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    10. Februar 2009

    Wie sehen die Pläne der Landesregierung zur Ausweitung der Kameraüberwachung an Schulen aus?

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    14. Wahlperiode
    Drucksache 14/8535
    02.02.2009

    Antwort
    der Landesregierung
    vom 04. März 2009 auf die Kleine Anfrage 3096
    der Abgeordneten Ulla Meurer und Renate Hendricks SPD
    Drucksache 14/8668

    Wie sehen die Pläne der Landesregierung zur Ausweitung der Kameraüberwachung an Schulen aus?

    Wie in den Aachener Nachrichten und im Generalanzeiger Bonn vom 22.01.2009 zu lesen war, plant die CDU in NRW eine Gesetzesänderung, um die Kameraüberwachung an Schulen zu erleichtern. Generalsekretär Hendrik Wüst kündigte an, die Videoüberwachung zur Verhinderung von Vandalismus auszuweiten.

    Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

    1. Wann ist beabsichtigt, das Parlament über die entsprechenden Initiativen zur Kameraüberwachung zu informieren?

    2. An welchen Punkten sollen die in § 29b Abs. 1 Satz 1 DSG NRW und in § 79 Abs. 1 SchulG festgeschriebenen Voraussetzungen für eine elektronisch-optische Überwachung an Schulen verändert werden?

    3. Welche Kriterien sollen bei der Auswahl neuer Kamerastandorte zugrunde gelegt werden?

    4. Von wem sollen die entstehenden Kosten für die Ausweitung der Kameraüberwachung getragen werden?

    5. Welchen Personen soll der Zugang zu dem aufgenommenen Bildmaterial gewährt werden?

    Antwort der Landesregierung
    Wie sehen die Pläne der Landesregierung zur Ausweitung der Kameraüberwachung an Schulen aus?