer Aussage, dass für 2008 keine Versetzungen nach PEM erfolgen sollen, zu der oben zitierten Entscheidung?

    2. Welche Sozialkriterien hat die Landesregierung bei der Ermittlung der nach PEM zu versetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesvermessungsamtes aufgestellt?

    3. Müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesvermessungsamtes im kommenden Jahr, wenn sie als Abteilung 7 der Bezirksregierung Köln geführt werden, mit einer weiteren Stellenverlagerung nach PEM rechnen?

    4. Wird die Landesregierung das Landesvermessungsamt zum 01.01.2008 per Erlass ohne Beteiligung des Parlamentes auflösen?

    5. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass mit der Vergabe von Aufträgen an private Vermessungstechniker keine kostenneutrale oder kostengünstigere Alternative für den Steuerzahler entsteht, da sowohl der beauftragte private Vermessungstechniker als auch die von der Landesregierung in PEM versetzten qualifizierten Vermessungstechniker vom Land bezahlt werden?
    _______

    Antwort des Innenministers vom 11. Januar 2008 namens der Landesregierung:
    Das Kabinett hat am 07.03.2007 beschlossen, den Landesbetrieb Landesvermessungsamt NRW zum 01.01.2008 in seiner jetzigen Organisationsform aufzulösen und mit seinen Aufgaben in die Bezirksregierung Köln zu integrieren.
    Mit Runderlass vom 12.11.2007 hat das Innenministerium diesen Kabinettauftrag umgesetzt und das Landesvermessungsamt zum 31.12.2007 aufgelöst und als Abteilung 7 in die Bezirksregierung Köln integriert.

    Zur Frage 1

    Die Landesregierung hat die in Frage 1 unterstellte Aussage nicht getroffen. Die in Kapitel 03 310 TG 80 ausgebrachten kw-Vermerke beziehen sich sowohl auf Stellen des früheren Landesvermessungsamtes als auch auf Stellen der Bezirksregierungen.

    Zur Frage 2

    Die Versetzungen erfolgen nach allgemeinen dienst- und arbeitsrechtlichen Regelungen.

    Zur Frage 3

    Die in der Titelgruppe Vermessungs- und Katasterwesen (Kap. 03 310 TG 80) ausgewiesenen kw-Vermerke sind während des Haushaltsvollzugs zu realisieren.

    Zur Frage 4

    Ja. Siehe vorstehende Ausführung.

    Zur Frage 5

    Das zum LPEM versetzte Vermessungspersonal wird zunächst rückabgeordnet und bis zu einer endgültigen Vermittlung für die anfallenden vermessungstechnischen Aufgaben eingesetzt.
    Für die nach der Vermittlung des Personals durchzuführenden Aufgaben der Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes werden Haushaltsmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.