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    23. Juni 2009

    Entwicklungspolitik in NRW

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    14. Wahlperiode
    Drucksache 14/9465
    23.06.2009

    Große Anfrage 36
    der Fraktion der SPD

    Antwort
    der Landesregierung
    vom 25. November 2009 auf die Große Anfrage 36 der Fraktion der SPD
    Drucksache 14/10165

    Entwicklungspolitik in NRW

    Der Philosoph Hans Jonas verlangt von den Menschen, sich so zu verhalten, dass die Folgen ihres Handelns auch künftig authentischem menschlichem Leben "auf Erden" zuträglich seien. Peter Sloterdijk konkretisiert diese Aussage Jonas indem er feststellt: "Wir haben durch die Globalisierung einen Weltzustand erzeugt, der von uns verlangt, dass wir die Erde und alles, was auf ihr ist, als das Eigene definieren müssen. Folglich ist darüber nachzudenken, wie sie in eine protektionistische Einheit verwandelt werden kann, statt in ein Objekt der Ausbeutung und Verwüstung".

    Gemeinsames Leben auf der Erde ist demnach davon abhängig, dass wir unser eigenes Leben verändern und auf andere Rücksicht nehmen. Diese Forderung richtet sich an jeden Einzelnen. Dies bedeutet aber zugleich, dass wir unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger darin bestärken und befähigen, Änderungen einzufordern und sich selber entsprechend zu engagieren. Sei es im Umweltschutz, in der Verantwortung für die Armen, in der Unterstützung für den Süden, beim Wissen um die Klimaschäden, in der gemeinsamen Verantwortung für die Welt. Die Politik alleine kann die bestehenden Aufgaben nicht lösen, ohne zivilgesellschaftliches Engagement ist Entwicklungszusammenarbeit nicht zu denken. Ein Kernbereich muss daher die Vermittlung des Wissens um diese herausragenden Probleme und eine damit einhergehende Bewusstseinsbildung sein. Dabei darf jedoch nicht verdrängt werden, dass es immer starker gesellschaftlicher sowie staatlicher Strukturen bedarf, die das Engagement des Einzelnen stützen.

    Den Bürgerinnen und Bürger muss klar sein: Mehr als 1,2 Mrd. Menschen auf der Welt leben von weniger als 1 Dollar pro Tag, weiteren 2,7 Mrd. Menschen stehen weniger als 2 Dollar zur Verfügung. Über 840 Mio. Menschen leiden unter chronischem Hunger. Jedes Jahr sterben 11 Mio. Kinder – die meisten unter fünf Jahren – und mehr als sechs Mio. von ihnen an vermeidbaren Krankheiten wie Malaria, Durchfall und Lungenentzündung. 114 Mio. Kinder besuchen keine Grundschule und 584 Mio. Frauen sind Analphabeten. Mehr als eine Mrd. Menschen haben keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser und über zwei Mrd. haben keinen Zugang zu grundlegender Abwasserentsorgung.

    Neben der Armutsbekämpfung und dem Willen, allen Menschen ein menschenwürdiges Leben zu garantieren, eine Forderung, die man auch aus der Charta der Vereinten Nationen von 1945 ableiten kann, in deren Präambel die Unterzeichner den „Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein“ herausheben, darf jedoch der wirtschaftliche Aspekt nicht aus den Augen verloren werden. So argumentierte beispielsweise die Weltbank, dass ein für die Entwicklungsländer fairer Welthandel diesen Ländern deutlich mehr Einnahmen verschaffen würde als die Geberländer durch Projekte der Entwicklungszusammenarbeit bereitstellen. Aus diesem Ansatz kann eine Win-Win-Situation entstehen.

    In der UN-Millenniumserklärung aus dem Jahr 2000 und den daraus abgeleiteten Millennium-Entwicklungszielen wird der Wille der internationalen Gemeinschaft zum Ausdruck gebracht, bis zum Jahr 2015 in den wichtigsten Bereichen menschlicher Entwicklung konkret definierte Verbesserungen zu erreichen. Außerdem wird in der „Paris Deklaration über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit“ vom 02.03.2005 ausdrücklich eine qualitativ und quantitativ verbesserte Struktur der Geberzusammenarbeit eingefordert.

    Es besteht Konsens, dass zur Erreichung der Ziele alle nationalen und internationalen Akteure die Aufgaben übernehmen müssen, für deren Durchführung sie komparative Vorteile, Potenziale und Zuständigkeiten haben. Diese Erkenntnis war in Deutschland nicht schon immer vorherrschend. Lange Jahre wurde Entwicklungszusammenarbeit wie selbstverständlich als eine reine Bundesangelegenheit angesehen. Seit dem ersten Beschluss der MPK aus dem Mai 1962 haben die Länder dann in unterschiedlichem Maße damit begonnen, ihre Pflichten in diesem wichtigen Sektor wahrzunehmen.

    Diese liegen bei den Bundesländern insbesondere im Bereich der Bildungs- und Informationspolitik im Inland, in der Stärkung kommunaler, lokaler und regionaler Strukturen, der aktiven Mobilisierung und Nutzung von Potenzialen der im jeweiligen Bundesland lebenden Diasporen und der modellhaften Förderung von Vorhaben und Partnerschaften in Zusammenarbeit mit Organisationen und Unternehmen.

    Zum besseren Verständnis sei an dieser Stelle auf die langjährige entwicklungspolitische Tradition NRWs verwiesen, die ihren Ausdruck in der beispielhaften Entwicklung der Eine- Welt-Arbeit gefunden hat. Über Jahre hinweg hat sich hier ein starkes Netz von Aktiven gebildet. So entstanden neben 3.000 Eine-Welt-Gruppen ein namhaftes Nord-Süd Zentrum, welches in Bonn angesiedelt ist. Dass Bonn UNO-Stadt ist, sei an dieser Stelle noch einmal besonders in Erinnerung gerufen.

    Im Prinzip sind die Aufgaben in den Leitlinien der Entwicklungszusammenarbeit des Landes NRW und dem Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder vom 22. bis 24.10.2008 ange- legt. Die konsequente Umsetzung dieser Beschlüsse und Richtlinien in NRW ist jedoch völlig unzureichend und entspricht in keiner Weise sowohl den existenziell bedrohlichen Dimensionen der zu lösenden Probleme, noch der Stärke und den Möglichkeiten des Landes NRW.

    Daher fragen wir die Landesregierung:

    Schwerpunkte der Entwicklungszusammenarbeit des Landes NRW

    I. Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz
    II. Entwicklungspolitische Leitlinien des Landes NRW
    III. Entwicklungszusammenarbeit im Geschäftsbereich der Ministerien
    IV. Perspektiven der Entwicklungszusammenarbeiten mit den Partnerländern
    V. Umsetzung der Bildungsdekade – Nachhaltige Entwicklung in NRW
    VI. Wissenschaftliche Begleitung und Kooperation
    VII. Fairer Handel
    VIII. Förderung des Zivilgesellschaftlichen Engagements in NRW
    IX. Projekte der Entwicklungszusammenarbeit des Bundes und der Europäischen Union

    I. Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz

    1. a) Wie hoch ist der Anteil NRWs an den Leistungen der Öffentlichen Entwicklungshilfe der Bundesländer absolut und prozentual im Vergleich mit den anderen Bundesländern im Jahr 2009 (bitte für jedes Bundesland und im Vergleich der Ausgaben pro Einwohner benennen)?

    b) Wie setzt sich dieser Betrag in NRW zusammen?

    c) Wie hoch war dieser Betrag in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 absolut und prozentual im Vergleich mit den anderen Bundesländern (bitte für jedes Bundesland einzeln benennen)?

    2. a) Inwiefern orientiert sich die nordrhein-westfälische Entwicklungspolitik an der Verpflichtung, dass NRW – wie die anderen Bundesländer – zur Erreichung der acht UN-Milleniumentwicklungsziele beitragen will?

    b) Wo ist das konzeptionell niedergelegt?

    c) Welche Beiträge leistet NRW ganz konkret zur Verwirklichung der acht UN-Millenniumsentwicklungsziele (bitte für jedes Ziel Maßnahmen und Budgets benennen)?

    3. a) Wie und mit welcher Ausstattung will das Land NRW zu den ODA-Verpflichtungen (Official Development Assistance) der Bundesrepublik Deutschland beitragen, bis 2010 einen Wert von 0,51 und bis 2015 einen Wert von 0,7 zu erreichen?

    b) Welche Anstrengungen sind dazu in den kommenden Jahren geplant?

    II. Entwicklungspolitische Leitlinien des Landes NRW

    1. Wie erklärt/rechtfertigt die Landesregierung den starken Einschnitt bei finanziellen Mitteln, die die Landesregierung für Entwicklungszusammenarbeit bereitstellt?

    2. a) In welchen Ländern/Regionen leistet NRW derzeit Projekthilfe?

    b) Wie lange werden diese Projekte bereits unterstützt, wie lange ist die Förderung vorgesehen?

    c) Bei welchen dieser Projekte und in welchem Umfang kommt es zur Zusammenarbeit mit Privatunternehmen, unter anderem in Public-Private-Partnership-Projekten (PPP)?

    d) Welche nordrhein-westfälischen Unternehmen engagieren sich in entwicklungsrelevanten PPP-Projekten in welchen Ländern?

    f) Wie viele Arbeitsplätze in NRW sind mit solchen Projekten/Aufträgen verknüpft bzw. davon abhängig?

    e) Welche dieser Projekte sind von Nichtregierungsorganisationen, die von NRW unterstützt bzw. gefördert werden? Worin besteht diese Unterstützung bzw. Förderung?

    3. a) Verfolgt NRW eine Nachhaltigkeitsstrategie (sowohl wirtschaftlich, sozial, politisch, ökologisch, bildungsorientiert wie kulturell) in der entwicklungspolitischen Arbeit?

    b) Wenn ja, wie sieht diese aus und wie werden die Bereiche der entwicklungspolitischen Arbeit / Agenda 21 in die Landesnachhaltigkeitsstrategie konzeptionell integriert?

    c) Wenn nein, warum nicht und wird stattdessen das Prinzip der Nachhaltigkeit angemessen berücksichtigt? Auf welche Art und Weise geschieht dies?

    4. Welche Kooperationen bestehen zwischen nordrhein-westfälischen Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsunternehmen und sonstigen Akteuren mit vergleichbaren Partnern in den Partnerländern?
    Wer sind diese Partner und wie sind sie in den Partnerländern aufgestellt?

    5. Verfolgt die Landesregierung ein Konzept, wenn es darum geht, deutsche sowie Partner-Akteure in Wirtschaftsbeziehungen zusammen zu führen?
    Wenn ja, wie sieht dieses Konzept aus und welche Auswirkungen sollen damit verbunden sein?

    6. Welche zukünftigen Schwerpunkte will die Landesregierung im Bereich der entwicklungspolitischen Arbeit umsetzen und welche Finanzierungsmittel stehen hierfür zur Verfügung?

    7. a) Welche Schwerpunkte setzt das Land NRW bei der Förderung der entwicklungspolitischen Arbeit, regional und sektoral?

    b) Wie sind diese Schwerpunkte begründet?

    c) Wo ist dies konzeptionell niedergelegt?

    d) Worin macht sich jeweils konkret die Schwerpunktsetzung fest (Vergabe von Fördermitteln, Eigenaktivitäten, etc)?

    e) Welche Planungen gibt es für die Zukunft: Erweiterung, Festigung oder Ausbau der Schwerpunkte?

    f) Hat die Landesregierung die bestehenden Schwerpunkte in irgendeiner Form evaluiert? Ist das Ergebnis öffentlich einzusehen? Wenn ja, wo?

    8. a) Welche Projekte führt das Land NRW im Bereich Good Governance durch?

    b) Seit wann laufen diese Projekte?

    c) Lassen sich Erfolge verzeichnen? Wenn ja, welche? Wie werden diese gemessen? Wenn nein, sind Modifikationen der Projekte vorgesehen?

    9. a) Welche Projekte führt das Land NRW im Bereich Gleichberechtigung – speziell der Förderung von Frauen – durch?

    b) Seit wann laufen diese Projekte?

    c) Lassen sich Erfolge verzeichnen? Wenn ja, welche? Wie werden diese gemessen? Wenn nein, sind Modifikationen der Projekte vorgesehen?

    10. a) Welche Projekte führt das Land NRW im Bereich Klima und Klimaschutz durch?

    b) Seit wann laufen diese Projekte?

    c) Lassen sich Erfolge verzeichnen? Wenn ja, welche? Wie werden diese gemessen? Wenn nein, sind Modifikationen der Projekte vorgesehen?

    11. a) Unterstützt bzw. fördert das Land NRW Nichtregierungsorganisationen, die im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit angesiedelt sind?

    b) Wenn ja, welche, mit welchem Ziel und in welchem Umfang in den Jahren 2005 bis 2009?

    c) Wenn nein, warum nicht?

    12. Inwieweit fließen Aspekte der Entwicklungszusammenarbeit, der Globalisierung und Nachhaltigkeitsfragen in künftige Strategien und Handlungen der Landesregierung ein?

    13. Wie werden diese Maßnahmen unter Beteiligung der oben genannten Akteure koordiniert und abgestimmt?

    14. Inwiefern berücksichtigt die Landesregierung den Faktor Kultursensibilität in ihrer Entwicklungspolitik?

    15. a) Welche Konferenzen zum Thema Entwicklungspolitik, Entwicklungszusammenarbeit etc. laufen in NRW unter Beteiligung der Landesregierung?

    b) Welche dieser Veranstaltungen sind für die nächsten Jahre in Bonn geplant?

    16. a) Welche Diaspora-Gruppen arbeiten z.Z. in NRW?

    b) Wie sieht ihre Organisationsform aus?

    c) Besteht eine Vernetzung mit der Landesregierung? Wie sieht diese aus? Wenn nein, warum nicht und ist angedacht dies zu ändern?

    17. Wie sieht die zivilgesellschaftliche Verankerung dieser Gruppen in der nordrhein-westfälischen Gesellschaft aus?

    III. Entwicklungszusammenarbeit im Geschäftsbereich der Ministerien

    1. Welche Ministerien haben mit welchen Haushaltsansätzen welche Projekte, Aufgaben, Maßnahmen und Programme in den vergangenen fünf Jahren auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt und/oder finanziert und welche Schwerpunkte wurden hierbei gebildet?

    2. Welche Rolle hat die Entwicklungszusammenarbeit in den einzelnen Ressorts inne und wie wurde sie koordiniert und aufeinander abgestimmt?

    3. Welche Rolle hat die Staatskanzlei bei Schwerpunktsetzungen dabei gespielt?

    4. Welche Akzente setzt die Staatskanzlei insgesamt in der Entwicklungspolitik?

    IV. Perspektiven der Entwicklungszusammenarbeiten mit den Partnerländern

    1. a) Plant die Landesregierung die Mittel für die „Pflege“ der Partnerschaften zu erhöhen?

    b) Wie stellt sich die Landesregierung die weitere Entwicklungszusammenarbeit vor, wenn die Mittel in bestehender Höhe enthalten bleiben?

    c) Welche Projekte wird die Landesregierung zukünftig in welchem Umfang fördern und welche durch Geldmangel auslaufen lassen? Auf welcher Grundlage wurde die entsprechende Entscheidung getroffen?

    2. Im Magazin „mARKETS Das Servicemagazin für Außenwirtschaft“ befasst sich ein Kommentar mit dem Zerfall von Südafrikas Infrastruktur. Grund hierfür sei nicht in erster Linie Geldmangel sondern fehlendes Know-how und Abwanderung von gut Ausgebildeten.

    a) Wie bewertet die Landesregierung den Fachkräftemangel in Afrika, insbesondere in Bezug auf die eigenen Partnerländer? Welche Anstrengungen unternimmt NRW, um den Fachkräftemangel in Südafrika zu beheben?

    b) Leistet das Land NRW bei Mangel Beratungsdienste und technologische Hilfe? Wie ist dieser „Transfer“ organisiert? Welche Organisationen/ Unternehmen sind involviert?

    3. Bestehen Abstimmungen seitens der Landesregierung in Bezug auf entwicklungspolitische Projekte, Vorhaben oder Ziele mit der Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und den zuständigen Stellen der EU?
    Wenn ja, welche?

    4. Wie beurteilt die Landesregierung die Überlegung, Südafrika in toto in den Mittelpunkt der Entwicklungszusammenarbeit zu stellen?

    Ghana

    1. Was zeichnet Ghana als Partnerland von NRW aus?

    2. Welches waren die Gründe, warum die Landesregierung das Land Ghana als Partnerland ausgewählt hat?

    3. Welche Erwartungen stellt die Landesregierung an eine Partnerschaft mit Ghana?

    4. Welche langfristigen Planungen verfolgt die Landesregierung in der Partnerschaft mit Ghana?

    5. Sind diese Planungen in schriftlicher Form einzusehen?

    6. Welche Erfahrungen hat die Landesregierung mit der Partnerschaft zu Ghana gesammelt?

    7. Wie sind diese Erfahrungen in die zukünftigen Planungen eingeflossen?

    Welche Personen der Landesregierung (Stichwort: Tourismus) haben das Partnerland Ghana seit Bestehen der Partnerschaft mit welchen Zielen besucht?
    Welche Verbindungsstellen stehen NRW in Ghana zur Verfügung? Welche Erwartungen verbindet das Land Ghana an die Partnerschaft mit NRW?

    9. Welche Ergebnisse für die Politik in NRW haben diese Besuche gebracht?

    10. Sind die Erfahrungen aus den Besuchen in irgendeiner Form in die langfristigen Planungen eingeflossen? Wenn ja, um welche programmatischen und praktischen Punkte handelt es sich?

    11. Ein nicht unerheblicher Faktor des ghanesischen BIP stellen die Rücküberweisungen der in Deutschland bleibenden Ausgebildeten in ihre Heimat – an ihre Familien – dar.
    Wie bewertet die Landesregierung diesen Umstand?

    12. Welche Auswirkungen hat die Weltwirtschaftkrise auf die Auslandsüberweisungen?

    13. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor, wie diese Auslandsüberweisungen in Ghana wirtschaftlich eingesetzt werden?

    14. In welchem Umfang verfügt Ghana über Auslandsüberweisungen aus anderen Ländern der EU?

    15. Welche Ankerpunkte sieht die Landesregierung bei einem überwiegend angelsächsischen geprägtem Land (Verwaltung, Justiz, Recht), Know-How aus Deutschland dort mit einfließen zu lassen?

    16. Gibt es Überlegungen, das Bildungssystem in Ghana zu unterstützen und den Anspruch auf Grundbildung damit in Ghana für alle Kinder zu sichern?

    17. Welche Hilfe gibt NRW bei Schulpartnerschaften mit Ghana?

    18. Welche Verabredungen wurden mit den Kommunen geschlossen, die Partnerschaften mit Kommunen in Ghana eingegangen sind?

    19. Welche Unterstützung erhalten Städte und Kommunen in NRW bei der Realisierung einer Partnerschaft in Ghana?

    Mpumalanga

    1. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit Mpumalanga grundsätzlich?

    2. 2003 trat eine gemeinsame Vereinbarung zwischen den Regierungen der beiden Länder in Kraft. Welche Verbesserungen konnten seitdem erzielt werden?

    3. 2004 bis 2006 fanden zahlreiche Reisen von Bürgerinnen und Bürgern NRWs in die Provinz Mpumalanga statt.

    a) Inwieweit war die Landesregierung an diesen Besuchen beteiligt?

    b)Wie haben diese Reisen die entwicklungspolitische Zusammenarbeit vorantreiben können?

    c) Welche programmatischen oder projektbezogenen Neuerungen haben sich durch die Besuche ergeben?

    4. 2005 fanden Besuche aus Mpumalanga in NRW statt.

    a) Konnten hierbei neue Projekte erarbeitet werden? Wenn ja, welche?

    b) Hat die Landesregierung diese Besuche initiiert?

    5. Sind weitere Besuche in Mpumalanga geplant? Wenn ja, zu welchem Zweck und welche Personen?
    Welche Besuche sind aus Mpumalanga nach NRW geplant?

    6. Wie werden die Aktivitäten der zahlreichen (ehrenamtlich und hauptamtlich) Tätigen in Mpumalanga koordiniert?
    Welche Rolle spielt das Mpumalanga-Forum in diesem Zusammenhang?
    Was tut die Landesregierung zur Koordination?

    7. In welchem Umfang finanziert die Landesregierung das Mpumalanga-Forum?

    8. Welche Projekte hat das Mpumalanga-Forum bislang durchgeführt, welche sind zukünftig geplant?

    9. Angeregt durch die Deutschen Kulturwochen in Südafrika 2004 sind zahlreiche Kulturprojekte in Mpumalanga entstanden.

    a) Wer ist an diesen Kulturprojekten beteiligt?

    b) Ist eine Zusammenarbeit mit der Landesregierung gegeben? Wenn ja, in welcher Art und Weise? Wenn nein, warum nicht?

    c) Welche kulturpolitischen Projekte laufen derzeit –sowohl in NRW als auch in Mpumalanga?

    10. In welcher Form unterstützt die Landesregierung den Aufbau so genanter Jugendverbandsstrukturen?

    11. a) Wie unterstützt die Landesregierung den Austausch von Jugendlichen zwischen Mpumalanga und NRW?

    b) Wie gestaltet sich die Auswahl der Jugendlichen, die nach NRW kommen? Welche Auswahlkriterien bestehen?

    12. Die Fußballweltmeisterschaft 2010 in Südafrika ist mit einzelnen Spielstätten auch in Mpumalanga vertreten. In welcher Form unterstützt die Landesregierung Mpumalanga in diesem Zusammenhang – durch Wissenstransfer bzw. finanzielle oder personelle Unterstützung?

    13. Wie werden die Besucherinnen und Besucher der WM aus NRW über die Sicherheitslage in Südafrika / Mpumalanga informiert?

    14. Wie unterstützt die Landesregierung das YESS-Projekt (Youth Empowerment Scheme through Sport)? Welche Verbesserungen hat das Projekt bewirken können?

    15. Die Sportjugend NRW beabsichtigte in Zusammenarbeit mit dem Department of Sport, Recreation and Cultur, dem Department of Education und der Mpumalanga Academy of Sport im Zeitrahmen von 2007 bis 2010 Lehrerinnen und Lehrer in verschieden Sportarten auszubilden.
    Wie hat die Landesregierung diese Bemühungen unterstützt? Bitte legen Sie den Stand des Projektes und das angestrebte Ziel dar.

    16. HIV/Aids spielt auch in Mpumalanga eine zentrale Rolle.

    a) Unterstützt die Landesregierung Arbeitsplatzprogramme für HIV-Infizierte in Mpumalanga? Wenn ja, wie? Wenn nein, ist dies zukünftig beabsichtigt und in welcher Art und Weise?

    b) Sind der Landesregierung Projekte und Maßnahmen bekannt, die Aufklärungs- und Beratungsarbeit leisten, oder anonyme HIV-Tests anbieten? In welcher Form ist die Landesregierung involviert?

    c) Wie bewertet die Landesregierung den Zugang HIV-Infizierter in Mpumalanga zu antiviralen Medikamenten? Sind zur Verbesserung dieses Umstandes Projekte geplant?

    17. Welche Schulpartnerschaften sind der Landesregierung bekannt und welche Auswirkungen haben diese Partnerschaften sowohl für die Schulen in NRW als auch in Mpumalanga?

    18. Wie sieht die finanzielle Förderung Mpumalangas im laufenden Haushaltsjahr aus?
    Wie war es um selbige in den letzten 10 Jahren bestellt – nach Jahren aufgeschlüsselt?

    V. Umsetzung der Bildungsdekade – Nachhaltige Entwicklung in NRW

    1. a) Wie hoch ist der Anteil NRWs an den Studienplatzkosten für Studentinnen und Studenten aus Entwicklungsländern absolut und prozentual im Vergleich mit den an deren Bundesländern im Jahr 2009 (bitte für jedes Bundesland einzeln benennen)?

    b) Wie setzt sich dieser Betrag zusammen?

    c) Wie hoch war dieser Betrag in den Jahren 2006, 2007 und 2008 absolut und prozentual im Vergleich mit den anderen Bundesländern (bitte für jedes Bundesland einzeln benennen)?

    2. a) Wie viele Studierende aus Entwicklungsländern studieren in NRW? Wie viele davon studieren dauerhaft (kein Semesteraustausch, sondern für die Dauer eines gesamten Studiums)?

    b) Wie hoch ist die Quote der fertig Ausgebildeten, die in die jeweiligen Heimatländer zurückkehren?

    c) Wie unterstützt die Landesregierung diese "Rücksendungen"? Gibt es hierzu konkrete Projekte, um die Quote zu erhöhen? Wenn ja, welche?

    d) Wie beurteilt die Landesregierung das Problem der Festigung so genannter Bildungseliten in den Heimatländern der ausländischen Studierenden nach der Ausbildung und Rückkehr in ihre Heimatländern?

    e) Hat die Landesregierung irgendeine Möglichkeit, auf die Auswahl der nach Deutschland geschickten Studienanfänger Einfluss zu nehmen, d.h. beispielsweise finanzielle Benachteiligungen von Studierwilligen aufzuheben, um den Interessierten ein Studium in NRW zu ermöglichen? Wenn ja, in welcher Form tut sie dies?

    f) Am 04. September 2007 beschloss die Landesregierung die Schließung des Studienkollegs in NRW zum Jahre 2009. Welche Kompensationen plant die Landesregierung für die Vorbereitung von ausländischen Studierenden auf ein Studium an einer nordrhein-westfälischen Hochschule?

    3. Das von der Kultusministerkonferenz und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit gemeinsam initiierte Referenzcurriculum zum Thema "Globales Lernen" wurde unter Beteiligung der Bundesländer erarbeitet und liegt nun vor. Welche Maßnahmen zur Umsetzung des Referenzcurriculums hat die Landesregierung eingeleitet bzw. wird sie einleiten

    a) in der Lehrerausbildung,

    b) in der Lehrerfortbildung,

    c) im Unterricht,

    d) in der Erarbeitung von Unterrichtsmaterialien?

    4. a) Wie ist an den nordrhein-westfälischen Schulen das Thema Nord-Süd-Arbeit integriert? Bitte eine Aufschlüsselung nach Fächern, in denen diese Thematik behandelt angesprochenen wird sowie die Zeit, die hierfür veranschlagt wird.

    b) Welche Rolle spielt das Thema Nord-Süd-Arbeit im Zentralabitur und in den zentralen Prüfungen?

    c) Wird der Aktionsplan "Zukunft Lernen" umgesetzt? Wenn ja, wie wird dies sichtbar und gibt es bereits ein Zwischenfazit?

    5. a) Gibt es einen Schwerpunkt Entwicklungszusammenarbeit bei der Landeszentrale für politische Bildung?

    b) Wenn ja, welches Konzept liegt diesem Schwerpunkt zugrunde? Wie wird die Landeszentrale für politische Bildung für diese Arbeit finanzielle unterstützt?

    c) Welche Veranstaltungen und Projekte wurden im Rahmen dieses entwicklungspolitischen Schwerpunkts von 2005 bis 2009 durchgeführt?

    d) Wenn nein, warum nicht?

    e) Wenn nein, ist ein solcher Schwerpunkt geplant?

    6. a) Welche Aktionen sind der Landesregierung zu der "Aktion Tagwerk – Dein Tag für Afrika" bekannt?

    b) Welche Projekte werden mit dem Erlös unterstützt?

    c) Sind diese Aktionen in ein umfassendes landesentwicklungspolitisches Konzept eingebettet?

    7. Welche wichtigen Anstöße sind vom „Runden Tisch“ der Deutschen UNESCO-Kommission zur Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ bisher ausgegangen?

    8. Wie ist der Runde Tisch in der Zivilgesellschaft verankert?

    9. Welche finanziellen Mittel haben für den Aktionsplan in den Jahren 2005 bis 2009 zur Verfügung gestanden?

    10. Wie soll der Aktionsplan zukünftig ausgestattet werden?

    11. Welche neuen Projekte wurden in den Jahren 2007 bis 2009 bewilligt und sind in welcher Höhe bezuschusst worden?

    12. Wie sieht das Konzept der Landesregierung und der hauptsächlich involvierten Ministerien MUNLV, Schulministerium, MGFFI sowie der Staatskanzlei aus?
    Wo ist dieses Konzept öffentlich einzusehen?

    13. Wie ist die Stiftung Umwelt und Entwicklung in den Aktionsplan eingebunden?

    14. Werden der Stiftung dafür zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt?

    VI. Wissenschaftliche Begleitung und Kooperation

    1. Welche wissenschaftlichen Einrichtungen befassen sich in NRW mit Fragen der Entwicklungszusammenarbeit des Landes?

    2. Auf welchen Gebieten sind die jeweiligen Einrichtungen aktiv?

    3. a) Welche dieser Einrichtungen werden vom Land NRW finanziert bzw. mitfinanziert?

    b) In welcher Höhe wurden in den letzten fünf Jahren finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt (bitte für jedes Jahr benennen)?

    4. Welche Gründe lagen vor, um den jeweiligen Haushaltsansatz zu kürzen bzw. zu erhöhen?

    5. Welcher Behörde sind die jeweiligen Einrichtungen zugeordnet?

    6. An welchen nationalen und internationalen Konferenzen zum Thema Entwicklungszusammenarbeit nahmen Vertreter welcher wissenschaftlichen Einrichtungen aus NRW in den letzten fünf Jahren teil?

    7. Welche national und international ausgerichteten Tagungen und Konferenzen wurden von nordrhein-westfälischen Einrichtungen zur Entwicklungszusammenarbeit in den letzten fünf Jahren durchgeführt?

    8. Welche größeren Austausch-Projekte mit Afrika werden von Institutionen des Landes durchgeführt?

    9. Wie werden NRW-Hochschulen von der Landesregierung bei ihren entwicklungspolitische Themen und Projekte betreffenden Kooperationen bzw. Partnerschaften von der Landesregierung unterstützt?

    10. Welche entwicklungspolitischen Projekte an Hochschulen sind der Landesregierung bekannt?
    Werden diese von der Landesregierung unterstützt?
    Wenn ja, in welchem Maße?

    VII. Fairer Handel

    1. Wie schätzt die Landesregierung den Schaden für Entwicklungsländer aufgrund nicht fairen Handels ein?

    2. Beabsichtigt die Landesregierung nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechtes des Bundes, das Landesvergaberecht zu ändern und in die Ausschreibungen z.B. die Einhaltung der Kernarbeitsnormen aufzunehmen und auch gegenüber den Kommunen entsprechende Empfehlungen zu geben?

    3. a) Wird bei der Beschaffung von Gütern für die Landesbehörden die Einhaltung von sozialen Mindeststandards in der Form gefördert, dass Lieferanten auch Waren aus dem fairen Handel anbieten müssen?

    b) Gibt es dazu konkrete Vorgaben der Landesregierung?

    c) Wenn nein, sind solche Vorgaben geplant, die sicherstellen, dass Produkte für Landesbehörden aus nachhaltiger, sozial- und umweltverträglicher Produktion kommen und u. a. aus dem sogenannten "fairen Handel" beschafft werden?

    d) Wie hat die Landesregierung bisher sichergestellt, dass Produkte des öffentlichen Einkaufs nicht durch Kinderarbeit produziert wurden?

    4. Haben nordrhein-westfälische Behörden in der Vergangenheit beim Einkauf von Textilprodukten, die in einem Entwicklungsland hergestellt wurden, ihre Lieferanten um Auskunft gebeten, inwieweit für die Herstellungsbedingungen Verhaltenskodizes bestehen und ob deren Einhaltung überprüft wird?

    5. a) Beabsichtigt die Landesregierung, die ihr nachgeordneten Behörden zu verpflichten, dass sich die Beschaffung von Textilprodukten an den Grundsätzen und Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ausrichtet?

    b) Wenn bereits entsprechend verfahren wird, welche Ergebnisse wurden erzielt?

    c) Wenn dies bisher noch nicht verfolgt wurde, warum nicht?

    6. Bestehen die Uniformen für die NRW-Polizistinnen und Polizisten aus fair gehandeltem Material? Wenn nein, warum nicht und wird dies zukünftig geändert?

    7. a) Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, die Gründung von sogenannten Weltläden im Rahmen ihrer Existenzgründungsförderung zu unterstützen?

    b) Wenn nein, warum nicht?

    c) Wenn ja, geschieht dies bereits?

    8. Ist es möglich, EU-Mittel für durch fairen Handel entstandene Aufwendungen zu erhalten?

    9. Besteht die Möglichkeit, bei Ausschreibungen das „faire“ Angebot statt des billigsten Angebots zu wählen? In welchen Fällen wurde dies bereits realisiert?

    VIII. Förderung des Zivilgesellschaftlichen Engagements in NRW

    1. Wie, in welcher Höhe und aus welchen Haushaltstiteln wird von der Landesregierung bürgerschaftliches Engagement für nachhaltige Entwicklung in NRW und in den Entwicklungsländern finanziell und organisatorisch unterstützt?

    2. a) In welcher Form fördert die Landesregierung im Rahmen ihrer Entwicklungspolitik bürgerliches Engagement und Ehrenamt?

    b) Wie verteilt sich diese Förderung von bürgerschaftlichem Engagement auf die entwicklungspolitische Inlandsarbeit und wie und in welchem Umfang wird bürgerschaftliches Engagement in den Entwicklungsländern/Partnerländern gefördert?

    c) In welchem (finanziellen) Maße unterstützt die Landesregierung das Koordinatoren-Programm?

    d) In welchen Kommunen bestehen so genannte Agendabüros? Werden diese von der Landesregierung unterstützt?

    e) Wie bewertet die Landesregierung das Fehlen einer Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements im Rahmen des "Gemeindefinanzierungsgesetzes"?

    f) Wie schätzt die Landesregierung die Bedeutung der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit ein (Studie des DIE 2009)?

    3. Beabsichtigt die Landesregierung gegenüber den Kommunen Empfehlungen auszusprechen, sich bei entwicklungspolitischen Themen zu engagieren?

    4. Welche Möglichkeiten gibt es für Kommunen, die der Haushaltssicherung unterworfen sind?

    5. Wie wird das Engagement von Organisationen wie z.B. Schulen unterstützt, sowohl finanziell als auch logistisch und ideell?

    6. Was ist aus den in der Einleitung erwähnten 3.000 Eine-Welt-Gruppen geworden? Wie viele bestehen z.Z. in NRW?

    IX. Projekte der Entwicklungszusammenarbeit des Bundes und der Europäischen Union

    1. Welche Fördermittel der EU sind für die Entwicklungszusammenarbeit zugänglich?

    2. Welche Projekte der Entwicklungszusammenarbeit wurden durch welche Träger aus NRW mit Unterstützung des Bundes oder der Europäischen Union in den vergangenen fünf Jahren durchgeführt?

    3. Wie wird die Entwicklungszusammenarbeit zwischen Bund und Land organisiert?

    Hannelore Kraft
    Carina Gödecke
    Wolfram Kuschke
    Britta Altenkamp
    Ute Schäfer
    Renate Hendricks

    und Fraktion

    Antwort der Landesregierung
    Entwicklungspolitik in NRW