Suchen

 
     

    12. November 2009

    Verfahren zur Vergabe von Mitteln zur Kinder- und Jugendförderung

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    14. Wahlperiode
    Drucksache 14/10099
    12.11.2009

    Antwort
    der Landesregierung
    vom 17. Dezember 2009 auf die Kleine Anfrage 3655
    der Abgeordneten Renate Hendricks SPD
    Drucksache 14/10449

    Verfahren zur Vergabe von Mitteln zur Kinder- und Jugendförderung

    Im Jahr 2009 steht eine finanzielle Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (Kinder- und Jugendförderplan) in Höhe von 80.225.700 laut Haushaltsplan zur Verfügung. Hinzu kommt eine im Haushaltsplan nicht in seiner Höhe benannte Summe, die sich aus der Übertragung von Haushaltsmitteln zur Kinder- und Jugendförderung aus den Vorjahren ergibt.

    Aus den Reihen der Träger der Kinder- und Jugendarbeit wird besonders in diesem Jahr kritisiert, dass die Bewilligung der Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan für dieses Jahr besonders spät erfolgt ist, teils erst im Juni. Dies führt zu Verunsicherungen gerade bei den Trägern, die vor allem auf eine Finanzierung durch Projektmittel angewiesen sind. Verunsicherung besteht ebenfalls dadurch, dass bekannt geworden ist, dass Projektträger Mittel erhalten, die nicht der Genehmigung durch die Landesjugendämter unterliegen. Es ist völlig unbekannt, nach welchen Kriterien diese Träger vom Ministerium ausgesucht werden bzw. Förderungsanträge gestellt werden können. Unterdessen stehen den Landesjugendämtern 2009 weniger Projektfördermittel zur Verfügung als 2008, obwohl die Gesamtsumme für die Projektförderung nach Kinder- und Jugendförderplan nicht kleiner geworden ist.

    Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

    1. Wie kann die Planungssicherheit für die Träger der Kinder- und Jugendhilfe verbessert werden, die sich hauptsächlich aus Projektfördermitteln finanzieren?

    2. Wäre es prinzipiell möglich, schon vor Verabschiedung bzw. Freigabe des Landeshaushalts vorläufige Förderzusagen unter Vorbehalt auszustellen, zumal die Grundstruktur des Kinder- und Jugendförderplans ja auf mehrere Jahre angelegt ist?

    3. Wie viele Projekte mussten 2009 aufgrund der Verzögerungen bei den Bewilligungen und des damit äußerst geringen Projektzeitraums (Mai/Juni bis Dezember) ganz oder teilweise zurückgenommen werden?

    4. Mit welchen inhaltlichen Prioritäten werden Projektanträge bewilligt, die nicht über den Kinder- und Jugendförderplan (also die Landesjugendämter) gestellt werden, sondern direkt beim Ministerium?

    5. In welcher Höhe wurden seit 2006 Fördermittel bewilligt, die nicht der Genehmigung durch die Landschaftsverbände unterliegen?

    Antwort der Landesregierung
    Verfahren zur Vergabe von Mitteln zur Kinder- und Jugendfo?rderung