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    13. November 2008

    Kinderpornografie im Internet - entschlossen und wirksam bekämpfen!

    Antrag
    der Fraktion der SPD

    Kinderpornografie im Internet - entschlossen und wirksam bekämpfen!

    I.
    Kinderpornografie dokumentiert Kindesmissbrauch. Es handelt sich um schwerste Straftaten gegen Kinder.

    Das Bundeskriminalamt hat auf seiner Pressekonferenz am 27. August 2008 zu aktuellen Entwicklungen der schweren und organisierten Kriminalität unter anderem das Thema Kinderpornografie und sexueller Missbrauch von Kindern aufgegriffen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen konstanten Anstieg bei der Beschaffung und Verbreitung von Kinderpornografie: im Jahre 2007 gab es bundesweit 11.357 Fälle; im Jahre 2006 waren es noch 7.318 Fälle. Besonders dramatisch war die Steigerung bei der Besitzverschaffung von Kinderpornografie durch das Internet. Zwischen den Jahren 2006 und 2007 war ein Zuwachs von 111 % festzustellen (von 3.271 auf 6.206 Fällen)

    Das Bundeskriminalamt stellt bei den Bildern im Internet zunehmend Gewaltausübungen gegen Kleinkinder und sogar gegen Säuglinge fest, die schwer missbraucht und misshandelt werden. Insgesamt erkennt das Bundeskriminalamt eine Tendenz zu immer jüngeren Opfern.

    Der Großteil der Kinderpornografie im Internet wird mittlerweile auf kommerziellen Webseiten verbreitet. Die Täter nehmen monatlich Millionenbeträge ein.
    Die technische Sperrung (Access-Blocking) leistet einen nach Ansicht des Bundeskriminalamtes wichtigen Beitrag, um die Verbreitung und Besitzverschaffung an Kinderpornografie zu erschweren. Solche Maßnahmen werden, teils schon seit Jahren, in Norwegen, Dänemark, Schweden, Italien, der Schweiz, Neuseeland, Großbritannien, Südkorea, Kanada und Taiwan durchgeführt. In den USA sperren einzelne bedeutende Provider freiwillig kinderpornografische Webseiten. In den Niederlanden, Belgien, Irland, Island, Polen, Australien und Japan gibt es konkrete Überlegungen zum Blockieren von Webseiten. In Norwegen werden durch Access-Blocking täglich ca. 15.000 Zugriffsversuche auf kinderpornografische Seiten abgewehrt.

    Das Bundeskriminalamt regt eine Diskussion über die Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung an, da nach seiner Einschätzung eine freiwillige Selbstverpflichtung der deutschen Access-Provider zur Sperrung von Internet-Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten nicht absehbar ist.

    II.
    In Nordrhein-Westfalen hat es nach der Polizeilichen Kriminalstatistik 2007 einen Zuwachs von 38,48% bei den Delikten des Besitzes/der Verschaffung bzw. der Verbreitung von Kinderpornografie gegeben (1.697 Fälle im Jahre 2006 und 2.350 Fälle im Jahre 2007). Die Deliktsbegehungen über das Internet stiegen in diesem Zeitraum um 34 % an, von 1.432 Fällen im Jahr 2006 auf 2.009 Fälle im Jahr 2007.

    Laut Auskunft des Justizministeriums (Vorlage 14/2080) weist die Polizei schon seit 1996 in ihrem Webauftritt auf die Problematik des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie hin und gibt konkrete Verhaltenstipps, falls Internet-Nutzer auf entsprechende Schriften im Internet stoßen. Im Jahre 1997 hat das Landeskriminalamt eine mit der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Landesstelle NRW e.V. erarbeitete Broschüre zum Thema "Kinderpornografie" veröffentlicht, die auch heute noch zu erhalten ist.

    In der erwähnten Vorlage hat die Landesregierung auf eine Positionierung zum Vorschlag des Bundeskriminalamtes verzichtet, die die deutschen Access-Provider gesetzlich zur Sperrung von Internet-Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten zu verpflichten.

    III.
    Der Landtag stellt fest,

    dass der steigenden Verbreitung von kinderpronografischen Inhalten im Internet entschlossen und wirksam entgegen getreten werden muss.

    IV.
    Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
    1. die Öffentlichkeits- und Informationsarbeit zur Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet zu aktualisieren,
    2. die Initiative des Bundeskriminalamtes zu unterstützen, eine gesetzliche Verpflichtung für Provider zu schaffen, Internet-Webseiten mit kinderpornografischem Inhalten zu sperren
    3. und die sachlichen und personellen Ressourcen für die wirksamere Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornografie den Strafverfolgungsbehörden des Landes zur Verfügung zu stellen.

    Hannelore Kraft
    Carina Gödecke
    Ralf Jäger
    Frank Sichau
    und Fraktion