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    20. Dezember 2007

    Verwendung der Studiengebühren an der Universität Bonn

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    14. Wahlperiode
    Drucksache 14/6045
    18.01.2008

    Antwort
    der Landesregierung
    auf die Kleine Anfrage 2139
    der Abgeordneten Renate Hendricks SPD
    Drucksache 14/ 5729

    Verwendung der Studiengebühren an der Universität Bonn

    Wortlaut der Kleinen Anfrage 2139 vom 5. Dezember 2007:

    Seit der Einführung der allgemeinen Studiengebühren in NRW besteht bei den Studierenden der Universität Bonn eine Irritationen darüber, ob aus den Studiengebühren auch Neubauten, Umbauten und sonstige Bautätigkeiten der Universität zu finanzieren sind.

    Da Studiengebühren im Wesentlichen der Verbesserung der Studienqualität dienen sollen, gehen die Studierenden davon aus, dass sie bei einem derartigen Einsatz der Studiengebühren nicht unmittelbar mehr in den Genuss einer verbesserten Qualität ihres Studiums kommen. Stattdessen klagen die Studierenden der Universität Bonn darüber das:

    Studiengebühren an der Universität Bonn für Maßnahmen zur Erhaltung der Infrastruktur verwendet werden. So erklärt Professor Wagner, Prodekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät, in der Forsch 4/2007 öffentlich, dass „die Seminarbibliothek im Grunde komplett renoviert“ wird. Diese Maßnahme soll durch Studiengebühren neben weiteren Anschaffungen wie neue Schließfächer, neue Tische und Stühle finanziert werden. Dieser Umstand stellt für die Studierendenschaft der Universität Bonn einen erheblich Missbrauch der Gelder aus Studiengebühren dar.

    Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

    1. Können Studiengebühren für bauliche Investitionen oder für die Ausstattung von Lehrstühlen mit Inventar verwendet werden?

    2. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Studierende an der Universität Bonn durch die Umstellung von Diplom auf Bachelor- und Masterstudiengänge derzeit nicht eine deutliche Verschlechterung für ihre Lehrangebote hinnehmen müssen?

    3. Welche Qualitätsverschlechterung müssen Studierende aus Sicht der Landesregierung akzeptieren?

    4. Können Studierende, die nachweislich eine Verschlechterung der Studienqualität vorfinden, ihre Studiengebühren von der Universität zurückverlangen?

    5. Ist eine Nichtverschlechterung der Lehre aus Sicht der Landesregierung als eine Verbesserung anzusehen?

    _______

    Antwort des Ministers für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 15. Januar 2008 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister:

    Zur Frage 1

    Die Zweckbindung schließt eine Verwendung der Studienbeiträge für die Ausstattung von Lehrstühlen mit Inventar oder für bauliche Maßnahmen nicht grundsätzlich aus.
    Hinsichtlich der Verwendung für bauliche Maßnahmen hat das MIWFT per Erlass festgelegt, dass 10 % des jährlich erzielten Studienbeitragsaufkommens für die Finanzierung von Bauvorhaben verwendet werden dürfen, wenn dies der Verbesserung der Lehre und der Studiensituation dient.

    Zur Frage 2

    Die Umstellung von Diplom auf Bachelor- und Masterstudiengänge bedingt keine Verschlechterung des Lehrangebotes. Ein derartiger Zusammenhang ist nicht ersichtlich.

    Zu den Fragen 3 und 4

    Die Studierenden können sich an das bei den Hochschulen nach § 11 StBAG eingerichtete Prüfgremium wenden. Das Prüfgremium muss zur Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder aus Studierenden bestehen.
    Gemäß § 11 StBAG überprüft die Hochschule im Wege der Selbstbefassung durch das Prüfungsgremium die Qualität der Lehr- und Studienorganisation. Liegen nicht bloß unerhebliche Mängel vor, so kann das Gremium der Hochschule Maßnahmen empfehlen, die auch in einer Erstattung von Studienbeiträgen bestehen können.
    So können Hochschulen zum Beispiel Beiträge erstatten, wenn unzureichende Studienbedingungen und Mängel in der Lehrorganisation zu einer Verlängerung des Studiums führen. Dies ist in einigen Fällen bereits geschehen.

    Zur Frage 5

    Die Antwort ergibt sich aus der Beantwortung der Fragen 3 und 4.