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    08. September 2008

    Umsetzung des Hafenkonzepts - wie fördert die Landesregierung finanziell den Ausbau der Häfen?

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode Drucksache 14/7649 13.10.2008 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2744 der Abgeordneten Renate Hendricks SPD Drucksache 14/7422 Umsetzung des Hafenkonzepts - wie fördert die Landesregierung finanziell den Ausbau der Häfen? Wortlaut der kleinen Anfrage 2744 vom 26. August 2008: In Zeiten steigender Benzinpreise, aber auch zunehmender Luft- und Umweltverschmutzung kommen Transportwegen, die sich außerhalb von Autobahnen und Bundesstraßen befinden, eine besondere Bedeutung zu. Unter diesen Gesichtspunkten ist die Förderung einer Verkehrsverlagerung von der Straße auf Schienen und Wasserwege ökologiepolitischer Konsens. Erfreulicherweise hat auch das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium die Bedeutung der Unterstützung der Wasserwege erkannt und vor diesem Hintergrund ein Hafenkonzept veröffentlicht, das den Ausbau und die Förderung von Häfen zum Ziel hat. Um die Anbindung der Häfen zu verbessern, soll in diesem Zusammenhang auch das jeweilige umliegende Straßen- und Schienennetz verbessert bzw. verdichtet werden. Darüber hinaus ist eine Anpassung der Fahrrinnen an extreme Wasserstände angedacht. Der von privater und öffentlicher Hand betriebene Bonner Hafen steht vor seinem Ausbau und erfüllt damit die von der Landesregierung gewünschte Verlagerung des Verkehrs auf Landeswasserwege. Infrastrukturelle Probleme etwa der Anbindung werden in dem Zusammenhang zur Zeit auf lokaler Ebene diskutiert und spielen für die Zukunft des Bonner Hafens eine wichtige Rolle. Vor dem Hintergrund dieser Maßnahmen und Ziele frage ich die Landesregierung: 1. Können Kommunen, die offensiv den Ausbau ihrer Binnenhäfen betreiben, mit einer finanziellen Förderung seitens des Landes rechnen? 2. Ist die finanzielle Förderung der Anbindung sonstiger Verkehrsinfrastruktur an die betreffenden Häfen vorgesehen? 3. Wie verhält sich der finanzielle Anteil zur Förderung von Wasserwegen im Vergleich zum Anteil des Straßenverkehrausbaus? 4. Plant die Landesregierung, den Ausbau des Bonner Hafens finanziell zu fördern? 5. Plant die Landesregierung, die für den Ausbau des Bonner Hafens erforderliche Anpassung der Infrastruktur, wie die der umliegenden Straßen, finanziell zu fördern? Antwort des Ministers für Bauen und Verkehr vom 9. Oktober 2008 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Innenminister, dem Finanzminister und der Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie: Zur Frage 1 Der Ausbau von Häfen kann insoweit in die Förderung einbezogen werden, wie dieser integrierter Bestandteil von innovationsbezogenen Konzepten ist. Die Fördermittel werden im Wettbewerbsverfahren – hier Logistik.NRW – vergeben. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch eine unabhängige Fachjury. Voraussetzung für die Förderung von Infrastrukturmaßnahmen ist neben dem nachgewiesenen Bedarf die Einbettung in regional abgestimmte Konzepte. In Einzelfällen ist im Gebiet des Regionalverbandes Ruhr (RVR) eine integrierte Flächenentwicklung unter Einschluss eines bi- oder trimodalen Verkehrserschließungssystems grundsätzlich förderfähig. Für eine darüber hinausgehende Einbeziehung von Hafenbasisinfrastrukturen in das Ziel 2- Programm wäre ein Programmänderungsantrag bei der Europäischen Kommission zu stellen. Hierfür stellen die europäischen Strukturfondsverordnungen jedoch strenge Bedingungen. Nach Artikel 33 der VO (EG) Nr. 1083/2006 können Änderungen nur unter engen Voraussetzungen erfolgen. Hinzu kommt, dass nach der von der EU vorgegebenen Klassifizierung Hafenbasisinfrastrukturen nicht unter die so genannte Lissabon-Strategie fallen. Mit der Programmgenehmigung durch die Europäische Kommission hat sich die Landesregierung verpflichtet, mindestens 75% der Programmmittel für das Lissabon-Ziel vorzusehen. Eine breite Förderung von Hafenbasisinfrastrukturen würde die Einhaltung dieses Zieles gefährden, so dass ein diesbezüglicher Antrag auf Änderung des Programms bei der Europäischen Kommission kaum Aussicht auf Erfolg hätte. Allerdings stehen in den ausgewiesenen Fördergebieten darüber hinaus auch Mittel der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verfügung. Eine Förderung wäre unabhängig von der Mittelherkunft ggf. nach der erfolgreichen Teilnahme an einem Wettbewerbsverfahren im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (Infrastrukturrichtlinie) zu beantragen. Antragsteller können Kommunen sein oder Gesellschaften, die mehrheitlich im Besitz eines kommunalen Trägers sind und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Zur Frage 2 Den Kommunen stehen alle Förderzugänge im Rahmen der Stadtverkehrsförderung zur Verfügung. Zur Frage 3 Im Vergleich zu Landesstraßen verfügt das Land Nordrhein-Westfalen mit Ausnahme weniger Flussabschnitte über keine landeseigenen Wasserstraßen. Ausbau, Betrieb und Unterhaltung der Bundeswasserstraßen sind Bundesaufgabe. Nach den mit dem Bund abgeschlossenen Regierungsabkommen vom 14. September 1965 beteiligt sich das Land Nordrhein-Westfalen an den voraussichtlichen Gesamtausgaben zum Ausbau
    • der Weststrecke des Mittellandkanals (auf NRW-Gebiet) in Höhe von 2.032 Mio. Euro zu 23 5/6 v. H., mithin 484,3 Mio. Euro und
    • des westdeutschen Kanalnetzes in Höhe von 1.258 Mio. Euro zu 1/3 v. H., mithin 391,3 Mio. Euro.
    Seit 1965 hat das Land insgesamt rd. 694 Mio. Euro in den Ausbau der vorgenannten Wasserstraßen investiert. Für 2009 sind rd. 12 Mio. Euro vorgesehen. Im Straßenbau gibt es mit Bund, Land und den einzelnen Kommunen völlig unterschiedliche Baulastträger, die Straßen mit unterschiedlichen Funktionen bauen und betreiben, so dass ein Vergleich nicht möglich ist. Zur Frage 4 Soweit sich die Förderung auf klassische Hafenbasisinfrastrukturen bezieht, wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Bundeszuwendungen aus Mitteln der "Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs" werden vom Land auch weiterhin grundsätzlich begrüßt; die Antragstellung wird im Verfahren zur Förderung von Umschlaganlagen im kombinierten Verkehr durch eine Stellungnahme des Landes unterstützt. Derzeit plant die Bonner Hafen GmbH darüber hinaus keine Ausbaumaßnahmen, die mit Landesmitteln gefördert werden könnten. Zur Frage 5 Die Stadt Bonn plant den Ausbau der kommunalen Zufahrtstraße (Werftstraße) aus kommunalen Mitteln.