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    28. Mai 2009

    Förderung in Kompetenzzentren

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    14. Wahlperiode
    Drucksache 14/9326
    28.05.2009

    Antwort
    der Landesregierung
    vom 08. Juli 2009 auf die Kleine Anfrage 3382
    der Abgeordneten Renate Hendricks und Petra Schnepper SPD
    Drucksache 14/9543

    Förderung in Kompetenzzentren

    Mit den Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung installierte die nordrheinwestfälische Landesregierung in § 20 Abs. 5 S. 2 Schulgesetz NRW ein Instrument, das die bisherigen Maßnahmen der sonderpädagogischen Förderung bündeln soll. Ausdrücklich wird in den Eckpunkten zum Ausbau der Kompetenzzentren formuliert, es sei das Ziel, Schülerinnen und Schüler mit besonderen Problemlagen "anschlussfähiger" – sowohl an die allgemeine Schule als auch an die Arbeits- oder Studienwelt – zu machen, weshalb zu einer, zu einem Kompetenzzentrum ausgebauten Förderschule ein Netzwerk mit den allgemeinen Schule gehöre (S. 2 der "Eckpunkte für den Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung gem. § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW").

    Weiterhin werden als Ziele definiert, "Kinder und Jugendliche so frühzeitig zu fördern, dass sich Unterstützungsbedarfe dort, wo dies durch präventive sonderpädagogische Förderung möglich ist, nicht immer zu einem sonderpädagogischen Förderbedarf verfestigen" sowie "Schülerinnen und Schüler möglichst integrativ in allgemeinen Schulen zu fördern, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind" (S. 3 der "Eckpunkte").

    Als Bestandteil der bisherigen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sieht die Landesregierung auch den Gemeinsamen Unterricht (GU) an, dessen Förderung in Form von Stellen von 0,1 Stellen pro Schülerin oder Schüler in einzelnen Regierungsbezirken gesenkt wurde (auf 0,08 im Regierungsbezirk Köln; auf 0,05 im Regierungsbezirk Arnsberg).

    Einer aktuellen Pressemeldung ist zu entnehmen, dass die Landesregierung den zunächst auf 20 Schulen begrenzten Modellversuch der Kompetenzzentren nunmehr auf 50 Zentren ausweitet. Dadurch sollen Schulen ihre Schüler und Schülerinnen frühzeitiger individueller fördern können.

    Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

    1. Wie arbeiten die Kompetenzzentren mit den Regeleinrichtungen der frühen Förderung/Bildung zusammen?

    2. Wie werden die Kompetenzzentren ihrem Ziel gerecht, Kinder und Jugendliche "anschlussfähiger" zu machen?

    3. Wie gehen die Schüler und Schülerinnen in den Kompetenzzentren in die Statistik der
    "Förderschüler" mit ein?

    4. In welchem Umfang erhofft sich die Landesregierung durch die neuen Kompetenzzentren Schülerinnen und Schüler in den allgemeinen Schulen individuell zu integrieren? (Bitte Zielmarke mit Begründung formulieren)

    5. Mit welchen Unterstützungsangeboten wird die Integration in die allgemeinen Schulen aus den Kompetenzzentren heraus begleitet?

    Antwort der Landesregierung
    Förderung in Kompetenzzentren