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    22. Oktober 2008

    Praxisphasen für Studierende ermöglichen und nicht behindern

    Antrag
    der Fraktion der SPD

    Praxisphasen für Studierende ermöglichen und nicht behindern

    Die Einführung von Studiengebühren durch die CDU-FDP-Koalition war eine zentrale politische Fehlentscheidung der laufenden Legislaturperiode. Sie muss unverzüglich revidiert werden, spätestens nach der nächsten Landtagswahl. Bis dahin müssen aber zumindest die gröbsten Fehler der derzeitigen Regelung beseitigt werden. Einer dieser Fehler ist die mangelnde Vereinbarkeit von Praxisphasen und Studiengebühren. Studierende stehen hier vor dem Problem, dass sie im Rahmen ihres jeweiligen Studiengangs mehrmonatige Praktika absolvieren müssen, welche in der Regel nicht bezahlt werden. Diese sogenannten Praxisphasen füllen oft kein ganzes Semester und gelten somit nicht als Praxissemester. Aus diesem Grund müssen die Studierenden den vollen Betrag der Studiengebühren für dieses Semester bezahlen. Besonders unsozial ist, dass viele Studierende vor der Schwierigkeit stehen, innerhalb einer unbezahlten Praxisphase die trotzdem anfallenden Studiengebühren durch Arbeit erwirtschaften zu müssen, obwohl neben der Praxisphase kaum Zeit für eine Nebenbeschäftigung bleibt. Das trifft gerade Studierende aus einkommensschwachen Familien.
    Zwar werden Leistungen nach BAföG weiterbezahlt, aber diese reichen als Existenzsicherungsleistungen nicht aus, um die anfallenden Studiengebühren zu bezahlen und sind auch nicht dafür gedacht. Ganze Praxissemester wieder einzuführen ist aufgrund der zeitlichen Kürze der Bachelor- und Masterstudiengänge kaum möglich. Die momentanen Verhältnisse sind nicht tragbar und bedürfen der Änderung.

    Der Landtag fordert die Landesregierung deshalb auf, eine Gesetzesnovelle vorzulegen mit dem Ziel, dass auch Studienzeiten für Praktika von Studierenden, die kürzer als ein Semester angelegt sind, generell studiengebührenermäßigt werden, wenn es sich um eine nach der jeweiligen Prüfungsordnung erforderliche Praxisphase handelt. Der Umfang der zu erlassenden Studiengebühren hat sich dabei an der Praktikumsdauer im Verhältnis zur Dauer des Semesters zu bestimmen.

    Hannelore Kraft
    Carina Gödecke
    Marc Jan Eumann
    Karl Schultheis
    und Fraktion