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    16. Januar 2009

    Hauptschulsterben in NRW?

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    14. Wahlperiode
    Drucksache 14/8278
    08.01.2009

    Antwort
    der Landesregierung
    auf die Kleine Anfrage 2927 vom 24. November 2008
    der Abgeordneten Sigrid Beer GRÜNE
    Drucksache 14/7972

    Hauptschulsterben in NRW?

    Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2927 mit Schreiben
    vom 5. Januar 2009 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Innenminister
    wie folgt beantwortet:

    Wortlaut der Kleinen Anfrage
    Ausweislich des Haushaltsentwurfs der Landesregierung, Einzelplan 5, rechnet die Landesregierung weiterhin mit erheblich sinkenden Schülerzahlen an den Hauptschulen. Die Landesregierung geht davon aus, dass im kommenden Schuljahr trotz der sogenannten "Hauptschuloffensive" ca. 11.000 Schülerinnen und Schüler weniger die Hauptschule besuchen werden, als dies derzeit der Fall ist. Auf diesen Schülerrückgang reagiert die Landesregierung mit dem Abzug von fast 900 Lehrerstellen aus dem Hauptschulkapitel im Einzelplan 05. Die sinkenden Schülerzahlen an den Hauptschulen führen landesweit dazu, dass Hauptschulstandorte nicht aufrecht erhalten werden können - die Stadt Essen plant beispielsweise die Schließung von drei Hauptschulen, da schon zum laufenden Schuljahr neun städtische Hauptschulen nicht die für die Bildung einer Eingangsklasse erforderliche Anmeldezahl von 18 Schülerinnen und Schülern erreicht haben. Nur vier der 13 städtischen Hauptschulen in Essen erfüllen noch die gesetzlichen Vorgaben. Diese Zahlen spiegeln einen landesweiten Trend wider. Selbst einige durch das Bundesprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" zu Ganztagsschulen ausgebaute Hauptschulen sollen von Schließungsabsichten betroffen sein.

    Antwort auf die Frage:
    1. Wie viele Hauptschulen sollen ausweislich bereits existierender Ratsbeschlüsse
    in den kommenden Jahren auslaufen?

    Nach Information der Bezirksregierungen werden aufgrund genehmigter Schulträgerbeschlüsse nach § 81 Abs. 3 SchulG von den derzeit 705 öffentlichen Hauptschulen (einschl. acht Verbünde Hauptschule-Realschule) nach aktuellem Stand 37 Hauptschulen in den kommenden Jahren auslaufen. Davon sind einige Hauptschulen mit einer anderen zusammengeschlossen worden, so dass die bisherigen Hauptschulstandorte erhalten bleiben.

    Zum Vergleich: Es gibt derzeit 511 öffentliche Realschulen, 518 öffentliche Gymnasien und 202 öffentliche Gesamtschulen.

    Antwort auf die Frage:
    2. Wie viele Hauptschulen sollen ausweislich bereits existierender Ratsbeschlüsse
    schon zum kommenden Schuljahr geschlossen werden?

    Von den unter Frage 1 genannten Schulen werden nach Information der Bezirksregierungen acht zum kommenden Schuljahr aufgelöst.

    Antwort auf die Frage:
    3. Bei wie vielen der in Frage 1 und 2 erfassten Hauptschulen handelt es sich um
    Ganztagshauptschulen?

    Bei fünf Schulen handelt es sich um Ganztagsschulen.

    Antwort auf die Frage:
    4. Wie viele Hauptschulen erfüllen nicht mehr die gesetzlich fixierten Bedingungen
    für den Betrieb einer Hauptschule?

    Die Landesregierung geht davon aus, dass alle Schulen, die fortgeführt werden, die gesetzlichen Bedingungen erfüllen. Andernfalls wird die Schulaufsicht auf die Schulträger zugehen und über schulorganisatorische Maßnahmen beraten.

    Antwort auf die Frage:
    5. Wie viele Hauptschulen werden zum kommenden Schuljahr nur noch einzügig
    betrieben werden können?

    Das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2009/2010 hat noch nicht begonnen. Eine Angabe ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Im laufenden Schuljahr werden 35 Hauptschulen einzügig und 670 Hauptschulen zwei- oder mehrzügig geführt.