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    01. Dezember 2008

    Mangelfächer - Mangelware?

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    14. Wahlperiode
    Drucksache 14/8294
    14.01.2009

    Antwort
    der Landesregierung
    auf die Kleine Anfrage 2925 vom 25. November 2008
    der Abgeordneten Ulla Meurer und Renate Hendricks SPD
    Drucksache 14/7970

    Mangelfächer ? Mangelware?

    Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2925 mit Schreiben vom 9. Januar 2009 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Ministerpräsidenten, dem Innenminister und dem Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie wie folgt beantwortet:

    Wortlaut der Kleinen Anfrage
    In den Schulen Nordrhein-Westfalens werden Referendarinnen und Referendare zu Lehrerinnen und Lehrern ausgebildet. Unter diesen neu ausgebildeten Lehrkräften gibt es junge Menschen, die älter als 35 Jahre sind, Fächerkombinationen wie Mathematik und Physik oder Mathematik und Chemie oder Mathematik und Musik usw. haben. Sie legen zum Teil hervorragende Prüfungen ab und können sofort in den Schuldienst eingestellt werden. Jedoch zu schlechteren Bedingungen als in den Nachbarbundesländern. Statt eines Eingangsgehaltes von A 13 und Verbeamtung bietet Nordrhein-Westfalen E 12 ohne Verbeamtung.
    Ergebnis vieler beim Petitionsausschuss des Landes NRW eingereichter Petitionen ist, dass auf dem Klageweg erreicht worden ist, zu den alten Bedingungen des Mangelfacherlasses einzustellen.

    Antwort auf die Frage:
    1. Wie hat das Schulministerium die Schulen und angehenden Lehrkräfte informiert, dass sie auf Grund von Klagen zu den alten Bedingungen des Mangelfacherlasses eingestellt werden können?

    Das Schulministerium hat keine derartige Informationen herausgegeben, weil sie nicht zutreffend wären. Lehrkräfte können nicht zu den alten Bedingungen des Mangelfacherlasses eingestellt werden.

    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einigen Fällen von Tarifbeschäftigten, die unter Verweis auf den früheren Mangelfacherlass ihre Verbeamtung begehrten, zu Gunsten der Kläger entschieden, in anderen Fällen zu Gunsten des Landes. Zu beiden Konstellationen laufen derzeit Anträge auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster.

    Antwort auf die Frage:
    2. Bildet das Land NRW immer noch für die benachbarten Bundesländer in den Mangelfächern aus?

    Das Land Nordrhein-Westfalen bildet Lehrerinnen und Lehrer in allen Fächern und Lehrämtern für den Lehrerberuf aus. Von den Bewerberinnen und Bewerbern stammt ca. ein Drittel aus anderen Bundesländern; diejenigen, die das Ausbildungsangebot annehmen, machen insgesamt ca. ein Viertel aller auszubildenden Lehrkräfte aus.

    Antwort auf die Frage:
    3. Wann beabsichtigt NRW wie die benachbarten Bundesländer das Alter für die Verbeamtung raufzusetzen?

    Die Anhebung der Altersgrenze zur Verbeamtung in der Laufbahnverordnung (LVO) ist derzeit nicht beabsichtigt.
    Eine generelle Überprüfung der Altersgrenzen der LVO bleibt insbesondere wegen der schwierigen Bewertung der finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt der großen Dienstrechtsreform vorbehalten, die für die kommende Legislaturperiode geplant ist.

    Antwort auf die Frage:
    4. Wie viel ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer wanderten in den Jahren 2006 - 2008 schon auf Grund der oben beschriebenen Regelung ab?

    Dem Ministerium für Schule und Weiterbildung liegen keine Daten vor, wie viele und auf Grund welcher Motivation in Nordrhein-Westfalen ausgebildete Lehrkräfte von einer Bewerbung für den Schuldienst in Nordrhein-Westfalen absehen. Dabei handelt es sich um persönliche und jeweils individuelle Gründe, die nach Abschluss des Prüfungsverfahrens durch die Studienseminare oder im Rahmen des Lehrereinstellungsverfahrens nicht erhoben werden. Zu den Wanderungsbewegungen unter den Bundesländern wird im Übrigen auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 2855 - Drucksache 14/8065 verwiesen.
    Zu der Kleinen Anfrage "Was unternimmt die Landesregierung gegen die Lehrerabwanderung?"

    Antwort auf die Frage:
    5. Wie viel Lehrerinnen und Lehrer in NRW sind zu den schlechteren Konditionen in
    den Jahren 2006 - 2008 insgesamt eingestellt worden?

    Im Jahr 2006 sind ca. 7.500, im Jahr 2007 ca. 5.000 und im Jahr 2008 bisher ca. 6.000 Lehrkräfte in den öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen eingestellt worden.

    Die im Rahmen des Einstellungsverfahrens erhobenen Daten lassen keine Aussage zu, ob eine Einstellung im Beamtenverhältnis oder im Tarifbeschäftigungsverhältnis oder nach "besseren" oder "schlechteren" Konditionen erfolgt. Um die Zahl der in Nordrhein-Westfalen eingestellten Lehrkräfte zu ermitteln , die in einigen anderen Bundesländern im Beamtenverhältnis mit einer Besoldungsgruppe A 13 eingestellt werden könnten und in Nordrhein-Westfalen eine Einstellung als Tarifbeschäftigte in Entgeltgruppe 12 erhalten haben, ist die Überprüfung eines jeden einzelnen Einstellungsvorgangs der tarifbeschäftigten Lehrkräfte durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulaufsichtsbehörden erforderlich. Dieser Aufwand ist im Rahmen dieser zu beantwortenden Kleinen Anfrage nicht vertretbar.

    Für alle einzustellenden Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen gilt der Grundsatz, dass bei Vorliegen der beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen in der Regel Probebeamtenverhältnisse begründet werden, soweit die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

    Dagegen wären nach den Plänen der alten Landesregierung keine Verbeamtungen mehr erfolgt: die Vorgabe, Lehrkräfte regelmäßig zu verbeamten, sollte nach dem Schulgesetz 2005 mit Ablauf des 31. Dezember 2007 auslaufen. Die neue Landesregierung hat mit dem Schulgesetz vom 27. Juni 2006 diese Regelung aufgehoben und somit verlässlich klargestellt, dass Lehrerinnen und Lehrer auch nach dem 31. Dezember 2007 in der Regel als Beamte zu beschäftigen sind.